Brüssel, 4. März 2024 – Die Europäische Kommission hat eine historische Geldbuße von über 1,8 Milliarden Euro gegen Apple verhängt. Grund dafür ist der Missbrauch der beherrschenden Stellung auf dem Markt für Musikstreaming-Apps über den App Store. Die Kommission stellte fest, dass Apple App-Entwicklern Beschränkungen auferlegt hatte, die es diesen unmöglich machten, iOS-Nutzer über alternative und günstigere Musikabonnements außerhalb der App zu informieren.
Verstoß gegen EU-Kartellrecht: Apple, als einziger Anbieter eines App Stores für iOS-Nutzer im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum, wurde von der Kommission beschuldigt, unlautere Handelsbedingungen zu schaffen. Die festgestellten Verstöße gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erstreckten sich über fast zehn Jahre.
Beschränkungen für App-Entwickler: App-Entwickler für Musikstreaming-Apps durften iOS-Nutzer nicht über Preisunterschiede zwischen In-App-Abonnements und externen Abonnements informieren. Zudem war es ihnen untersagt, Links in ihren Apps zu platzieren, die zu externen Websites mit alternativen Angeboten führten. Die Kommission sieht darin eine Verletzung der Vertragsbestimmungen.
Hohe Geldbuße als Abschreckung: Die Geldbuße wurde auf Grundlage der Leitlinien der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen von 2006 festgelegt. Neben der Dauer und Schwere des Verstoßes wurden auch der Gesamtumsatz und die Marktkapitalisierung von Apple berücksichtigt. Die Kommission betonte, dass die Buße auch als Abschreckung für andere Unternehmen mit ähnlicher Marktmacht dienen solle.
Schaden für iOS-Nutzer: Die Beschränkungen von Apple führten dazu, dass iOS-Nutzer möglicherweise erheblich höhere Preise für Musikstreaming-Abonnements zahlten. Die Kommission erklärte, dass die Regeln von Apple auch zu nicht-monetärem Schaden führten, da iOS-Nutzer entweder aufwendige Suchen durchführen mussten, um alternative Angebote zu finden, oder sogar überhaupt kein Abo abschlossen.
Reaktion von Apple: Apple bestreitet die Vorwürfe und kündigte an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Das Unternehmen argumentiert, dass die Kommission keine glaubwürdigen Beweise für Schäden für Verbraucher gefunden habe und die Realität eines florierenden, wettbewerbsfähigen Marktes ignoriere.
Maßnahmen und Ausblick: Die Kommission forderte Apple auf, die beanstandeten Bestimmungen aufzuheben und künftig ähnliche Regelungen zu unterlassen. Der Fall könnte wegweisend für die Regulierung digitaler Märkte sein, insbesondere vor dem Hintergrund des bevorstehenden Inkrafttretens des EU-Gesetzes über digitale Märkte (DMA) im März 2024.
Schadensersatzklagen: Personen und Unternehmen, die durch die wettbewerbswidrigen Praktiken betroffen sind, haben das Recht, Schadensersatzklagen vor den Gerichten der Mitgliedstaaten zu erheben. Die EU-Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen erleichtert Opfern den Zugang zu Schadensersatz.
Die Kommission betonte, dass die Geldbuße zur Finanzierung der EU beitrage und nicht für bestimmte Ausgaben vorgesehen sei. Apple wird aufgefordert, die Geldbuße zu zahlen und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Verstoß zu beenden.
