Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) von Rheinland-Pfalz FragDenStaat bei Antragstellungen zu Unrecht schikaniert hat. Der LfDI hatte bei Anfragen, die per E-Mail über FragDenStaat an ihn gestellt wurden, ein erhöhtes Risiko von Missbrauch und Identitätstäuschung gesehen und deshalb ein eigenartiges, analoges Post-Identifizierungsverfahren eingeführt. Bei ausländischen Antragstellern verlangte er zudem die Angabe einer inländischen Meldeanschrift oder die Kopie eines Ausweisdokuments. Gegen diese Schikanen hatte FragDenStaat geklagt und nun vom Verwaltungsgericht Recht bekommen.
Wer hätte gedacht, dass der Datenschutzbeauftragte selbst mal unter Datenschutz gestellt werden muss? Offenbar hatte der gute Mann Angst, dass die Bürger ihn mit falschen Identitäten belästigen. Aber stattdessen hat er sich jetzt selbst in die Nesseln gesetzt und wurde vom Gericht ordentlich abgewatscht. Vielleicht sollte er sich in Zukunft lieber auf seine Kernaufgaben konzentrieren, anstatt FragDenStaat mit absurden Forderungen zu ärgern.
