Veröffentlicht am 2. Juli 2026
Erst der AfD-Gutachten-Beitrag von heute Morgen, jetzt das hier — ich hätte auch gerne mal wieder was zu 3D-Druck geschrieben. Aber die Nachrichtenlage macht heute keine Pause: In der Nacht vom 1. auf den 2. Juli hat der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD nach rund siebeneinhalb Stunden ein 12-seitiges Papier vorgelegt: „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. 34 Maßnahmen. Rente, Steuern, Arbeitsmarkt, Wachstum, Bürokratie. Am Donnerstagmorgen um 9 Uhr traten Merz, Söder, Klingbeil und Bas im Garten des Kanzleramts vor die Kameras. „Wir wollen Deutschland wieder flottkriegen“, sagte Merz.
Ich habe das Beschlusspapier komplett gelesen — Punkt für Punkt, alle 12 Seiten. Und weil in den Schnellmeldungen wieder nur die zwei, drei Schlagzeilen-Themen hängenbleiben („Reichensteuer!“, „Sonntagsbrötchen!“), arbeite ich das hier systematisch auf. So faktentreu wie möglich, mit dem, was wirklich drinsteht — und mit dem, was das für uns bedeutet.
Wer das Original nachlesen will: Das Handelsblatt hat das Beschlusspapier als PDF veröffentlicht, die Bundesregierung selbst spricht mittlerweile vom „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“.
Erst die Rahmenfrage: Was ist das für ein Papier?
Ein Koalitionsausschuss ist kein Gesetzgeber. Er ist das politische Führungsgremium der Regierungskoalition, und was er beschließt, ist zunächst nur eine Absichtserklärung der Parteispitzen. Alles, was im Papier steht, muss noch durch Bundestag und teils Bundesrat. Theoretisch sind Änderungen möglich; praktisch ist der Druck auf die Fraktionen hoch, das Paket im Wesentlichen durchzuwinken. Bundesfinanzminister Klingbeil betonte auf der Pressekonferenz, man könne die finanziellen Auswirkungen „nicht auf den Euro“ genau beziffern.
Und noch etwas vorweg: Nicht jeder der 34 Punkte ist gleich schwergewichtig. Manche sind Milliarden-Reformen (Rente, Einkommensteuer), andere sind kleine Detailregelungen (längere Sonntagsöffnung für Bäckereien). Ich nehme sie trotzdem alle mit — kürzer bei den Kleinen, länger bei den Großen.
Block 1: Rente (Punkt 1)
Was steht drin: Die Koalition setzt das Paket der Alterssicherungskommission um. Die Empfehlungen der Kommission werden in einem Gesetzespaket gebündelt und bis Ende 2026 im Bundestag verabschiedet. Merz sprach in der Pressekonferenz von den 33 Vorschlägen der Rentenkommission, die „eins zu eins“ umgesetzt werden sollen.
Einordnung: Das ist die kürzeste Passage des ganzen Papiers — aber dahinter steht das größte Sozialreformpaket der Legislatur. Was genau die Kommission konkret empfohlen hat (Renteneintrittsalter, Beitragssatzentwicklung, Kapitaldeckung, Angleichung Selbstständige), steht nicht in diesem Papier. Das kommt erst im Gesetzentwurf. Kritisch wird also: Was drin ist, weiß bisher nur der Kabinettskreis genau — und die Kommission selbst.
Block 2: Steuern (Punkt 2)
Das ist das teuerste Kapitel — rund 10 Milliarden Euro pro Jahr Entlastungsvolumen.
Was entlastet wird (ab 1.1.2027, volle Wirkung ab 2028):
- Grundfreibetrag rauf
- Kinderfreibetrag rauf
- Kindergeld rauf
- Arbeitnehmerpauschbetrag rauf
- Abflachen der zweiten Progressionszone + Rechtsverschiebung des Spitzensteuersatzes (der bleibt bei 42 %, greift aber später)
Rechenbeispiel aus dem Papier: Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlt ab 2028 gut 600 Euro weniger pro Jahr.
Wie das gegenfinanziert wird — hier lohnt sich das genaue Lesen:
- Reichensteuer wird gesplittet. Ab 250.000 € zvE → 45 %; ab 280.000 € zvE → 47 %. Bisher gilt einheitlich 45 % ab rund 278.000 €. Das ist ein SPD-Erfolg, aber ein begrenzter: Die Union hat verhindert, dass der Aufschlag „breiter ansetzt“ — also schon ab niedrigeren Einkommen greift.
- Mini-Jobs-Pauschalsteuer von 2 % auf 5 % angehoben. Das trifft nicht die Minijobber:innen (die zahlen nichts), sondern die Arbeitgeber:innen.
- KfW-Gewinnabführung 2027 und 2028: je 500 Mio. €.
- Handwerkerleistungen — hier wird’s uncharmant: Die steuerliche Absetzbarkeit sinkt von 20 % auf 15 %, der Höchstbetrag von 1.200 € auf 900 € pro Jahr. Für alle, die regelmäßig Handwerker beauftragen (also alle Hauseigentümer:innen und viele Mieter:innen), ist das eine echte Verschlechterung. Auffällig: Diese Kürzung steht direkt in einer Regierung, die gleichzeitig ein Handwerker-Beispiel für DSGVO-Ausnahmen bemüht („Kundenlisten von Handwerkern“). Ich finde die Signalwirkung… gemischt.
Bund gleicht den Ländern und Kommunen die verfassungsrechtlich zwingenden Ausfälle aus (Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag/Kindergeld) — abzüglich dessen, was sie über die anderen Maßnahmen zusätzlich einnehmen.
Was mir hier auffällt: Klingbeil hatte zwei Modelle vorgelegt — ein kleines mit ~10 Mrd. und ein großes mit ~25 Mrd. Volumen. Durchgesetzt hat sich das kleine. Wer auf ein spürbares Entlastungssignal in mittleren Einkommen gehofft hat, muss sich mit „mehr als 600 € pro Jahr“ bei Familien mit zwei Kindern begnügen. Für Singles ohne Kinder ist die Entlastung entsprechend geringer.
Block 3: Arbeitsmarkt (Punkte 3–11)
Der wahrscheinlich umstrittenste Block. Ich gehe ihn Punkt für Punkt durch, weil sich hier viele Detailänderungen verbergen, die medial untergegangen sind.
Punkt 3 — Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll stabil bleiben, die BA soll handlungsfähig gesichert werden. Klingt nach nichts, ist aber wichtig: keine Beitragssenkung, aber auch keine Erhöhung.
Punkt 4 — Sonn- und Feiertagszuschlag wird umgebaut. Die Obergrenzen nach § 3b EStG steigen bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro (bisher 50 €). Zudem: Ist der Zuschlag im Tarifvertrag geregelt, ist er vollständig sozialabgabenfrei. Klare Verbesserung für Beschäftigte in Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit.
Punkt 5 — Sachgrundlose Befristung wird massiv ausgeweitet. Bis 31.12.2030 können Arbeitgeber Beschäftigte bis zu 48 Monate ohne Sachgrund befristen (bisher 24 Monate), mit bis zu sechs Verlängerungen. Auch eine erneute Ersteinstellung beim selben Arbeitgeber wird möglich. Merz spricht von „Fesseln lösen“, Arbeitsministerin Bas von „mehr Flexibilität“. Ich sage: Das ist eine Aushöhlung des Kündigungsschutzes durch die Hintertür. Vier Jahre Kettenbefristung sind für die Betroffenen vier Jahre ohne belastbare Zukunftsplanung — Kredit, Familienplanung, Wohnungswechsel. Für Start-ups und Wachstumsphasen mag das sinnvoll sein, als flächendeckendes Regelmodell ist es problematisch.
Punkt 6 — Kündigung Hochverdiener. Analog der Risikoträgerregelung im Finanzsektor soll ab dem 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze der GRV eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption möglich werden. Übersetzt: Wer sehr gut verdient (grob ab ~145.000 €/Jahr Ost/West), verliert ein Stück Kündigungsschutz gegen Abfindung. Betrifft eine kleine, aber sichtbare Gruppe.
Punkt 7 — Abfindungen werden steuerlich privilegiert, wenn zügig eine neue Beschäftigung aufgenommen wird. Je schneller der neue Job, desto größer der steuerliche Vorteil.
Punkt 8 — Bundesagentur für Arbeit bekommt neue Instrumente: „Arbeitsmarktdrehscheiben“ als Regelinstrument im SGB III, Job-to-Job-Qualifizierungen, „Beschäftigungsperspektive“, stärkere Weiterbildungsförderung in Transfergesellschaften. Das ist der konstruktive Gegenpol zur Deregulierung in Punkt 5 — Absicherung der Transformation über Qualifizierung statt Arbeitslosigkeit.
Punkt 9 — Programm „Zweite Chance“ für Jugendliche ohne Schul- und Ausbildungsabschluss. Und: Reform des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT). Konkret wird’s hier noch nicht, aber die Richtung ist richtig.
Punkt 10 — Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) — die weiteren Vorschläge werden umgesetzt, „schnellstmöglich“. Enthält das Modell zu Transferentzugsraten (Erwerbsanreize). Bedeutet vereinfacht: Wer aus dem Bürgergeld heraus in Arbeit wechselt, soll mehr vom Zuverdienst behalten dürfen.
Punkt 11 — Krankschreibung. Das ist der Punkt, bei dem ich schlucken musste.
- Telefonische Krankschreibung wird abgeschafft.
- Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag verpflichtend.
- Falsche AU-Ausstellung nach § 278 StGB wird stärker bestraft.
- „Termingarantie Fachärzte“ und „gesetzlich geregelte Infarktvorsorge“ — die guten Nachrichten dieses Absatzes.
Zur Einordnung: Die telefonische Krankschreibung existiert seit Ende 2023 als Regelfall, nachdem sie in der Pandemie bewährt eingeführt wurde. Alle bisherigen Auswertungen der Krankenkassen zeigen: Sie macht weniger als 1,2 % aller Krankschreibungen aus, und es gibt keine belastbaren Belege für systematischen Missbrauch. Der Hausärzteverband, die Bundesärztekammer, die KBV, die DAK und praktisch alle Fachverbände haben die Abschaffung als evidenzfrei kritisiert. Merz hat sie trotzdem gewollt. Sie kommt jetzt. Effekt in der Realität: volle Wartezimmer im Herbst, mehr Ansteckungen, mehr Bürokratie, keine sinkenden Krankenstände — weil die Ursache für hohe Krankenstände laut Barmer-Gesundheitsreport vor allem psychische Erkrankungen und die vollständige digitale Erfassung sind, nicht die Telefon-AU. Das ist Symbolpolitik gegen einen Popanz.
Die AU-Pflicht ab Tag 1 ist eine Verschärfung des § 5 EFZG: Bisher genügte für die ersten drei Kalendertage die Selbstauskunft, die Bescheinigung war erst am vierten Tag Pflicht. Künftig muss man auch für einen Ein-Tages-Magen-Darm-Infekt zum Arzt. Für Beschäftigte ist das ein administrativer Zusatzaufwand, für Praxen eine Zusatzlast.
Block 4: Wachstum und Gerechtigkeit (Punkte 12–24)
Die längste inhaltliche Sektion — 13 Punkte, teils sehr technisch. Ich fasse zusammen und markiere, was wirklich neu oder folgenreich ist.
Punkt 12 — Zukunftstechnologien. Auto, Chemie, Pharma, Clean Tech, Kreislaufwirtschaft, Maschinenbau, Batteriezellen, Halbleiter, KI werden gefördert. Autonomes Fahren wird durch einfachere Zulassungsregeln und Modellregionen beschleunigt. Für Rechenzentren bekommt der Gewerbesteuer-Zerlegungsmaßstab eine Sonderregelung — Kommunen sollen endlich einen Anreiz haben, Rechenzentrums-Ansiedlungen zuzulassen. Als jemand, der viel mit VPS und Selfhosting arbeitet: Das ist eine der klugen, technischen Regelungen im Papier. Die Gewerbesteuer-Systematik ist bei Rechenzentren tatsächlich das strukturelle Problem.
Punkt 13 — Aktionsplan Sozialleistungsmissbrauch (BMAS + BMI, Vorlage im Juli 2026, Umsetzung bis Ende 2026). Und hier wird das Papier scharf:
- Umfassender Datenaustausch zwischen Sozial-, Ausländer-, Melde-, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden sowie Kassen
- Push-Nachrichten aus dem Ausländerzentralregister an Leistungsbehörden
- Datenabruf beim Bundeszentralamt für Steuern bei Anmeldungen bei Meldebehörden
- Anknüpfung an den „rechtmäßigen“ statt „gewöhnlichen“ Aufenthalt in § 7 Abs. 1 SGB II und § 23 Abs. 3 SGB XII
- Leistungsausschluss für per Haftbefehl gesuchte Personen
- Auskunftspflicht der Energieversorger gegenüber Leistungsbehörden zu weiteren Wohnsitzen
- Änderungen im FreizügigkeitsG/EU
Ich formuliere das mal so nüchtern wie möglich: Wenn man dieselbe Liste ohne Absender liest, klingt sie erstaunlich nah an dem, was die AfD im Juni 2026 mit ihrem Antrag „Einwanderung in das Sozialsystem und Sozialleistungsmissbrauch stoppen“ eingebracht hat. Ich sage nicht, die Regierung habe von der AfD abgeschrieben — die Debatte läuft seit Jahren. Ich sage: Der Punkt zeigt, wie stark sich das migrationspolitische Gravitationszentrum verschoben hat. Wer meinen Beitrag zum GFF-Gutachten von heute Morgen gelesen hat, kann sich denken, warum mich das nachdenklich macht. Der Wechsel vom „gewöhnlichen“ zum „rechtmäßigen“ Aufenthalt hat konkrete Folgen für Menschen mit Duldung oder unklarem Status — die dann trotz jahrelangem Aufenthalt aus der Sozialhilfe fallen können.
Punkt 14 — Datenschutz. Für alle, die im deutschen SME-Bereich arbeiten, ist das der interessanteste Punkt des Papiers. Kernpunkte:
- Nationale Spielräume der DSGVO werden „konsequent genutzt“
- Auf EU-Ebene will man Vereine, KMU und risikoarme Datenverarbeitungen (das Beispiel: Kundenlisten von Handwerkern) aus dem Anwendungsbereich der DSGVO ausnehmen
- Ein Datengesetzbuch wird geschaffen
- Aufsichtsstrukturen werden gebündelt (u. a. Zuständigkeitskonzentration beim BfDI)
- Die Datenschutzkonferenz (DSK) wird gesetzlich verankert
- In KMU wird die Zahl der betrieblichen Datenschutzbeauftragten reduziert
Als jemand, der selbst DSGVO-konforme Landing Pages und Datenschutzerklärungen baut und für die Praxis DSGVO-Themen bearbeitet, sage ich: In der Sache überfällig. Die Aufsichtsstruktur mit 17 Landesbehörden plus BfDI ist absurd, das Datengesetzbuch war ein Wahlversprechen wert. Ob die Ausnahme für „Kundenlisten von Handwerkern“ auf EU-Ebene durchsetzbar ist, ist eine andere Frage — die DSGVO ist Verordnungsrecht und lässt sich national nicht einfach beschneiden.
Punkt 15 — Deutschlandfonds wird zum strategischen Beteiligungsinstrument ausgebaut, um eine „Resilienzdimension“ erweitert. Rohstoffbeschaffung und Energieinfrastruktur werden Schwerpunkte. Klingbeil kündigte zusätzliches Geld an.
Punkt 16 — Planungsbeschleunigung Verteilnetze. Ein Verteilnetzpaket bis Jahresende. Ziel: Realisierungszeit halbieren. Smart-Meter-Rollout bis Ende 2030 auf über 90 % der relevanten Messstellen; ein „Smart Meter Light“ für alle anderen. Anschlussgarantie für Industriebetriebe mit klarer Frist. In Sachen Energiewende der wichtigste Punkt des Papiers — und einer der wenigen, die faktisch die Energiewende beschleunigen statt bremsen.
Punkt 17 — Außenwirtschaft und Handelsschutz. Neue Außenwirtschaftsstrategie im europäischen Schulterschluss. Schnellere Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen. Bei außereuropäischen Investitionen aus bestimmten Drittstaaten in strategischen Sektoren im Einzelfall verpflichtender Technologietransfer. Das ist eine markante geoökonomische Neuausrichtung — im Klartext geht’s um China. Merz sagte auf der Pressekonferenz explizit, man wolle „nicht, dass die Handelsbilanzunterschiede weiter wachsen“ und wehre sich gegen unfairen Wettbewerb, „der auf Subventionen, Überkapazitäten und künstlich niedrig bewerteten Währungen basiert“. Ergänzt wird das durch Unterstützung des „Industrial Accelerator Acts“ und EU-Präferenzregeln bei öffentlichen Förderprogrammen.
Punkt 18 — Wohnungsbau. Drei Dinge:
- Eine Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG) wird gegründet
- Additive nationale Kapitalpuffer für Immobilienkredite werden zum 1.1.2027 abgeschafft — soll Milliarden für die Wohnungsbaufinanzierung freisetzen
- Vergesellschaftungen auf Landesebene werden durch Bundesgesetz ausgeschlossen
Punkt 3 ist der politische Knaller. Söder nannte es „eine klare Absage an alles, was Sozialismus und Verstaatlichung ist“. Konkret bedeutet es: Der Berliner Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ von 2021, den die Berliner Landesregierung ohnehin ignoriert, ist damit endgültig auf Bundesebene erledigt. Ob so ein bundesgesetzliches Verbot einer landesgesetzlichen Vergesellschaftung nach Art. 15 GG verfassungsrechtlich hält, wird die spannende juristische Frage. Ich bezweifle es.
Punkt 19 — Branchendialog mit Tarifparteien der Krisenindustrien (Auto, Chemie, Stahl, Maschinenbau). Bis Mitte Oktober 2026 sollen die konkreten Maßnahmen vorliegen.
Punkt 20 — Tarifparteien und KI-Mitbestimmung. Tarifparteien dürfen künftig abweichende Regelungen von geltenden Gesetzen vereinbaren (u. a. Sachgrundbefristung, Arbeitsschutz, Berichts-/Sorgfaltspflichten). Für die Einführung von KI im Betrieb sollen Software-Updates schneller und einfacher im Einklang mit dem Betriebsrat eingeführt werden können. Regierungsauftrag an die Sozialpartner: Vorschläge zur Erleichterung im Betriebsverfassungsrecht erarbeiten. Das öffnet die Tür für tarifliche Öffnungsklauseln bis in den Arbeitsschutz — für DGB und Betriebsräte ein rotes Tuch, für Arbeitgeber und Merz die zweite große Deregulierung dieses Papiers.
Punkt 21 — Vorrats-SE: Die Möglichkeit, mit einer „Vorrats-SE“ das deutsche Mitbestimmungsrecht zu umgehen, wird beendet. Bei der neuen unionsweiten „28. Gesellschaftsform“ (28. Regime) setzt sich die Bundesregierung für den Schutz der Unternehmensmitbestimmung ein. Ein Punkt zugunsten der Mitbestimmung — die SPD hat hier geliefert.
Punkt 22 — Kommunale Jobcenter werden zur Nutzung von IT-Schnittstellen und Datenaustausch verpflichtet. Klingt langweilig, ist aber richtig.
Punkt 23 — Westbalkan-Regelung wird ab 1.1.2027 auf 25.000 Personen pro Jahr begrenzt (wie im Koalitionsvertrag vorgesehen). Das ist eine Reduktion der Arbeitsmigrationsmöglichkeiten aus dem Westbalkan.
Punkt 24 — Längere Sonntagsöffnung für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken ab 1.1.2027. Die Schlagzeilen-Miniaturmaßnahme des Pakets.
Block 5: Bürokratierückbau (Punkte 25–34)
Der zweite große Block — und der, in dem sich am meisten für alle findet, die im Unternehmens- oder Praxisalltag mit Formularen, Berichten und Behörden zu tun haben.
Punkt 25 — Berichtsentlastungsgesetz. Gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen werden pauschal aufgehoben. Wer eine Pflicht behalten will, muss sie explizit begründen (Beweislastumkehr). Für neue Gesetze gilt die „Berichtspflichten-Bremse“. Alle Dokumentationspflichten außerhalb von EU- und Verfassungsrecht werden überprüft, jede Vierte binnen 12 Monaten abgeschafft. Menschenrechte, Bürger-, Verbraucher-, Arbeitnehmerrechte und Steuerbetrugsverhinderung bleiben ausgenommen. Wenn das ernsthaft umgesetzt wird, ist es die größte Bürokratieabbaumaßnahme seit Jahrzehnten.
Punkt 26 — Betriebliche Beauftragte ohne EU-Grundlage werden abgeschafft. Verantwortung bei Unternehmen, hohe Strafen bei Verstößen.
Punkt 27 — Genehmigungsfiktion als Regelfall im Verwaltungsverfahrensgesetz. Anträge gelten nach vier Monaten automatisch als genehmigt, wenn die Behörde nicht widerspricht. Kombiniert mit Vollständigkeitsfiktion bei Verlängerungen. Vollständiges Inkrafttreten bis 31.12.2027 angestrebt. Für den Wirtschaftsstandort potenziell disruptiv positiv — vorausgesetzt, die Fachgesetz-Ausnahmen sind maßvoll.
Punkt 28 — Steuererklärung. Bis Herbst 2026 kommt ein Steuervereinfachungsgesetz. Erste Schritte: automatisch vorausgefüllte digitale Steuererklärung, Pflicht der Finanzämter zur Steuernummer-Vergabe an Unternehmen binnen 4 Wochen. Die Steuer-Identifikationsnummer darf künftig auch von Sozialversicherungsträgern ohne Einschränkung genutzt werden (Gesetzänderung bis 1.1.2027).
Punkt 29 — EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDD) 1:1 umsetzen. Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. € Jahresumsatz. Risikobasierte Sorgfaltspflichten. Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte wird 2026-2031 neu aufgelegt. Für NGOs ein Rückschritt (das deutsche LkSG war strenger); für Mittelständler eine deutliche Entlastung.
Punkt 30 — Risikoorientierte Aufsicht. Weniger Berichtspflichten, mehr Stichprobenkontrollen und Bagatellgrenzen — aber härtere Sanktionen bei Verstößen (Gewerberecht, Steuerstrafrecht).
Punkt 31 — 8 % Personaleinsparung bei „grds. allen Bundesbehörden und der mittelbaren Bundesverwaltung“. Ausnahmen nur „in sehr begrenztem Umfang“ für kritische Infrastruktur und Sicherheitsbehörden — aber auch dort im Overhead, nicht im Vollzug. Kombiniert mit Zentralisierung, Flexibilisierung des Laufbahnrechts, Shared Services, Zusammenlegung von Geschäftsbereichsbehörden. Das ist ein massiver Stellenabbau — und die Frage wird sein, ob die Digitalisierungsrendite tatsächlich schnell genug greift, damit dabei nichts kaputtgeht.
Punkt 32 — Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Und hier wird’s — freundlich formuliert — zwiespältig:
- IFG soll für Bürger:innen „verständlicher und transparenter“ gemacht werden
- Auskunftsrechte werden „auf natürliche Personen fokussiert, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können“
- Prüfung, ob der Kreis der Anspruchsberechtigten auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränkt wird
- Namen von Mitarbeitenden werden geschwärzt
- Sonderregeln für kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung, wissenschaftliche Forschung
- IFG-Gebühren werden „im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip“ angepasst
Übersetzt: Das ist eine Beschneidung der Informationsfreiheit, nicht eine Stärkung. „Berechtigtes Interesse“ statt bisheriger voraussetzungsloser Antragsberechtigung. Kostendeckung statt Symbol-Gebühren. Ausländer:innen ohne Aufenthalt in Deutschland fallen möglicherweise raus. Für Journalismus und NGO-Arbeit (Stichwort FragDenStaat, das die Belegdatenbank des GFF-Gutachtens hostet, siehe den heutigen Morgen-Post) ist das eine echte Verschlechterung. Die Namensschwärzung ist begründbar — der Rest ist es weniger.
Punkt 33 — Überwachungsbedürftige Anlagen und DGUV Vorschriften 3 und 4 werden entschlackt. Behördliche Genehmigungen vor Errichtung entfallen. Angebliche Entlastung: ca. 4,6 Mio. € (überwachungsbedürftige Anlagen) und rund 720 Mio. € (DGUV V3/V4). Datenaustausch Bund–Länder–UVT wird verbessert. Kontrollen im Arbeitsschutz werden regelmäßiger und trägerübergreifend. Ein bunter Strauß, tendenziell entlastend.
Punkt 34 — Schriftformerfordernis bei Befristungen entfällt zum 1.1.2027. Damit sind auch elektronische Befristungsverträge rechtssicher möglich.
Was fehlt — und was mich wundert
Ein paar Auffälligkeiten, die in den ersten Meldungen untergehen:
- Kein Wort zur Krankenversicherung und zum Beitragssatz der GKV, obwohl das eines der akuten Streitthemen war. Die „Gesundheitsreform“ wird auf der Pressekonferenz erwähnt, findet sich im Paket aber nicht als eigener Punkt. Das kommt offenbar separat.
- Kein Wort zur Pflegereform, obwohl sie auf der Tagesordnung des Koalitionsausschusses stand.
- Nichts zur Arbeitszeitreform. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Umstellung von täglicher auf wöchentliche Höchstarbeitszeit steht nirgends. DGB und die Gruppe um Annika Klose (SPD) hatten mobilisiert; offenbar hat es die Union nicht durchsetzen können — oder man hat es vertagt.
- Kein Wort zu Erbschaftsteuer und Vermögensteuer. Die SPD-Seite ist hier nicht durchgekommen. Der „Lebensfreibetrag“ bleibt Diskussionspapier.
- Kein einziges Klimapaket. Das Wort „Klima“ kommt im ganzen 12-Seiter praktisch nicht vor. Energiewende ja (Verteilnetze, Speicher), aber als Wachstumsthema, nicht als Klimapolitik. Bezeichnend.
- Wenige harte Zahlen zur Gegenfinanzierung. Klingbeil sagt selbst: „nicht auf den Euro genau“. Die 10-Mrd-Steuerentlastung sind belastbar; die Kompensation durch Reichensteuer, Handwerkerkürzung, Mini-Job-Anhebung und KfW-Ausschüttung dürfte allein knapp reichen. Alles Weitere hängt an Wachstumseffekten, die niemand vorher genau berechnen kann.
Ehrliche Einordnung
Ich versuche fair zu sein — auch mit Positionen, die nicht meine eigenen sind.
Was gut ist:
- Die Rentenkommission wird umgesetzt (auch wenn man den Inhalt noch nicht kennt)
- Kleine und mittlere Familien werden bei der Einkommensteuer real entlastet
- Reichensteuer-Splitting bei 47 % ab 280.000 € ist ein SPD-Erfolg — moderat, aber echt
- Datenschutz-Vereinfachung, Datengesetzbuch und Aufsichts-Bündelung sind seit Jahren fällig
- Verteilnetzpaket, Rechenzentrums-Regelung, Anschlussgarantie Industrie: pragmatisch und richtig
- Bürokratieabbau mit Beweislastumkehr, Genehmigungsfiktion, Berichtspflichten-Bremse ist mutig — und könnte wirklich helfen
- Vorrats-SE-Schließung ist Mitbestimmungsschutz
- Sonn- und Feiertagszuschlag-Erhöhung ist echte Entlastung für Beschäftigte in Schicht
Was mich stört:
- Handwerkerbonus-Kürzung ist das falsche Signal an das Handwerk und an Immobilieneigentümer:innen
- 48 Monate sachgrundlose Befristung ist eine Aushöhlung des Kündigungsschutzes
- Abschaffung der telefonischen Krankschreibung ist evidenzfreie Symbolpolitik gegen den Rat aller Fachverbände
- AU-Pflicht ab Tag 1 ist Bürokratieaufbau, während man an anderer Stelle Bürokratie abbaut — inhaltlich unstimmig
- Aktionsplan Sozialleistungsmissbrauch verschiebt die Rechtsposition von Menschen im Sozialsystem in einer Weise, bei der ich mir wünschen würde, dass die Debatte inhaltlich statt reflexhaft geführt wird
- IFG-Beschneidung ist ein Schritt weg von Transparenz
- 8 %-Personaleinsparung ohne belastbaren Digitalisierungspfad ist riskant
- Klima kommt nicht vor
- Pflege kommt nicht vor
- Gesundheitsreform-Details fehlen
Was ich politisch beobachte: Die SPD hat bei Steuern und Mitbestimmung geliefert (Reichensteuer, Vorrats-SE, KI-Sozialpartner), musste dafür aber beim Arbeitsrecht und beim Sozialleistungsmissbrauchs-Aktionsplan Zugeständnisse machen. Die Union hat bei Bürokratieabbau, Wohnungs-Vergesellschaftungsverbot und Arbeitsrecht-Deregulierung fast alles bekommen, was sie wollte — außer bei der Erbschaftsteuer und der Arbeitszeitreform, die vertagt sind. Söders Zufriedenheit auf der Pressekonferenz war entsprechend groß. Für ein Reformpaket, das die Koalition selbst als „Sprung nach vorn“ verkauft, ist das ein klassischer Kompromiss — mit einer leichten Schlagseite in Richtung Angebotspolitik.
Und noch etwas: Klingbeil hat auf der PK betont, es gehe nicht um „Umverteilung“, sondern um „Entlastung und Wachstum“. Das ist genau die Rahmung, auf die die Union bestanden hat. Auch hier: Signalpolitik mehr als Ökonomie.
Fazit
Ist das der versprochene „Big Bang“? Merz sagte am Mittwochmittag selbst, es werde ihn nicht geben. Das Papier ist genau das: kein Big Bang, aber auch kein Nichts. Es ist ein mittelgroßes Reformpaket, das an vielen Stellen richtig ist, an einigen wichtigen Stellen falsch, an ein paar entscheidenden Stellen fehlt — und dessen wirkliche Wucht davon abhängt, wie die Gesetzentwürfe der nächsten Monate aussehen. Die Rentenreform, die Steuerreform, das Berichtsentlastungsgesetz, der Aktionsplan Sozialleistungsmissbrauch, das Verteilnetzpaket, das Datengesetzbuch — das sind sechs große Gesetzgebungsverfahren, die bis Ende 2026 durch müssen. Zu jedem wird man einzeln nochmal hinsehen müssen.
Was mich am meisten interessiert, ist die Umsetzung der Bürokratie-Punkte 25, 27 und 30. Wenn diese drei ernsthaft laufen, wird die Beziehung zwischen Bürger:innen, Unternehmen und Staat in Deutschland spürbar besser. Wenn sie versanden wie das „Belastungsmoratorium“ der letzten Bundesregierung, war das alles Marketing.
Lest das Papier selbst — es sind 12 Seiten, in gutem Verwaltungsdeutsch geschrieben, und die meisten Punkte sind erstaunlich konkret. Genau dafür ist es gemacht.
👉 Volltext des Beschlusspapiers: als PDF beim Handelsblatt zum Download
Quellen
- Beschlusspapier des Koalitionsausschusses: „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, 12 Seiten, 2. Juli 2026
- Pressekonferenz Merz/Söder/Klingbeil/Bas im Kanzleramtsgarten, 2. Juli 2026, 9:00 Uhr
- Handelsblatt: „Reformpaket – Reichensteuer steigt auf bis zu 47 Prozent“ sowie PDF-Download des Papiers
- t-online: „Koalitionsausschuss: Spitzen von Union und SPD einigen sich auf Reformpaket“ und „Das sind die Reform-Ergebnisse des Koalitionsausschusses“
- ZDFheute: „Das beschließt der Koalitionsausschuss bei Rente, Steuern, Pflege und Gesundheit“
- Tagesspiegel: „Koalition einigt sich nach langen Beratungen auf Reformpaket“
- taz: „Koalitionsausschuss legt Ergebnisse vor“
- Deutsches Ärzteblatt: „Telefonische Krankschreibung könnte nächstes Streitthema in der Koalition werden“, Januar 2026
- Berliner Zeitung: „Über diese Reformen müssen sich Union und SPD einigen“
Dieser Beitrag fasst den Inhalt des Beschlusspapiers des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 zusammen, ergänzt um Berichte der oben genannten Medien und ordnet sie ein. Die 34 Punkte sind Absichtserklärungen der Koalition; die konkrete Ausgestaltung erfolgt erst im Gesetzgebungsverfahren. Meinungspassagen sind als solche erkennbar.
