Höcke und die verbotene Nazi-Parole: Gericht lehnt Einstellung des Verfahrens ab
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss sich erneut vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Verwendung einer verbotenen SA-Parole. Doch das Landgericht Halle bleibt hart und lehnt alle Anträge der Verteidigung ab.
Wiederholungstäter oder Opfer?
Es ist nicht das erste Mal, dass Höcke vor Gericht steht. Bereits im Mai wurde er wegen der Nutzung einer Nazi-Parole zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun steht er erneut wegen desselben Delikts vor dem Landgericht Halle. Diesmal soll er bei einer AfD-Veranstaltung in Gera die Parole „Alles für Deutschland“ benutzt haben. Eine Losung, die in Deutschland strikt verboten ist.
Anträge der Verteidigung abgeschmettert
Zum Prozessauftakt am Montag versuchten Höckes Anwälte alles, um das Verfahren einzustellen. Sie zweifelten die Zuständigkeit des Landgerichts an und warfen den Medien vor, ihren Mandanten vorzuverurteilen. Doch der Vorsitzende Richter Jan Stengel ließ sich nicht beirren. Er sah weder Verfahrensfehler noch Hindernisse und lehnte die Anträge ab.
Die große Leere im Zuschauerraum
Interessanterweise blieb das öffentliche Interesse an diesem Prozess gering. Einige Zuschauerplätze blieben leer. Dies mag daran liegen, dass der Fall für viele wie ein Déjà-vu wirkt. Der Vorwurf bleibt derselbe: Höcke soll die ersten beiden Worte der Parole „Alles für“ gerufen und das Publikum zum Vervollständigen animiert haben.
Höcke beteuert Unschuld
Höcke selbst beteuert weiterhin seine Unschuld. „Ich bin auch in diesem Sachverhalt völlig unschuldig. Ich weiß, dass ich verurteilt werde. Aber das fühlt sich für mich nicht gerecht an“, erklärte er vor Gericht. Er habe nicht damit gerechnet, dass das Publikum das letzte Wort aussprechen würde.
Was nun, Herr Höcke?
Bereits im Mai wurde Höcke wegen der Nutzung der NS-Parole in Merseburg zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung Revision eingelegt hat. Sollte Höcke im aktuellen Verfahren schuldig gesprochen werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine erneute Geldstrafe.
Noch mehr Ärger in Sicht
Und es hört nicht auf: Das Landgericht Mühlhausen hat eine Anklage wegen Volksverhetzung gegen Höcke zugelassen. Hier geht es um einen Telegram-Post aus dem Jahr 2022, in dem er sich zu einer Gewalttat in Ludwigshafen äußerte. Die Verhandlungstermine stehen noch nicht fest.
Verfassungsschutz und politische Karriere
Trotz der rechtlichen Probleme und der Einstufung als Rechtsextremist durch den Verfassungsschutz in Thüringen bleibt Höcke politisch aktiv. Seine Spitzenkandidatur bei der Thüringer Landtagswahl im September ändert sich dadurch nicht.
Fazit
Björn Höcke steht weiterhin im Fokus der Justiz und der Öffentlichkeit. Ob seine politischen Ambitionen unter den laufenden Verfahren leiden, bleibt abzuwarten. Eines ist sicher: Der Thüringer AfD-Chef sorgt weiterhin für Schlagzeilen und hitzige Diskussionen.
