Genderverbot: Lehrer und Beamte in Bayern dürfen nicht mehr gendern

Seit kurzem ist in Bayern ein Genderverbot für Schulen, Hochschulen und Behörden in Kraft. Die Verwendung geschlechtersensibler Sprache sowie die Nutzung von Sonderzeichen in diesem Zusammenhang sind an diesen Einrichtungen ausdrücklich untersagt.

Gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) für die Behörden des Freistaates Bayern sind mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt nicht mehr zulässig.

Die umstrittene Regelung wurde am 19. März vom Kabinett beschlossen und in der vergangenen Woche im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Die bayerische Landesregierung, angeführt von der CSU, beruft sich dabei unter anderem auf die Empfehlung des Rats für deutsche Rechtschreibung. Dieser hatte die Verwendung von Sonderzeichen mit Beschluss vom 15. Dezember 2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass sie die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen könnten. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) betonte zudem die Bedeutung, „Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft offenzuhalten“. Eine ideologisch geprägte Sprache beim Gendern habe dagegen eine exkludierende Wirkung.

Das neue Genderverbot stößt jedoch auf Kritik von verschiedenen Seiten, darunter den Grünen, politischen Hochschulgruppen, Gewerkschaften, queeren Verbänden und der Bundesschülerkonferenz. Letztere bezeichnete es beispielsweise als „Bevormundung“ von Schülerinnen und Schülern.

Die disziplinarrechtlichen Konsequenzen für Verstöße gegen das Verbot sind laut dem bayerischen Innenministerium eine Einzelfallentscheidung. Es werde insbesondere auf die Häufigkeit, das Ausmaß und den jeweiligen Kontext geachtet. Es mache beispielsweise einen Unterschied, ob es sich um ein behördeninternes oder ein öffentliches Schreiben handle und ob die gendersensible Sprache einmalig oder mehrmals verbotenerweise verwendet werde.

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