Schwierige Wege: Die Herausforderungen der Drittstaatenlösung bei Asylverfahren

Immer wieder taucht in der Migrationsdebatte die Frage auf, ob Asylverfahren auch in Drittstaaten durchgeführt werden könnten. Das Bundesinnenministerium (BMI) hat hierzu nun ein erstes Fazit gezogen: Die Umsetzung wäre komplex und voller Herausforderungen.

Ein verhaltener Ausblick

Nach zahlreichen Expertenanhörungen zieht das BMI eine nüchterne Bilanz: Eine Drittstaatenlösung sei rechtlich nicht grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch äußerten sich viele Sachverständige skeptisch bis kritisch zu den tatsächlichen Umsetzungsmöglichkeiten. Der Bericht, der dem ARD-Hauptstadtstudio exklusiv vorliegt, listet eine Vielzahl von Bedenken auf.

Internationale Vorbilder: Großbritannien und Italien

Die Idee einer Drittstaatenlösung ist nicht neu und wird bereits in anderen Ländern wie Großbritannien und Italien erprobt. Das sogenannte „Ruanda-Modell“ in Großbritannien sieht vor, dass Geflüchtete nach Ruanda gebracht werden, um dort Asyl zu beantragen – nach ruandischem Recht. Ein Rückkehr nach Großbritannien ist dabei nicht vorgesehen.

In Italien gibt es eine Vereinbarung mit Albanien, bei der Menschen, die auf hoher See aufgegriffen werden, nach Albanien gebracht werden. Dort sollen die Asylverfahren nach italienischem Recht und durch italienische Behörden durchgeführt werden. Doch auch dieses Modell ist mit Verzögerungen behaftet.

Die Tücken des Transfers

Der Bericht des BMI macht deutlich, dass diese Modelle nicht ohne weiteres auf Deutschland übertragbar wären. Anders als Großbritannien ist Deutschland an das EU-Recht gebunden, das strengere Vorgaben macht. Zudem liegt Deutschland nicht am Mittelmeer, sodass Schutzsuchende bereits das deutsche Territorium erreicht haben und somit deutsches und europäisches Recht für sie gilt.

Zweifel an Nutzen und Kosten

Auch hinsichtlich des Nutzens und der Kosten einer Drittstaatenlösung bleiben Fragen offen. Die italienisch-albanische Vereinbarung etwa sieht Kosten von 675 Millionen Euro über die nächsten zehn Jahre vor. Experten zweifeln, ob ein solcher finanzieller Aufwand gerechtfertigt ist, insbesondere wenn der Nutzen zur Reduktion irregulärer Migration unsicher bleibt. Es besteht zudem die Sorge, dass Deutschland dadurch als Staat wahrgenommen werden könnte, der seine Verantwortung auf ärmere Länder abwälzt.

Rückführungen und Kooperationen

Weitere Schwierigkeiten betreffen die Umsetzbarkeit von Rückführungen aus Drittstaaten. Kooperationsbereite Drittstaaten müssten eine Vielzahl von Anforderungen erfüllen, was die Auswahl geeigneter Partnerstaaten weiter einschränkt. Zudem könnte eine solche Abhängigkeit negative Auswirkungen auf die deutsche Außen- und Entwicklungspolitik haben.

Ein langer Weg der Prüfung

Für die Bewertung der Drittstaatenlösung hat das BMI umfangreiche Anhörungen durchgeführt. Insgesamt fünf Treffen mit 23 Experten verschiedener Fachrichtungen fanden seit Ende Februar statt. Der Sachstandsbericht soll beim Bund-Länder-Treffen am kommenden Donnerstag gemeinsam mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser besprochen werden.

Das BMI kündigt an, die Stellungnahmen der Experten vollständig auszuwerten und die Umsetzung der Modelle in Italien und Großbritannien genau zu beobachten, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen. Offen bleibt die Frage, welche Staaten überhaupt als Partner für ein solches Modell in Betracht kommen könnten.

Fazit: Kein einfacher Ausweg

Die Diskussion um die Drittstaatenlösung zeigt, dass einfache Lösungen für komplexe Probleme selten sind. Die rechtlichen, praktischen und finanziellen Hürden sind hoch, und die Auswirkungen auf die internationale Zusammenarbeit müssen sorgfältig abgewogen werden. Es bleibt abzuwarten, welche Wege Deutschland in der Migrationspolitik künftig einschlagen wird.

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