Unzensierte Veröffentlichung sorgt für Wirbel
In einer überraschenden Wendung haben die Anwälte der Compact Magazin GmbH, vertreten durch Jürgen Elsässer, die Verbotsbegründung des Bundesinnenministeriums (BMI) ohne jegliche Schwärzung veröffentlicht. Diese Aktion hat zur Folge, dass mehrere Mitarbeiter des Magazins, die bisher unter Pseudonymen arbeiteten, nun mit ihren Klarnamen bekannt gemacht wurden.
Pikante Details enthüllt
In dem 79-seitigen Dokument, das vom Referat ÖS II 3 (Terrorismus/Extremismus rechts/links; Politisch motivierte Kriminalität) des Innenministeriums stammt, sind viele Inhalte zusammengetragen, die teilweise öffentlich bekannt waren. Darunter fallen Passagen aus Artikeln des Magazins, Bilder von Titelseiten sowie die Darstellung von Politikerfeindbildern. Einige Inhalte gelten als verschwörungsideologisch.
Besonders brisant ist jedoch die Offenlegung der internen Struktur des Magazins. So wird beispielsweise ein AfD-Kommunalpolitiker als „Mädchen für alles“ genannt, der nicht nur als Hausmeister fungiert, sondern auch Waffen besitzt und über die Idee eines Mordes am Wirtschaftsminister Robert Habeck gesprochen haben soll.
Das Innenministerium schlägt Alarm
Aus Sicht des BMI ist das Compact-Magazin eine Gefahr für die demokratische Ordnung. In einer Gala für Spender und stille Teilhaber soll Elsässer gesagt haben: „Wir wollen einfach das System stürzen.“ Dieses Zitat untermauert die Einschätzung des Ministeriums, dass das Magazin verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und deren Inhalte über Print, Online-Texte, TV-Beiträge und Veranstaltungen verbreitet.
Komplizen aus der rechtsextremen Szene
Die Enthüllungen zeigen auch, dass mehrere Mitarbeiter der Redaktion aus der rechtsextremen Szene stammen und unter Alias-Namen arbeiten. So war der Chef vom Dienst, Daniell Pföhringer, früher als Thorsten Thomsen bekannt und fungierte bis 2014 als Pressesprecher der NPD-Fraktion in Sachsen. Weitere Mitarbeiter, deren Namen durch die Veröffentlichung nun öffentlich sind, haben Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen wie der inzwischen umbenannten NPD.
Verbindungen zur AfD und Mordfantasien
Ein besonders verstörender Aspekt der Veröffentlichung ist das Verhalten eines AfD-Kommunalpolitikers, der laut dem Dokument über Mordfantasien gegenüber Robert Habeck gesprochen haben soll. Diese Aussagen wurden offenbar durch den Verfassungsschutz überwacht, der mithörte, wie der Politiker vorschlug: „Ich müsste dem Habeck mal ein Auge ausschießen.“
Reaktionen und rechtliche Unsicherheiten
Auf Anfragen von t-online, was sie zu diesen Enthüllungen sagen, haben weder der betroffene AfD-Politiker noch Elsässers Anwälte bisher reagiert. Das Anwaltsteam hatte das Dokument ursprünglich veröffentlicht, um einen „transparenten Dialog zwischen Juristen und Medien“ zu fördern. Kritiker sehen darin jedoch einen heftigsten Angriff auf die Pressefreiheit seit der „Spiegel“-Affäre 1962.
Die Veröffentlichung hat auch unter Juristen für Unsicherheit gesorgt, ob das Verbot des Magazins durch Innenministerin Nancy Faeser vor dem Bundesverwaltungsgericht Bestand haben wird. Am Mittwoch wollen die „Compact“-Vertreter einen Eilantrag gegen das Verbot einreichen.
Fazit: Ein Fall von juristischem Sprengstoff
Die unzensierte Veröffentlichung der Verbotsbegründung durch Elsässers Anwälte hat nicht nur die betroffenen Mitarbeiter von „Compact“ in Bedrängnis gebracht, sondern auch ein Licht auf die internen Strukturen und Verbindungen des Magazins geworfen. Wie dieser juristische Schlagabtausch ausgehen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass dieser Fall weitreichende Folgen für die Pressefreiheit und den Umgang mit rechtsextremen Inhalten in Deutschland haben könnte.
