Der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke sieht sich erneut Ermittlungen gegenüber, da der Justizausschuss des Thüringer Landtags seine Immunität aufgehoben hat. Die Staatsanwaltschaft Gera plant Untersuchungen aufgrund des Verdachts, dass Höcke im Dezember eine verbotene Nazi-Parole verwendet haben soll.
Die Entscheidung zur Aufhebung der Immunität wurde von mehreren Quellen im Landtag bestätigt. Normalerweise schützt die Immunität Abgeordnete vor Strafverfolgung, und der Justizausschuss muss seine Zustimmung geben, wenn eine Staatsanwaltschaft ermitteln möchte. Dies ist bereits das achte Mal, dass die Immunität von Höcke aufgehoben wurde, wie er selbst auf X (ehemals Twitter) mitteilte.
Der Vorwurf gegen Höcke bezieht sich auf die Verwendung eines verbotenen Nazi-Spruchs bei einer Versammlung im Dezember. Bereits im Mai 2021 hatte die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen Höcke erhoben, weil er die gleiche Parole in einer Rede in Merseburg verwendet haben soll. Die Ermittlungen zu diesem Vorfall wurden mit dem bereits bestehenden Verfahren verbunden, und Höcke muss sich ab Mitte April vor dem Landgericht in Halle wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verantworten.
Zusätzlich dazu wurde gegen Höcke eine Anklage am Landgericht Mühlhausen (Thüringen) wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Diese Anklage bezieht sich auf einen Beitrag des AfD-Politikers auf Telegram. Der Thüringer Verfassungsschutz stuft Höcke, den Spitzenkandidaten der AfD bei der Landtagswahl, als Rechtsextremisten ein.
