Gericht weist Antrag gegen CORRECTIV zurück: Erfolg in der Auseinandersetzung

Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen CORRECTIV abgewiesen, was als weiterer Erfolg für das Recherchezentrum gilt. Klaus Nordmann, ein Unternehmer aus NRW und AfD-Großspender, hatte sich gegen seine Nennung in der „Geheimplan-Recherche“ gewehrt.

Der Antrag von Klaus Nordmann vor dem Landgericht Hamburg bezog sich auf die Veröffentlichung von CORRECTIV mit dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“. In diesem Zusammenhang wurde berichtet, dass der Gastgeber des Treffens, Gernot Mörig, den Namen von Klaus Nordmann im Kontext von Spenden genannt hatte.

Bereits vor Erlass des Beschlusses hatte das Gericht einen Hinweis gegeben, dass der Antrag nicht erfolgreich sein würde. Nordmann zog daraufhin einen Teil seines Antrags zurück, legte jedoch mit einem weiteren Schriftsatz nach. Die Entscheidung fiel nun deutlich aus: Das Gericht hat den Antrag von Klaus Nordmann vollständig zurückgewiesen.

Die Begründung lautet, dass kein Anspruch bestehe, „nicht in identifizierbar machender Weise über ihn zu berichten“. Zudem sei es laut Gericht „wahr“, dass der „Antragsteller im Vorfeld der Tagung eine Spende geleistet habe, die Herrn Mörig bekannt sei“.

Nordmann hatte sich gegen die Darstellung gewehrt, dass seine Spende an den Rechtsradikalen Gernot Mörig im Zusammenhang mit dem Treffen stehe, auf dem der Rechtsextremist Martin Sellner auftrat und ein „Masterplan“ besprochen wurde, wie Millionen Menschen aus Deutschland vertrieben werden könnten.

Das Gericht stützte sich auf Nordmanns eigene Mitteilung, dass er zwar einen vierstelligen Betrag an Mörig gespendet habe, jedoch nicht für Sellner, sondern um den AfD-Anwalt Ulrich Vosgerau bei den ebenfalls auf dem Treffen erörterten Wahlprüfungsbeschwerden zu unterstützen.

CORRECTIV hatte Nordmann vor der Veröffentlichung mit den Erkenntnissen konfrontiert, und das Gericht bestätigte nun, dass CORRECTIV die Antwort Nordmanns „zutreffend wiedergegeben“ habe.

„Die klare Entscheidung des Gerichts zeigt einmal mehr, dass unsere Recherche steht. Auf dem Potsdam-Treffen ging es um die Vertreibung von Millionen von Menschen. Das hat die Öffentlichkeit zurecht erfahren“, sagt Justus von Daniels, Chefredakteur von CORRECTIV.

Thorsten Feldmann von der Kanzlei JBB Rechtsanwält:innen, der CORRECTIV in den Verfahren vertritt, bewertet den Beschluss wie folgt: „Ein juristischer Erfolg ohne Wenn und Aber. Die Hamburger Pressekammer hat durch die sorgfältige Entscheidung attestiert, dass CORRECTIV wahrheitsgemäß und vollständig berichtet hat.“

Nordmann hat die Möglichkeit, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen. In einem weiteren Verfahren zu der Recherche hatte das Gericht bereits zuvor den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Teilnehmers Ulrich Vosgerau größtenteils zurückgewiesen. Der AfD-Anwalt Vosgerau hatte versucht, die Bühne des Gerichts zu nutzen, um eigene Narrative zu setzen. An den zentralen Erkenntnissen der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ hat sich nichts geändert.

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