Mit einem wichtigen Schritt in Richtung erneuerbare Energien und Verbraucherschutz hat der Bundestag eine Änderung im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht beschlossen, die es Mietern erleichtert, Balkonkraftwerke zu installieren. Vermieter können ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern, was zu einer erheblichen Vereinfachung für die Mieter führt.
Der Beschluss des Bundestages
Am gestrigen Abend verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das Balkonkraftwerke in den Katalog jener baulichen Veränderungen aufnimmt, für die Mieter einen rechtlichen Anspruch auf Genehmigung haben. Bislang benötigten Mieter die ausdrückliche Zustimmung ihres Vermieters oder als Wohnungseigentümer die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft. Diese Zustimmung konnte bisher auch ohne sachlichen Grund verweigert werden.
Mehr Mitspracherecht, weniger Hindernisse
Künftig haben Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften weiterhin ein Mitspracherecht hinsichtlich der Art und Weise, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Ob eine solche Anlage überhaupt installiert werden darf, ist jedoch nicht mehr grundsätzlich strittig. Diese Änderung wird als „Booster für die Solariersierung“ bezeichnet und soll die Nachfrage nach Balkonkraftwerken erheblich beleben.
Vereinfachte Registrierung und erhöhte Leistung
Bereits im letzten Quartal wurden Erleichterungen für die Installation der Balkonkraftwerke eingeführt. Seit dem 1. April ist die Registrierung der Geräte vereinfacht. Eine Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur reicht inzwischen aus. Zudem erlaubt ein neues Solarpaket die Nutzung einer normalen Steckdose für die Anlagen, den temporären Einsatz alter, nicht digitaler Zähler und eine höhere Leistung von jetzt 800 Watt am Wechselrichter statt der bisher gültigen 600 Watt.
Positive Reaktionen und wachsender Markt
Der Bundesverband Solarwirtschaft lobte die jüngsten Gesetzesänderungen. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Verbands, betonte, dass fast jeder Abbau von Bürokratie die Nachfrage belebe und sprach von einem „Booster für die Solarisierung von Balkonen“.
Laut dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erlebte Deutschland im zweiten Quartal einen Boom bei Balkonkraftwerken. Mehr als 152.000 kleine Solaranlagen gingen von April bis Juni in Betrieb – ein Plus von 52 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum im Vorjahr. Insgesamt sind derzeit gut 563.000 Anlagen registriert. Da es eine mehrwöchige Nachmeldefrist gibt und einige Anlagen nicht angemeldet werden, dürften die tatsächlichen Zahlen sogar noch höher sein.
Rentabilität von Balkonkraftwerken
Ob sich Balkonkraftwerke lohnen, hängt neben dem Anschaffungspreis und dem Standort davon ab, ob die Betreiber den erzeugten Strom auch verbrauchen können. Eine Studie der RWTH Aachen im Auftrag des Versorgers Eon zeigt, dass sich Balkonkraftwerke im Schnitt ab einer Betriebszeit von drei bis sechs Jahren rentieren.
Fazit
Die neuen Regelungen des Bundestages erleichtern es Mietern erheblich, Balkonkraftwerke zu installieren. Die Vereinfachungen bei der Registrierung und die Möglichkeit, normale Steckdosen zu nutzen, tragen weiter dazu bei, dass diese kleinen Solaranlagen zunehmend beliebter werden. Mit humorvollem Blick auf die Bürokratie bleibt zu hoffen, dass die Sonne bald nicht nur auf den Balkonen scheint, sondern auch auf den Gesichtern der Mieter, die dank ihrer eigenen kleinen Kraftwerke weniger für Strom zahlen müssen.
