EU-Kommission gegen Apple: Wettbewerbsregeln auf dem Prüfstand

Apple unter der Lupe: Neue Untersuchung der EU-Kommission

Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung gegen Apple eingeleitet. Der Grund? Mögliche Verstöße gegen die Wettbewerbsregeln im App Store. Dem US-Konzern drohen hohe Strafen – vielleicht sogar in Milliardenhöhe.

App Store im Fokus der EU-Kommission

Apple wird vorgeworfen, die neuen Regeln für große Online-Plattformen zu umgehen. Die Brüsseler Behörde möchte prüfen, ob Apple seinen Nutzern tatsächlich die Möglichkeit bietet, gebührenfrei zu Software-Angeboten außerhalb des App Stores zu gelangen. „Die Entwicklergemeinschaft und die Verbraucher sind sehr daran interessiert, Alternativen zum App Store anzubieten. Wir werden die Angelegenheit untersuchen, um sicherzustellen, dass Apple diese Bemühungen nicht untergräbt“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Digital Markets Act: Das Gesetz hinter der Untersuchung

Seit Anfang März gilt der Digital Markets Act (DMA). Dieses Gesetz soll für mehr Wettbewerb im digitalen Raum und bessere Chancen für neue Marktteilnehmer sorgen. Ziel ist es, die Macht der großen Plattformbetreiber – dazu gehören neben Apple auch Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta – zu begrenzen. Der DMA richtet sich speziell gegen diese sogenannten Gatekeeper.

Die umstrittene Kerntechnologiegebühr

Ein weiterer Punkt der Untersuchung ist die neue „Kerntechnologiegebühr“, die Apple im März eingeführt hat. Diese jährliche Gebühr beträgt 50 Cent für jede Erstinstallation einer App, sobald eine Million Downloads überschritten wird. Die EU-Kommission bezweifelt, dass diese Gebühr verhältnismäßig ist.

Das bisherige Modell bleibt bestehen

Entwickler können jedoch auch weiterhin das alte Modell nutzen und ihre Apps ausschließlich über den App Store vertreiben. Hierbei fallen jedoch die bekannten Abgaben von 15 bis 30 Prozent auf digitale Erlöse innerhalb der App an.

Drohende Strafen für Apple

Sollte die EU-Kommission zu dem Schluss kommen, dass Apple gegen den DMA verstößt, könnten Strafen von bis zu zehn Prozent des jährlichen Umsatzes verhängt werden – im Wiederholungsfall sogar bis zu 20 Prozent. Als letzte Maßnahme könnte sogar eine Zerschlagung des Unternehmens in Betracht gezogen werden. Letztendlich könnten Gerichte über die Strafen entscheiden.

Fazit

Die EU-Kommission nimmt es ernst mit dem Wettbewerb im digitalen Raum. Apple steht nun im Zentrum der Untersuchungen. Ob der Konzern tatsächlich gegen die neuen Regeln verstößt, wird sich zeigen. Die möglichen Konsequenzen könnten jedoch weitreichend sein und den digitalen Markt nachhaltig verändern.

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