Das Landgericht Berlin II hat im Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Julian Reichelt, den ehemaligen Chefredakteur der „Bild“, eine Geldstrafe von 5.000 Euro oder alternativ zehn Tage Zwangshaft verhängt. Dies erfolgte, weil Reichelt eine Gerichtsentscheidung nach fehlerhafter Berichterstattung nicht umgesetzt hat. Der Vorfall bezieht sich auf ein YouTube-Video, in dem Reichelt falsche Behauptungen gegen die Dresdner Organisation Mission Lifeline International e.V. verbreitete.
Im besagten Video, veröffentlicht auf dem YouTube-Kanal „Achtung Reichelt“ und dem von Gesundheitsdaten-Milliardär Frank Gotthart finanzierten Portal „Nius“, griff Reichelt die Seenotretter an. Er behauptete fälschlicherweise, dass Mission Lifeline von einem Verein finanziert werde, dessen Spitze der Lebensgefährte von Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt steht.
Die gerichtliche Entscheidung erging bereits am 7. November in Form einer einstweiligen Verfügung. Reichelt veröffentlichte daraufhin eine Gegendarstellung mit geändertem Text und lediglich in der Beschreibung des Videos, was den gerichtlichen Anforderungen nicht entsprach. Das Gericht stellte fest, dass die Gegendarstellung nicht den Vorgaben genügte.
Um die Umsetzung der Entscheidung zu erzwingen, wurde nun das Zwangsgeld verhängt. Dieses wird jedoch unter Vorbehalt gestellt, sollte Reichelt die geforderte Änderung rechtzeitig vornehmen. Der Anwalt von Mission Lifeline, Jonas Kahl, betont, dass die Vorgaben zur Gegendarstellung die gleiche Aufmachung wie die ursprüngliche Äußerung erfordern.
Reichelt hat inzwischen Änderungen vorgenommen und die Gegendarstellung korrekt wiedergegeben. Dennoch wurden gegen den Beschluss Rechtsmittel eingelegt. Kahl merkt an, dass weitere rechtliche Schritte unternommen werden könnten, wenn die Gegendarstellung nicht auch in einem Video selbst veröffentlicht wird. Die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg prüft zudem mögliche Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit Reichelts Berichterstattung auf „Nius“.
