Der politische Aschermittwoch 2023 sorgte für Aufsehen, als Bayerns AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka Ministerpräsident Markus Söder (CSU) mit den Worten „Södolf“ und „Landesverräter“ beleidigte. Das Amtsgericht Deggendorf entschied nun, das Beleidigungsverfahren gegen Protschka gegen eine Geldauflage in Höhe von 12.000 Euro einzustellen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Protschka vorgeworfen, die Grenzen der politischen Auseinandersetzung überschritten zu haben. In einer Erklärung, die sein Verteidiger vortrug, distanzierte sich Protschka von jeglichen Anspielungen auf die NS-Zeit und betonte, er habe lediglich die Begriffe eines Vorredners aufgegriffen, ohne die Absicht, Söder zu beleidigen.
„Ich bin unschuldig“, betonte Protschka nach der Verhandlung. „Ich gehe erhobenen Hauptes.“ Er verwies auf eine Äußerung Söders, der die AfD-Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner als „Leni Riefenstahl für Arme“ bezeichnet hatte. Auch dies sei Teil der hitzigen politischen Rhetorik, die beim politischen Aschermittwoch üblich sei.
Die Richterin stellte klar, dass die Zahlung der 12.000 Euro bis Ende August erfolgen müsse. Damit werde das Verfahren endgültig eingestellt. Die Summe soll an die Stiftung Opferhilfe, die Tafel Deggendorf und die Bayerische Krebsgesellschaft gehen.
Die Entscheidung fiel nach intensiven Rechtsgesprächen zwischen den Verfahrensbeteiligten, wobei die Staatsanwaltschaft eine Erklärung für den Fall einer Einstellung als notwendig erachtete. Das Gericht betrachtete die vorgeworfenen Zitate als Spontanäußerungen, was den Fall von dem im April entschiedenen Verfahren gegen den Vorredner, den österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz, unterschied. Grosz wurde damals wegen ähnlicher Beleidigungen zu einer Geldstrafe von fast 15.000 Euro verurteilt und legte Berufung ein.
Protschka hatte ebenfalls im April gegen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen Einspruch eingelegt, was zum jetzigen Verfahren führte. Der AfD-Bundestagsabgeordnete, der aus dem Landkreis Dingolfing-Landau stammt, kann sich nach Zahlung der Auflage wieder auf seine politische Tätigkeit konzentrieren, ohne eine Verurteilung in seinem Vorstrafenregister befürchten zu müssen.
