Der Bundestag hat einen Schritt in Richtung Kostenersparnis und Umweltschutz unternommen, der auch die Mitglieder des Parlaments betrifft: Private Geräte wie Smartphones dürfen nicht mehr auf Kosten des Stromnetzes aufgeladen werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu senken und Ressourcen zu schonen.
Die neuen Richtlinien, die in einer Hausmitteilung des Bundestags bekannt gegeben wurden, besagen, dass das Aufladen privater elektronischer Geräte wie Smartphones mit arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden kann. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Geräte wie Kaffeemaschinen, Teekocher, Mikrowellen und Ventilatoren. Auch das Aufladen privater Elektrofahrzeuge wie E-Autos, E-Fahrräder, Pedelecs und E-Scooter ist nicht gestattet.
Die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann reagierte humorvoll auf diese Nachricht und teilte auf der Plattform X ein Bild ihrer beheizten Lockenwickler. Ein Zeichen dafür, dass auch Politikerinnen und Politiker den Sinn für Humor nicht verloren haben.
Neben dem Verbot des Ladens privater Geräte gibt es auch Änderungen bei Dienstreisen ins Ausland. Abgeordnete sollen künftig bei Flügen unter vier Stunden in der Economy Class reisen, um die Reisekosten zu reduzieren. Diese Entscheidung wurde nach einem deutlichen Anstieg der Reisekosten im Jahr 2023 getroffen.
Innerhalb Deutschlands dürfen Abgeordnete weiterhin auf Kosten des Bundestags fliegen, solange es der Ausübung ihres Mandats dient. Fahrten in den eigenen Wahlkreis müssen jedoch selbst bezahlt werden, es sei denn, die Abgeordneten nutzen die Bahn, für die der Bundestag eine Netzkarte zur Verfügung stellt.
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas betonte in einer E-Mail an die Ausschussvorsitzenden auch die Notwendigkeit, Einzeldienstreisen qualifiziert zu begründen und mit den Beratungsgegenständen des jeweiligen Ausschusses zu verknüpfen. Damit soll die Effizienz und Transparenz der Dienstreisen verbessert werden.
