In Deutschland sind Kinderehen verboten – das hat der Bundestag mit einem neuen Gesetz noch einmal klar gestellt. Doch was passiert, wenn Minderjährige dennoch im Ausland heiraten? Der Bundestag hat jetzt Nachbesserungen beschlossen, um Kinder und Jugendliche in solchen Fällen besser zu schützen.
Unterhaltsansprüche für Betroffene
Das neue Gesetz sieht vor, dass Ehen, bei denen mindestens ein Partner bei der Heirat noch nicht 16 Jahre alt war, weiterhin unwirksam sind. Neu ist jedoch, dass die betroffenen Minderjährigen Unterhaltsansprüche gegen ihren Partner oder ihre Partnerin geltend machen können, um finanzielle Notlagen zu vermeiden. Zudem können sie die Ehe legalisieren, indem sie sie später erneut schließen, sobald sie das erforderliche Mindestalter erreicht haben.
AfD als einzige Gegenstimme
Die Gesetzesvorlage wurde von den Fraktionen der Ampelkoalition und der CDU/CSU unterstützt, während die AfD dagegen stimmte. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor Nachbesserungen gefordert, um die sozialen Folgen des Verbots von Kinderehen abzumildern.
Reparatur eines Gesetzes
Bundesjustizminister Marco Buschmann betonte, dass das Verbot von Kinderehen bestehen bleibt und die neuen Regelungen lediglich die Mängel der bisherigen Rechtslage beheben sollen. Die Union forderte jedoch weitere Regelungen, darunter eine Beratungspflicht vor einer erneuten Heirat und Regelungen zum Erbrecht.
Trotz der Debatte und Kritik ist das neue Gesetz ein wichtiger Schritt, um Minderjährige vor den Folgen von Kinderehen zu schützen. Es bleibt zu hoffen, dass es dazu beiträgt, die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zu stärken.
