Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023 wurde heute in Berlin vorgestellt, und die Zahlen zeigen eine scheinbar beruhigende Entwicklung: Die Zahl der Cybercrime-Fälle ist gegenüber dem Vorjahr gesunken. Doch hinter den Kulissen sieht die Lage möglicherweise anders aus.
Laut den vorgestellten Zahlen sank die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren von 136.865 im Jahr 2022 auf 134.407 Fälle im Jahr 2023. Von diesen wurden 43.242 Fälle aufgeklärt, was einem Anstieg von 8,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Trotzdem bleibt die Aufklärungsquote insgesamt mit etwa einem Drittel weiterhin niedrig.
BKA-Präsident Holger Münch warnt jedoch vor falscher Sicherheit: „Es steigen die aus dem Ausland begangenen Fälle.“ Diese seien im vergangenen Jahr um 28 Prozent gestiegen. Doch die PKS erfasst nur Fälle mit mindestens einem Tatverdächtigen in Deutschland. Alle anderen, die im Ausland begangen wurden, tauchen nicht in der Statistik auf. Dies sei ein „blinder Fleck“, so Münch.
Besonders besorgniserregend ist der Anstieg bei der Verbreitung rechtswidriger, pornografischer Inhalte. Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs verzeichneten einen Anstieg um 7,4 Prozent auf 45.191 Fälle, während jugendpornografische Inhalte um 31,2 Prozent auf 8.851 Fälle anstiegen. Die Mehrheit der Tatverdächtigen waren unter 18 Jahre alt.
Die gestiegenen Cybercrime-Zahlen sind teilweise auf vermehrte Meldungen von Plattformbetreibern zurückzuführen, die zu mehr Ermittlungsverfahren führten. Dennoch bleibt die Herausforderung bestehen, auch junge Menschen über die Folgen ihres Online-Verhaltens aufzuklären. Eine geplante Gesetzesnovelle soll helfen, das Bewusstsein dafür zu schärfen.
Innenministerin Nancy Faeser forderte erneut die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen, während Innenminister Michael Stübgen die Verrohung der Gesellschaft im Internet betonte und sich für einen gesonderten Straftatbestand gegen Cybermobbing einsetzte.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst nur die angezeigten Straftaten und gibt keine Auskunft darüber, ob und wie diese letztendlich geahndet wurden. Es bleibt abzuwarten, ob die geplanten Maßnahmen dazu beitragen werden, die Sicherheit im digitalen Raum zu verbessern.
