Eilantrag abgelehnt – Einstufung bleibt bestehen
Der sächsische AfD-Landesverband ist vor Gericht gescheitert. Der Eilantrag gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Landesverfassungsschutz wurde vom Verwaltungsgericht Dresden abgelehnt. Laut Gericht liegen „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip gerichtet sind.
Veröffentlicht wird nichts – AfD scheitert doppelt
Neben dem Eilantrag gegen die Einstufung als rechtsextrem versuchte der AfD-Landesverband auch, den sächsischen Verfassungsschutz zur Veröffentlichung des 134-seitigen Gutachtens zu zwingen, auf dem die Einstufung basiert. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Der Landesverfassungsschutz hatte die sächsische AfD im Dezember als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Bereits seit April 2023 führt der Verfassungsschutz die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, als gesichert rechtsextrem.
Beschwerde möglich – Der Rechtsweg ist nicht ausgeschöpft
Die Beteiligten können gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen. Es bleibt abzuwarten, ob die AfD diesen Schritt gehen wird. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden ist jedenfalls ein weiterer Rückschlag für die Partei in Sachsen.
Nicht nur in Sachsen – Weitere Landesverbände betroffen
Auch die AfD-Landesverbände in Thüringen und Sachsen-Anhalt werden von den jeweiligen Landesverfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt den Bundesverband der AfD hingegen bislang als sogenannten Verdachtsfall. Diese Einstufung bedeutet, dass der Verfassungsschutz die Partei überwachen darf, weil Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen, diese aber noch nicht als gesichert gelten.
Fazit: Ein Urteil mit Signalwirkung
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden hat Signalwirkung. Sie bestätigt die Einschätzung des Verfassungsschutzes und unterstreicht die Bedenken gegenüber der AfD. Es wird spannend sein zu beobachten, ob die AfD den Rechtsweg weiter ausschöpft und welche Auswirkungen diese juristischen Auseinandersetzungen auf die politische Landschaft in Sachsen und darüber hinaus haben werden.
Humorvoller Kommentar: Manchmal ist die Wahrheit hart, aber das ist keine Überraschung: Wenn man mit dem Feuer spielt, kann man sich eben leicht die Finger verbrennen – oder in diesem Fall die Einstufung als rechtsextrem kassieren.
