Am 2. Juli 2024 hat das Bundeskartellamt gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin ein Bußgeld von knapp 16 Millionen Euro verhängt. Grund für die Strafe ist die vertikale Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern. Auch ein verantwortlicher Mitarbeiter von AVM wurde belangt. AVM ist bekannt für seine Telekommunikations- und Netzwerktechnikprodukte, die unter der Marke „FRITZ!“ vertrieben werden, darunter Router, Repeater, Telefone und Smart-Home-Produkte.
Wie alles begann: Eine anonyme Eingabe
Das Verfahren wurde nach einer anonymen Eingabe im Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamtes und weiteren Hinweisen aus dem Markt eingeleitet. Im Februar 2022 kam es zu einer Durchsuchung bei AVM. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte: „Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben.“
Das Vorgehen von AVM
Mitarbeitende von AVM haben über die üblichen Verhandlungen hinaus mit Elektronikfachhändlern Endverbraucherpreise für AVM-Produkte abgestimmt. Diese Abstimmungen zielten oft auf die Anhebung der Preise ab und beinhalteten teilweise auch die Forderung nach Mindestverkaufspreisen, sogenannten Zielpreisen. Die Endverbraucherpreise wurden von AVM ständig überwacht. Seit Mitte 2019 kam hierfür sogar eine spezielle Software zum Einsatz. Wenn die Preise der Händler deutlich unter den Zielpreisen lagen oder sich Händler über nicht auskömmliche Preise beschwerten, griff AVM ein und verlangte Preiserhöhungen. In vielen Fällen folgten die Händler diesen Aufforderungen.
Konsequenzen und Settlement
Die Bußgeldfestsetzung berücksichtigte, dass das Verfahren im Wege eines Settlements beendet werden konnte. Somit sind die Bußgeldbescheide rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler wurden keine Bußgeldbescheide erlassen.
Ein Fallbericht mit den Details gemäß § 53 Abs. 5 GWB wird in Kürze auf der Webseite des Bundeskartellamtes veröffentlicht.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Pressemitteilung des Bundeskartellamtes.
Fazit: Ein klares Signal
Das Bundeskartellamt sendet mit diesen Bußgeldern ein klares Signal: Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung werden nicht toleriert. AVM und andere Unternehmen müssen sich an die Regeln des fairen Wettbewerbs halten – zum Wohl der Endverbraucher und des Marktes.
