Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat finanzielle Sanktionen gegen Ungarn verhängt, weil das Land die EU-Asylregeln nicht umgesetzt hat. Ungarn muss 200 Millionen Euro zahlen und ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro leisten, bis die Forderungen des EuGH-Urteils von Dezember 2020 erfüllt sind.
Hintergründe des Urteils
Der EuGH kritisierte 2020, dass Ungarn Flüchtlinge ohne ausreichenden Rechtsschutz nach Serbien zurückschiebe oder in sogenannten Transitzonen inhaftiere. Flüchtlingen wurde oft die Möglichkeit verwehrt, einen Asylantrag zu stellen. Neue Regeln verlangten ein Vorverfahren in ungarischen Botschaften, bevor Flüchtlinge nach Ungarn einreisen durften, um Asyl zu beantragen. Auch diese Regelung kippte der EuGH.
EU-Kommission bleibt hart
Die Europäische Kommission stellte fest, dass Ungarn dem Urteil von 2020 noch nicht nachgekommen sei, außer dass die Transitzonen bereits vor der Verkündung des Urteils geschlossen wurden. Deshalb erhob die Kommission 2022 eine neue Vertragsverletzungsklage und beantragte ein Zwangsgeld gegen Ungarn.
Deutliches Urteil des EuGH
In einem ungewöhnlich entschiedenen Urteil betonten die obersten EU-Richter, dass Ungarn bewusst die gemeinsame Flüchtlingspolitik der EU umgehe. Dies sei ein schwerer Verstoß gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit und der Solidarität innerhalb der EU. Ungarn schiebe nicht nur die Verantwortung, sondern auch die finanziellen Lasten auf andere EU-Staaten ab.
Wiederholte Kritik an Ungarn
Ungarns rigide Flüchtlingspolitik wurde bereits mehrfach von der EU-Kommission gerügt. Der EuGH erklärte in früheren Urteilen wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems für rechtswidrig.
Vergleich zu anderen Fällen
Ungarn ist nicht das einzige Land, das vom EuGH zu Zwangsgeldern verurteilt wurde. Polen musste 2021 täglich eine Million Euro zahlen, weil es höchstrichterliche Entscheidungen zu einer umstrittenen Justizreform nicht umsetzte. Dieser Betrag wurde später halbiert.
Die finanziellen Sanktionen gegen Ungarn sollen sicherstellen, dass die EU-Asylregeln eingehalten werden und die Flüchtlingspolitik auf europäischer Ebene einheitlich bleibt. Es bleibt abzuwarten, wie Ungarn auf dieses Urteil reagieren und welche Maßnahmen es zur Umsetzung der EU-Asylregeln ergreifen wird.
