Transparenz auf dem Prüfstand: Von der Leyens Wahlwerbung verstößt gegen EU-Regeln

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hat sich bei der Transparenz politischer Werbung nicht gerade als Vorbild gezeigt. Es wurde nicht offengelegt, dass sie und ihr Team hinter einer seit Mitte März laufenden Online-Kampagne zur Europawahl stecken.

Versteckte Wahlwerbung im Netz

Von der Leyens Team hat eine Online-Kampagne gestartet, ohne dies offenzulegen. Insgesamt 69.300 Euro wurden für 17 Anzeigen an Googles Werbenetzwerk überwiesen. Die Anzeigen liefen in sieben EU-Ländern und enthielten Botschaften wie: „Tauchen Sie ein in meine Kampagne! Erhalten Sie exklusive Updates“. Im Google-Transparenzregister wird die Pariser Beratungsfirma MCC AdQuality als Verantwortlicher genannt.

Thanasis Bakolas, Generalsekretär der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), für die von der Leyen als Spitzenkandidatin angetreten ist, bestätigte, dass MCC AdQuality die Werbeplätze im Namen der Fraktion gekauft hat.

Verstoß gegen neue Transparenzvorschriften

Das Verschweigen des tatsächlichen Absenders verstößt gegen Vorschriften, die unter von der Leyens Leitung verabschiedet wurden. Im November haben sich die EU-Gremien auf neue Vorgaben für die Transparenz politischer Werbung geeinigt. Diese verlangen, dass solche Reklame klar gekennzeichnet wird. Es muss ersichtlich sein, wer die Anzeige finanziert, wie hoch der gezahlte Betrag ist und woher die Finanzierung stammt. Allerdings greifen diese Regelungen erst nach der Europawahl.

Die EVP hat zusätzlich einen freiwilligen Verhaltenskodex unterzeichnet, der die Transparenz politischer Werbung und Wahlkampfbotschaften sicherstellen soll. Dazu gehört auch die Zusage, keine politischen Anzeigen ohne korrekte Quellenangabe über Zwischenhändler wie Werbeagenturen zu schalten.

Kritik von Bürgerrechtsorganisationen

Bürgerrechtsorganisationen wie die Civil Liberties Union for Europe, Reset, Panoptykon und Who Targets Me kritisieren in einem offenen Brief, dass Googles Werbebibliothek die Integrität der Europawahl gefährde und gegen den Digital Services Act (DSA) verstoße. Sie bemängeln, dass Google nur ausdrückliche „Wahlanzeigen“ veröffentlicht, was der breiteren Definition politischer Werbung nicht gerecht wird. Zudem fehlen im Verzeichnis Anzeigen, die auf regionaler oder lokaler Ebene geschaltet werden.

Fazit

Der Vorfall zeigt, wie wichtig Transparenz in der politischen Werbung ist und wie schnell Regeln und Selbstverpflichtungen umgangen werden können. Ursula von der Leyen und die EVP müssen sich nun der Kritik stellen und sicherstellen, dass zukünftige Kampagnen transparent und regelkonform durchgeführt werden. Die Europäische Union hat klare Vorgaben für die Transparenz politischer Werbung, und es liegt in der Verantwortung aller Beteiligten, diese auch einzuhalten. Ein bisschen Humor am Rande: Vielleicht sollte von der Leyen beim nächsten Mal einfach ein Transparent mit ihrem Namen aufhängen – das wäre zumindest eine transparente Lösung!

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