Kiffer-Listen: Datenschutzalbtraum bei Legalisierung


Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland, insbesondere durch Anbauvereine, könnte sich zu einem Datenschutzalbtraum entwickeln. Während die Ampelkoalition ihre gesellschaftspolitische Zusage aus dem Koalitionsvertrag umsetzt, droht die längst überfällige Liberalisierung der Drogenpolitik mit Datenschutzproblemen.

Die Hoffnung vieler Konsument:innen, Cannabisprodukte einfach im Laden um die Ecke kaufen zu können, wurde durch Widerstände aus Brüssel und mehreren EU-Ländern zunichte gemacht. Die alternative Regelung erlaubt neben dem Eigenanbau von drei Pflanzen sogenannte Anbauvereinigungen, die den Anbau und Vertrieb der Droge übernehmen sollen.

Allerdings sind diese Vereine stark reglementiert. Sie dürfen nur 500 Mitglieder aufnehmen, die in Deutschland wohnen und volljährig sind. Monatliche Mengenbeschränkungen für den Vertrieb von Cannabis an Mitglieder sind festgelegt, und es gibt spezifische Regeln für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren. Bürokratische Hürden und behördliche Kontrollen sollen sicherstellen, dass der legale Vertrieb kontrolliert wird.

Doch der Datenschutz gerät hier in den Fokus. Anbauvereine müssen penibel Buch über ihre Mitglieder führen, einschließlich Namen, Geburtsjahre, Menge an Cannabis, THC-Gehalt und Abgabedatum. Diese Daten müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Bei behördlichen Kontrollen dürfen zuständige Behörden alle geschäftlichen Unterlagen einsehen, kopieren und sensible Mitgliederdaten erheben. Diese Daten dürfen zwei Jahre gespeichert und bei Bedarf an andere Behörden weitergegeben werden.

Jurist:innen äußern Bedenken über diese massive Datensammlung. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) weist darauf hin, dass Arbeitgeber und Versicherungen ein starkes Interesse an diesen Daten haben könnten, was für Konsument:innen erhebliche Konsequenzen haben könnte, wenn die Daten in falsche Hände geraten.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird laut Kritikern offensichtlich ignoriert, und die geplanten Regelungen könnten mit bestehendem Recht unvereinbar sein. Die vorgesehene fünfjährige Speicherdauer der sensiblen Daten wird ebenfalls als überzogen betrachtet.

Die Datensammlung könnte potenzielle Konsument:innen abschrecken und den Schwarzmarkt weiterhin florieren lassen. Datenschützer und Cannabis-Verbände sehen in der unzureichenden Absicherung der Daten einen Widerspruch zu den Zielen des Gesetzes, den Schwarzmarkt auszutrocknen. Obwohl das Gesetz gerade vom Bundestag verabschiedet wurde, bleibt abzuwarten, ob die Datenschutzbedenken in Zukunft berücksichtigt werden.

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