Die Bürgermeisterwahl in Großschirma, bei der der AfD-Landtagsabgeordnete Rolf Weigand die meisten Stimmen erhielt, wurde vom Landkreis Mittelsachsen für ungültig erklärt. Die Entscheidung fiel nach einer Prüfung der Wahl, bei der mehrere Verstöße festgestellt wurden, darunter das Fehlen der eigenhändigen Unterschrift auf Weigands Wahlvorschlag. Nun muss eine Neuwahl stattfinden, und Weigand prüft rechtliche Schritte.
Der Landkreis Mittelsachsen hat die Bürgermeisterwahl Anfang März in Großschirma für ungültig erklärt. Der AfD-Landtagsabgeordnete Rolf Weigand hatte die Wahl deutlich gewonnen. Jedoch wurden bei der Wahlprüfung mehrere Verstöße festgestellt, darunter das Fehlen der eigenhändigen Unterschrift auf Weigands Wahlvorschlag, was als gravierender Fehler eingestuft wurde.
Gemäß dem Wahlprüfungsbescheid wurde die Stadt Großschirma aufgefordert, unverzüglich eine Neuwahl abzuhalten. Weigand kündigte an, rechtliche Schritte gegen die Wahlaberkennung zu prüfen. Er betonte, dass seine Unterlagen von der Gemeindewahlleiterin als vollständig und richtig geprüft wurden. Dennoch akzeptiert er die Entscheidung nicht ohne weiteres und verweist auf ähnliche Fälle, bei denen Formfehler keine Rolle spielten.
Weigand konnte im ersten Wahlgang mit 59,4 Prozent die Mehrheit der Stimmen für sich gewinnen. Die Entscheidung des Landkreises führt jedoch zu einer unsicheren Zukunft für die Bürgermeisterwahl in Großschirma und wirft Fragen nach dem Umgang mit Formfehlern in Wahlprozessen auf.
