Milliarden für Masken: Die teure Lektion aus Spahns Pandemie-Einkäufen

Der Kauf von Corona-Schutzmasken durch das Gesundheitsministerium während der Pandemie hat nun weitreichende finanzielle Konsequenzen. Ein aktuelles Urteil hat die ohnehin schon hohen Kosten für den Bund noch weiter in die Höhe getrieben. Nach neuesten Berechnungen drohen dem Steuerzahler nun Zahlungen in Milliardenhöhe.

Das Open-House-Verfahren und seine Tücken

Ende März 2020 startete der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn ein sogenanntes Open-House-Verfahren. Jeder Unternehmer, der Schutzmasken liefern konnte, wurde eingeladen, dies zu tun – mit einer Garantie von 4,50 Euro pro FFP2-Maske. Dieses großzügige Angebot lockte zahlreiche Anbieter an, sodass die Angebotsfrist bald verkürzt wurde. Doch an einer strengen Bedingung scheiterte die Aktion: Die Masken mussten bis spätestens 30. April 2020 geliefert werden. Wer diesen Termin nicht einhalten konnte, bekam kein Geld.

Urteil mit Signalwirkung

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln erklärte diese Klausel nun für ungültig, da sie die Lieferanten „unverhältnismäßig benachteiligt“ habe. Laut Richter Daniel Lübcke hätte das Ministerium den Lieferanten eine Nachfrist setzen müssen. Dies hat das Gesundheitsministerium in vielen Fällen jedoch nicht getan. Stattdessen wurden Verträge gekündigt, Rechnungen nicht bezahlt und spätere Lieferungen abgelehnt.

Milliardenstreit eskaliert

Der Streitwert dieser Maskenbeschaffungen hat sich nun auf 2,3 Milliarden Euro erhöht. Im Oktober letzten Jahres bezifferte das Ministerium die Kosten noch auf 988 Millionen Euro. Doch neben den reinen Streitwerten kommen noch Zinsen und Anwaltskosten hinzu. Unternehmer Joachim Lutz, selbst Lieferant und Kläger gegen das Ministerium, schätzt die Gesamtkosten auf rund 3,5 Milliarden Euro.

Chaos und Überbeschaffung

Der Bundesrechnungshof kritisierte die „massive Überbeschaffung“ von Masken durch das Gesundheitsministerium. Während in der Pandemie nur ein Bedarf von 275 Millionen Masken bestand, beschaffte das Ministerium insgesamt 5,7 Milliarden Masken für 5,9 Milliarden Euro. Bis Anfang dieses Jahres wurden mehr als die Hälfte dieser Masken vernichtet, da sie nicht benötigt wurden. Die Beschaffung wurde als „ineffizient und unwirtschaftlich“ eingestuft.

Ausblick

In vier Wochen wird das OLG Köln einen weiteren Fall entscheiden, in dem es um eine Forderung von 85 Millionen Euro geht. Das Urteil könnte ähnlich ausfallen und den Bund weiter belasten. Das Gesundheitsministerium hat angekündigt, alle rechtlichen Mittel zu prüfen, um gegen die Entscheidung vorzugehen, doch eine Revision wurde vom OLG nicht zugelassen.

Fazit

Die Maskenbeschaffungen des Gesundheitsministeriums während der Pandemie werden nun zur teuren Lektion für den Bund. Die Folgen der hektischen und teils chaotischen Einkaufsstrategie unter Jens Spahn werden die Steuerzahler noch lange begleiten – und ein Lächeln auf die Gesichter der Maskenlieferanten zaubern, die nun auf ihre Nachzahlungen hoffen können.

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