Ein süßes Urteil aus Dresden
Jan Böhmermann hat im Rechtsstreit um den „Böhmermann-Honig“ eine weitere Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Dresden wies die Berufung des ZDF-Moderators gegen eine frühere Entscheidung zurück und entschied, dass die Werbung mit dem „Böhmermann-Honig“ zulässige Satire sei. Dabei ging es um Honig, der mit Böhmermanns Namen und Bild beworben wurde und von Imker Rico Heinzig produziert wird.
Der Ursprung des Streits: Ein ZDF-Beitrag und eine Honigidee
Alles begann am 3. November 2023, als Böhmermann in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ Unternehmen kritisierte, die Bienenpatenschaften als Umweltengagement verkaufen – ein Konzept, das er als „Beewashing“ bezeichnete, analog zu „Greenwashing“. Der Beitrag erwähnte auch den Meißner Imker Heinzig, der zuvor nichts von der Sendung wusste. Dies inspirierte Heinzig zu einer ausgefallenen Marketingaktion: dem „Böhmermann-Honig“.
Böhmermann war jedoch alles andere als begeistert und beantragte beim Dresdner Landgericht ein Verbot für die Werbung mit seinem Namen und Bild. Im Februar entschied das Gericht gegen ihn. Nun hat das Oberlandesgericht Dresden diese Entscheidung bestätigt.
Satire, die rechtlich nicht durchgeht
Das Oberlandesgericht stellte klar, dass die Verwendung von Böhmermanns Bild in der Werbung zulässige Satire darstellt. Der Imker habe sich in satirischer Weise mit Böhmermanns Selbstbild als „journalistisch-satirischer Investigativjournalist“ auseinandergesetzt. Die Werbung habe nicht nur den Werbewert Böhmermanns genutzt, sondern auch die öffentliche Diskussion über Werbung und Journalismus angeregt.
Der Vorsitzende Richter Markus Schlüter erläuterte, dass die Werbung eine satirische Auseinandersetzung darstellt, die ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit bedient. Der Schutz von Böhmermanns Namensrechten sei hier weniger gewichtig als das Recht auf freie Meinungsäußerung.
„Der Ball liegt bei Herrn Böhmermann“
Böhmermann war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend, und auch sein Anwalt erschien nicht. Heinzig nahm die Entscheidung gelassen entgegen und kündigte an, den Honig wieder in seinem Online-Shop anzubieten. „Der Ball liegt jetzt bei Herrn Böhmermann“, sagte Heinzig mit einem Lächeln. Er schlug vor, das „Kriegsbeil“ zu begraben und lud Böhmermann erneut zu einem Besuch seiner Imkerei ein.
Ausblick auf weitere rechtliche Schritte
Da gegen die Entscheidung des OLG im Eilverfahren kein Rechtsmittel mehr möglich ist, könnte Böhmermann nun ein Hauptsacheverfahren am Landgericht Dresden anstrengen und im weiteren Verlauf eventuell das Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof anrufen.
So bleibt abzuwarten, ob der „Honigstreit“ noch weitere rechtliche Wendungen nehmen wird. Für jetzt hat der Imker jedoch gesiegt und kann sein Produkt weiter verkaufen – mit einem Lächeln, das genauso süß ist wie sein Honig.
