Eine Preiserhöhung im vergangenen Jahr traf zehn Millionen Vodafone-Kunden unvorbereitet. Nun haben betroffene Kunden die Möglichkeit, sich einer Sammelklage anzuschließen. Das Bundesamt für Justiz hat die Klage freigegeben, und Verbraucher können sich seit heute auf der Webseite des Bundesamtes in das dazugehörige Klageregister eintragen.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reichte im vergangenen Herbst eine Klage gegen Vodafone wegen unerlaubter Preiserhöhungen beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm ein. Nun können betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen ihre Ansprüche anmelden und sich der Sammelklage anschließen.
Die Preiserhöhung betraf Festnetz-Internet über Fernsehkabel und Telefonleitungen (VDSL), nicht jedoch Internet über Glasfaser (FTTH) oder Mobilfunk-Tarife. Vodafone erhöhte die Preise um fünf Euro und begründete dies mit gestiegenen Kosten für Energie und Materialien. Die Verbraucherschützer argumentieren jedoch, dass eine einseitige Preiserhöhung ohne Nachverhandlungen mit den Kunden rechtlich nicht zulässig sei.
Vodafone hingegen verteidigt die Preiserhöhung mit Verweis auf die Inflation und betont, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Preisänderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgehalten wurden. Dennoch wird dem Verfahren gegen Vodafone eine Signalwirkung zugeschrieben, da es sich um einen der ersten Fälle handelt, der sich auf ein neues Bundesgesetz bezieht und Verbrauchern ein schärferes Schwert im Kampf gegen unerlaubte Preiserhöhungen gibt.
Betroffene Kunden haben nun die Möglichkeit, sich der Sammelklage anzuschließen und am Ende des Rechtsstreits möglicherweise direkt Geld zurückzubekommen, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen. Eine Anmeldung ist noch bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.
Hier kannst du prüfen, ob du dich der Sammelklage anschließen kannst.
