Bundesnetzagentur als Plattformaufsicht: Jetzt Beschwerden gegen illegale Inhalte einreichen!

Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) wird die Bundesnetzagentur zur zentralen Plattformaufsicht für Deutschland. Ab sofort nimmt sie Beschwerden gegen illegale Inhalte entgegen und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen.

Das im März verabschiedete Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist nun offiziell in Kraft getreten. Die Bundesnetzagentur hat ihre Arbeit als Koordinator für Digitale Dienste (KDD) aufgenommen und dient nun als zentrale Plattformaufsicht für Deutschland. Sie überwacht vor allem, dass Online-Dienste den Digital Services Act (DSA) der EU einhalten. Bei Verstößen gegen die Regeln können Zwangs- und Bußgelder in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes der betroffenen Unternehmen verhängt werden.

Der DSA legt einen EU-weiten Rahmen für den Kampf gegen illegale Inhalte im Netz wie Hass, Hetze und Desinformation fest. Er verpflichtet Online-Plattformen dazu, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen und ein transparentes Melde- und Abhilfeverfahren zu schaffen.

Die Bundesnetzagentur wird nun Beschwerden von Nutzern entgegennehmen, wenn es um Verstöße gegen den DSA geht. Dabei geht es beispielsweise darum, dass illegale Inhalte nicht leicht gemeldet werden können, Betreiber ihre Entscheidungen nicht transparent begründen oder Nutzern keine Informationen über angezeigte Werbung zur Verfügung gestellt werden.

Um sicherzustellen, dass die Regeln eingehalten werden, arbeitet die Bundesnetzagentur mit Strafverfolgungsbehörden wie dem Bundeskriminalamt zusammen. Zudem zertifiziert sie Organisationen, die sich als vertrauenswürdige Hinweisgeber („trusted flaggers“) bewerben, und kümmert sich um die Zulassung von Stellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung.

Mit dem Inkrafttreten des DDG übernimmt die Bundesnetzagentur auch die Durchsetzung der Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten von 2020. Online-Marktplätze, Buchungsportale, App-Stores, Preisvergleichsportale und andere müssen nun die wesentlichen Parameter ihres Rankings offenlegen.

„Nie war eine starke Plattformaufsicht so wichtig wie heute“, betonte Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP). „Wir sehen eine zunehmende Verrohung des Diskurses im Netz.“ Mit dem neuen Gesetz könnten Plattformen besser in die Haftung genommen werden, was in diesem Super-Wahljahr essenziell sei.

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