Schlechter Empfang? Weniger Zahlen! – Die Bundesnetzagentur plant Änderungen fürs Handynetz

Kennen Sie das? Sie haben einen teuren Mobilfunkvertrag abgeschlossen, aber das Netz ist so löchrig wie ein Schweizer Käse? Die Bundesnetzagentur hat dafür nun einen neuen Vorschlag, der Kunden mehr Rechte verschaffen soll. Bei schlechtem Handynetz könnten Sie in Zukunft weniger zahlen. Und es kommt noch besser: Auch eine Kündigung ohne Einhaltung einer Frist wäre möglich.

Messtool als Verbraucherhilfe

Die Bundesnetzagentur plant die Einführung eines Messtools, das Verbrauchern helfen soll, die Qualität ihres Handynetzes zu überprüfen. Damit soll festgestellt werden, ob die Datenverbindung den vertraglichen Versprechungen entspricht. Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, erklärte dazu: „Mit dem geplanten Messtool werden Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen und nachweisen können, ob die Qualität im Mobilfunk dem entspricht, was im Vertrag vereinbart worden ist.“

Anspruch auf Minderung bei schlechtem Netz

Telekommunikationsanbieter müssen in ihren Verträgen einen geschätzten Maximalwert für die Datenübertragung angeben. Sollte dieser Wert nicht erreicht werden, haben Kunden Anspruch auf eine Minderung des Entgelts. In ländlichen Gebieten liegt die Schwelle bei weniger als zehn Prozent des maximalen Wertes, in mittelbesiedelten Gebieten bei 15 Prozent und in dicht besiedelten Gebieten bei 25 Prozent.

Allerdings ist der Nachweis dieser Abweichung aufwendig: Der Nutzer muss 30 Messungen an fünf verschiedenen Tagen durchführen, jeweils sechs Messungen am Tag. Eine erhebliche Abweichung wird dann angenommen, wenn an mindestens drei von fünf Messtagen die reduzierte geschätzte maximale Geschwindigkeit einmal pro Tag nicht erreicht wird. Das ist zwar eine Menge Arbeit, aber für besseren Service lohnt sich der Einsatz doch, oder?

Kündigung ohne Frist möglich

Nach dem Telekommunikationsgesetz haben Kunden das Recht, das Entgelt zu mindern oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden, wenn die tatsächliche Leistung erheblich von der vertraglich vereinbarten abweicht. Dies ist der Fall bei „erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen“.

Zeitplan und Rückmeldungen

Der Vorschlag der Netzagentur ist derzeit noch nicht final. Marktteilnehmer und Verbraucherschützer haben bis zum 12. Juli Zeit, schriftlich Stellung zu nehmen. Wann das Regelwerk endgültig beschlossen wird und das entsprechende Messtool verfügbar ist, steht noch nicht fest. Für das Festnetz gibt es ein ähnliches Tool bereits unter breitbandmessung.de.

Fazit

Schlechtes Handynetz und trotzdem der volle Preis? Das könnte bald der Vergangenheit angehören. Die Bundesnetzagentur stärkt die Position der Verbraucher gegenüber den Mobilfunkanbietern. Es bleibt spannend, wie schnell die Vorschläge umgesetzt werden und ob sie tatsächlich zu einer Verbesserung der Mobilfunkqualität führen. Bis dahin bleibt uns der Humor – und vielleicht die Hoffnung auf ein Netz, das endlich hält, was es verspricht.

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