Missbrauch in der katholischen Kirche: Papst Benedikt XVI. zur Verantwortung gezogen

Beim Missbrauchsprozess im bayerischen Traunstein setzte das Gericht am ersten Verhandlungstag ein für die katholische Kirche bahnbrechendes Signal: Das Bistum und auch der ehemalige, mittlerweile verstorbene Papst seien eindeutig zur Verantwortung zu ziehen.

Die Richterin des Prozesses sieht eine eindeutige Mitverantwortung des ehemaligen Papstes Benedikt XVI. für den Missbrauch des Priesters H. Andreas Perr, der als Kind vom Priester H. missbraucht wurde, hatte im Juni letzten Jahres gegen den ehemaligen Priester Peter H., den damaligen Papst emeritus Benedikt XVI., Kardinal Friedrich Wetter und das Erzbistum München geklagt.

Das Gericht bestätigte die Klage und stellte fest, dass der Kläger aufgrund der Handlung des Priesters H. gegen das Erzbistum einen Anspruch auf Amtshaftung habe. Dabei bezieht sich das Gericht auch auf den ehemaligen Papst Benedikt XVI. und Kardinal Friedrich Wetter in deren Funktion als Erzbischöfe von München und Freising.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der damalige Papst trotz Kenntnis über die Neigungen des Priesters H. dessen Versetzung in die Gemeinde Garching an der Alz zugestimmt hat. Auch die Unterlassung, Maßnahmen zu ergreifen, um den Kontakt des Priesters zu Kindern zu verhindern, wird dem Papst zur Last gelegt.

Das Gericht betonte jedoch, dass noch kein Urteil gesprochen wurde und das Verfahren fortgesetzt wird, um den Schaden, den Perr durch den Missbrauch erlitten hat, zu beweisen und eine angemessene Schmerzensgeldsumme festzusetzen.

Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt in der Debatte um den Missbrauch in der katholischen Kirche. Es ist das erste Mal, dass ein ehemaliger Papst in einem Missbrauchsfall vor einem weltlichen Gericht zur Verantwortung gezogen wird.

Andreas Perr und sein Anwalt Andreas Schulz hatten mit der Klage das Ziel verfolgt, dass der Priester, die Bischöfe und das Erzbistum für den Schaden des Opfers haften sollten. Die Klage stieß zunächst auf Skepsis, da die Tat strafrechtlich verjährt war. Doch durch die Klage wurde eine Dynamik in Gang gesetzt, die dazu führte, dass auch das Erzbistum auf die Verjährung verzichtete und die Amtshaftung für ihre Mitarbeiter anerkannte.

Das Verfahren gegen den ehemaligen Papst Benedikt XVI. wurde abgetrennt, da seine Erben bislang nicht gefunden wurden. Perr fordert 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum und 50.000 Euro von den Erben des verstorbenen Papstes.

Die Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Missbrauch in der katholischen Kirche. Sie zeigt, dass auch hochrangige Kirchenvertreter für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen werden können.

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