Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen erheblich ausgeweitet. Diese Entscheidung erlaubt sogar die anlasslose Überwachung bei Urheberrechtsverletzungen. Grundrechts-Organisationen zeigen sich entsetzt über diese „Wende“.
Das EuGH-Urteil markiert eine bedeutende Veränderung in der bisher grundrechtsfreundlichen Haltung zur Vorratsdatenspeicherung. Das Gericht erklärte in seiner Pressemitteilung, dass die anlasslose Speicherung von IP-Adressen nicht zwangsläufig einen schweren Eingriff in die Grundrechte darstelle. Zudem billigte es die Erhebung von IP-Adressen zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen.
Bislang hatte der Europäische Gerichtshof eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung abgelehnt. Das Urteil überrascht daher Datenschützer:innen und Grundrechte-Organisationen.
Das Urteil bedeutet eine wichtige Wende in der EU-Rechtsprechung. Datenschutzaktivisten sehen darin eine Gefahr für die Privatsphäre im Internet.
