Die CDU hat einen Beschluss zum Bürgergeld verabschiedet, in dem es auch darum geht, sogenannten „Totalverweigerern“ die Leistungen zu streichen. Doch wie viele dieser Totalverweigerer gibt es wirklich? Eine Anfrage bei der Arbeitsagentur zeigt: Es betrifft nur wenige Menschen.
Die CDU schärft ihr Profil
Die CDU hat angekündigt, das Bürgergeld verändern zu wollen. Die Partei plant, das Bürgergeld „in der jetzigen Form abzuschaffen“ und es in „Neue Grundsicherung“ umzubenennen. Laut CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sei die derzeitige Kooperation zwischen dem Staat und den Bürgergeldempfängern zu unverbindlich. Ein Schwerpunkt der CDU liegt daher auf Sanktionen. Mit dem Aussetzen von Sanktionen habe die Ampelkoalition den Jobcenter-Mitarbeitern die Mittel genommen, den berechtigten Anspruch der Steuerzahler einzufordern, so die CDU. Sanktionen sollen künftig schneller, einfacher und unbürokratischer durchgesetzt werden.
Verfassungsgerichtsurteil von 2019
Laut dem CDU-Beschluss soll bei „Totalverweigerern“ davon ausgegangen werden, dass sie nicht bedürftig sind. Dies würde eine Kürzung von 100 Prozent der Leistung bedeuten. Bereits im November 2019 entschied jedoch das Bundesverfassungsgericht, dass eine Kürzung von 100 Prozent nicht zulässig ist. Um das Existenzminimum zu sichern, dürfen die Sanktionen nicht zu weit gehen. Kürzungen in Höhe von 30 Prozent seien vertretbar, 60 oder 100 Prozent jedoch nicht.
„Karlsruhe spricht von den wirklich Bedürftigen“, sagte CDU-Mitglied Rainer Schlegel bei der Pressekonferenz. Es gebe Mitwirkungspflichten der Bürgergeldempfänger und es gehe dabei immer um zumutbare Arbeit. Bei „Totalverweigerern“ sei es deshalb zulässig, die Leistungen zu streichen.
Nur wenige Fälle der Weigerung
Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit teilte auf Anfrage von tagesschau.de mit, dass keine genauen Zahlen zu „Totalverweigerern“ vorliegen. „Wir können statistisch nicht auswerten, wie oft eine Minderung festgestellt wurde, weil jemand eine Arbeit abgelehnt hat“, so der Sprecher. Statistisch erfasst werde der Minderungsgrund „Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, Maßnahme oder eines geförderten Arbeitsverhältnisses“, bei dem auch Weiterbildungen und Qualifikationen berücksichtigt werden. In den ersten elf Monaten des Jahres 2023 gab es insgesamt 13.838 Fälle.
Minderungen wegen einer Weigerung seien eher selten, so der Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. „Generell lässt sich feststellen, dass zuletzt mehr als 80 Prozent der Minderungen wegen Meldeversäumnissen festgestellt werden.“ Von Meldeversäumnissen ist die Rede, wenn Bürgergeldempfänger ohne den Nachweis eines wichtigen Grunds nicht beim Träger oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin erscheinen. Von Januar bis November 2023 wurden insgesamt in 201.465 Fällen Leistungen gemindert. Rund 5,5 Millionen Menschen waren in den betreffenden Monaten berechtigt, Bürgergeld zu erhalten.
Fazit
Die Debatte um die Sanktionen für „Totalverweigerer“ im Bürgergeldsystem ist hitzig. Doch die Zahlen zeigen: Es handelt sich um ein kleines Phänomen. Der Großteil der Sanktionen wird wegen Meldeversäumnissen verhängt. Vielleicht sollte die CDU ihre Energie eher darauf verwenden, wie man das Bürgergeldsystem insgesamt effizienter und gerechter gestalten kann, anstatt auf die wenigen schwarzen Schafe zu zielen. Aber hey, ein bisschen politischer Aktionismus hat ja noch niemandem geschadet – oder doch?