Vorsicht Shitstorm: Haftung für den gesamten Schaden

Wer sich online an einem Shitstorm beteiligt, haftet womöglich nicht nur für seinen Beitrag, sondern für den gesamten Schaden. Das kann teuer werden!

Teures Facebook-Posting

Ein Österreicher wurde verurteilt, einem Polizisten 3.000 Euro zu zahlen. Der Beklagte hatte, wie viele andere auch, ein Facebook-Posting geteilt, ohne dessen Wahrheitsgehalt zu prüfen. In den Postings wurde der Polizist zu Unrecht beschuldigt, rechtswidrig gehandelt zu haben. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) Österreichs (Az. 6 Ob 210/23k) besagt, dass der Beklagte nicht nur für seinen Beitrag, sondern für den gesamten immateriellen Schaden des Shitstorms haften muss.

Gesamtschuldnerische Haftung

Der OGH stuft den Schaden als unteilbar ein. Es sei unmöglich, die konkreten Folgen einzelner Postings aufzuschlüsseln. Diese Last tragen die Schädiger, nicht der Geschädigte. Das bedeutet, das Opfer kann den Ersatz des gesamten Schadens von einem einzelnen Teilnehmer des Shitstorms verlangen. Es reicht der Nachweis, dass der Kläger Opfer eines Shitstorms war und dass der Beklagte daran schuldhaft beteiligt war.

Wahlfreiheit des Opfers

Das Opfer darf sich aussuchen, welchen Shitstorm-Teilnehmer es verklagt. Es muss nicht derjenige sein, der den Shitstorm gestartet hat. Diese Freiheit erhöht die Chancen des Geschädigten, Schadenersatz zu erhalten.

Regressmöglichkeit für den Zahler

Der Verurteilte hat die Möglichkeit, sich die jeweiligen Anteile der anderen Teilnehmer zurückzuholen. Theoretisch. In der Praxis ist dies jedoch oft aufwändig, da die anderen Schädiger erst ausfindig gemacht, ihr Anteil am Gesamtschaden nachgewiesen und das Geld eingetrieben werden muss. Die Richter sind sich dieser Schwierigkeit bewusst und verweisen darauf, dass die Schädiger die Schadensaufteilung untereinander vornehmen müssen.

Schlussfolgerung

Das Urteil des OGH zeigt, dass man sich gut überlegen sollte, ob man unüberlegt Postings teilt. Jeder Teilnehmer eines Shitstorms könnte für den gesamten entstandenen Schaden haften. Die Schwierigkeit, die anderen Schädiger zur Rechenschaft zu ziehen, bleibt ein Risiko, das jeder Teilnehmer tragen muss. Also, das nächste Mal lieber zweimal überlegen, bevor man auf „Teilen“ klickt!

4o

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