Ein ernster Vorfall mit weitreichenden Folgen
Während das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch über den Fall von Maja T. beriet, wurde die mutmaßliche linksextremistische Aktivistin nach Ungarn ausgeliefert. Ein solch gravierender Vorgang, bei dem die Anordnungen des obersten deutschen Gerichts missachtet werden, ist äußerst besorgniserregend, meint Gigi Deppe.
Eilanträge in letzter Minute
Es kommt am BVerfG häufiger vor, dass Fälle unter großem Zeitdruck entschieden werden müssen. Besonders bei Abschiebungen und Auslieferungen gehen die Anträge oft in letzter Minute ein. Wenn die regulären Gerichtsinstanzen bereits entschieden haben, dass eine Person ins Ausland gebracht werden darf, wenden sich die Anwälte häufig noch an das BVerfG. In solchen Fällen müssen drei Richter oder Richterinnen schnell entscheiden, ob die Aktion zulässig ist.
Manchmal sitzt die betroffene Person zu diesem Zeitpunkt bereits im Flugzeug. Sollte das Gericht die Auslieferung stoppen, muss die Person aus dem Flugzeug geholt und zurück nach Deutschland gebracht werden. Diese Beratungen unter Zeitdruck sind für die Richterinnen und Richter des BVerfG alles andere als angenehm.
Missachtung der Verfassungsgerichtsbarkeit
Noch weniger Freude bereitet es den höchsten Richtern jedoch, wenn deutsche Behörden ihre Beratungen einfach ignorieren. Im Fall von Maja T. bestand kein akuter Zeitdruck. Sie saß in deutscher Haft, und die Behörden hätten ohne weiteres ein oder zwei Tage abwarten können, bis das BVerfG seine Entscheidung gefällt hätte. Der Anwalt hatte die Beamten im Gefängnis bereits nachts um drei Uhr darauf hingewiesen, dass er einen Eilantrag beim BVerfG stellen würde.
Um 8:30 Uhr hatte das BVerfG selbst in Berlin mitgeteilt, dass es noch berate und die Auslieferung daher vorerst gestoppt werden müsse. Dennoch ging alles weiter wie geplant. Maja T. war zu diesem Zeitpunkt bereits in Österreich und kurz vor 7 Uhr an die dortigen Behörden übergeben worden. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft rechtfertigte sich später damit, dass sie nichts mehr hätte stoppen können, da alles in den Händen der Österreicher gelegen habe. Doch warum wurde nicht versucht, im Sinne des BVerfG zu handeln und mit den österreichischen Behörden zu telefonieren, um Maja T. zurückzuholen? Einfach die Hände in den Schoß zu legen und die Sache auszusitzen reicht nicht, wenn das wichtigste deutsche Gericht berät.
Nacht- und Nebelaktion ohne Not
Der Vorgang ist besonders beunruhigend, weil er zeigt, dass es in Deutschland Behörden gibt, die rechtsstaatliche Prozesse missachten. Ohne Not wurde hier jemand in einer Nacht- und Nebelaktion außer Landes gebracht – eine non-binäre Person, die als solche in ungarischen Gefängnissen gefährdeter ist als andere.
Unabhängig vom konkreten Fall: Wenn es zur Norm wird, dass Verfahren beim BVerfG ignoriert werden, steht der Rechtsstaat auf dem Spiel. Solche Vorfälle dürfen nicht Schule machen, sonst können wir die Prinzipien unserer Verfassung einpacken.
Insgesamt zeigt dieser Vorfall, wie wichtig es ist, dass staatliche Institutionen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts respektieren und umsetzen. Nur so kann das Vertrauen in den Rechtsstaat aufrechterhalten werden.
