Wie Ampel und Union das höchste deutsche Gericht vor Angriffen schützen wollen
Im Februar tobte noch ein heftiger Streit zwischen der Ampelkoalition und der Union. Die CDU und CSU hatten die Gespräche mit den Ampelfraktionen SPD, Grüne und FDP zur rechtlichen Stärkung des Bundesverfassungsgerichts abgebrochen und wurden dafür scharf kritisiert. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) forderte damals „staatspolitische Verantwortung statt Fundamentalopposition“. Doch wie das Sprichwort sagt: „Die besten Feinde sind die, die sich wieder vertragen.“ Nun sitzen die Beteiligten zusammen und präsentieren stolz ihre gemeinsame Lösung.
Am Dienstag traten Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Vertreterinnen und Vertreter aller fünf genannten Parteien in der Bundespressekonferenz auf und präsentierten das Ergebnis ihrer Beratungen. Buschmann erklärte: „Heute ist ein guter Tag für die Verfassungsordnung.“ Niemand widersprach, und sogar Andrea Lindholz von der CSU lobte die konstruktive Zusammenarbeit.
Eine Brandmauer gegen rechtspopulistische Angriffe
Angesichts der Angriffe rechtspopulistischer Kräfte auf Verfassungsgerichte in Polen, Ungarn, Israel und den USA sind sich Ampel und Union einig: Solches soll in Deutschland nicht passieren. Die Sorge richtet sich insbesondere gegen die AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht. Von ihnen könnte eine Attacke auf das Karlsruher Gericht ausgehen, das seit 1949 unverzichtbar für unseren Rechtsstaat ist.
Bisher sind die Struktur und Funktionsweise des Gerichts im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt, das mit einfacher Mehrheit geändert werden kann. Die neue Strategie sieht vor, die wesentlichen Regelungen in der Verfassung selbst zu verankern, was eine Zweidrittelmehrheit zur Änderung erfordert. So wären AfD und BSW auch bei einer Vertiefung der Demokratiekrise weit von einer Einflussnahme entfernt.
Die Details der geplanten Änderungen
Konkret sollen der Status des Gerichts, die zwölfjährige Amtszeit der Richter, die Altersgrenze von 68 Jahren, die Zahl der Senate (2) und der Richter (16) im Grundgesetz festgeschrieben werden. Ebenso die Regel, dass Richter nicht wiedergewählt werden können, im Amt bleiben, bis ein Nachfolger gewählt ist, und ihre Entscheidungen bindend sind. Die Hoheit des Gerichts über seine eigene Geschäftsordnung soll ebenfalls gestärkt werden.
Das Ziel ist klar: Keine Partei soll das Gericht mit Gefolgsleuten fluten können, wie es die PiS in Polen und die Republikaner in den USA getan haben. Die SPD warnt vor „Tricksereien“ und betont, wie schnell der Rechtsstaat abgebaut werden kann.
Ersatzwahlmechanismus und verbleibende Streitpunkte
Ampel und Union wollen auch einen Ersatzwahlmechanismus etablieren. Derzeit werden die Verfassungsrichter zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Künftig soll die jeweils andere Kammer vertretungsweise einen Richter wählen können, wenn sich die eigentlich zuständige Kammer nach drei Monaten nicht auf einen Nachfolger einigen kann. Dies soll verhindern, dass radikale Parteien das Gericht funktionsunfähig machen, indem sie die Wahl von Richtern verzögern oder unterbinden.
Umstritten bleibt, dass das notwendige Quorum von zwei Dritteln bei der Wahl von Verfassungsrichtern nicht in die Verfassung geschrieben werden soll. Der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Konstantin von Notz sieht hier weiteren Schutzbedarf und warnt vor banalen Instrumenten, „mit denen höchste Gerichte plattgemacht werden können“. Der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Karpenstein, teilt diese Ansicht. Allerdings stehen SPD, FDP, CDU und CSU dieser Auffassung nicht bei.
Ein Blick nach vorne
Die Parteien wollen noch in diesem Jahr einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorlegen und die Länder dabei einbeziehen, da deren Zustimmung im Bundesrat erforderlich ist. Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), Vorsitzende der Justizministerkonferenz, zeigte sich bereits kooperationsbereit und äußerte die Hoffnung auf einen baldigen Konsens aller demokratischen Kräfte in Bund und Ländern.
Fazit: Die geplanten Verfassungsänderungen sind ein klarer Schutzmechanismus gegen Angriffe auf das Bundesverfassungsgericht. Mit einem Augenzwinkern und dem notwendigen Ernst setzen sich die politischen Akteure für die Stärkung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein. Denn wie wir wissen: Humor ist, wenn man trotzdem kämpft.
