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Gefahr im Verzug: Deutsche Maschinenbauer rüsten sich gegen Plagiate und Cyberangriffe

Die deutsche Maschinenbauindustrie, mit gut einer Million Beschäftigten ein Rückgrat der deutschen Wirtschaft, steht vor neuen Herausforderungen. Neben der Bekämpfung von Produktpiraterie sehen sich die Unternehmen zunehmend mit Cyberangriffen konfrontiert.

Eine aktuelle Studie des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) zeigt, dass der Kampf gegen Plagiate langsam Früchte trägt. Während vor zwei Jahren noch 72 Prozent der Unternehmen von Produktpiraterie betroffen waren, sank diese Zahl nun auf 46 Prozent. Der Gesamtschaden durch Produkt- und Markenpiraterie beläuft sich auf 4,1 Milliarden Euro. Trotz des positiven Trends bleibt Produktpiraterie ein ernstzunehmendes Problem, das vor allem größere Firmen betrifft.

China bleibt nach wie vor der Hauptlieferant von Plagiaten (82 Prozent), gefolgt von Indien (18 Prozent) und überraschenderweise auch Deutschland (16 Prozent). Besonders besorgniserregend ist, dass viele der gefälschten Produkte Sicherheitsrisiken für Bediener und Anwender bergen.

Während die Unternehmen Fortschritte im Kampf gegen Produktpiraterie machen, nimmt die Gefahr durch Cyberangriffe zu. Etwa ein Viertel der befragten Unternehmen gab an, in den letzten beiden Jahren Opfer schwerwiegender Cybersicherheitsvorfälle geworden zu sein. Dabei handelte es sich um gezielte Hackerangriffe zur Erlangung von Geschäftsgeheimnissen oder um erpresserische Absichten. Die entstandenen Schäden sind aufgrund der erforderlichen Geheimhaltung schwer zu beziffern.

Um sich gegen diese Bedrohungen zu wappnen, ergreifen die meisten Unternehmen Maßnahmen zur Cybersicherheit. 96 Prozent der befragten Firmen haben mindestens eine Sicherheitsmaßnahme implementiert, wobei die frühzeitige Erkennung von Angriffen eine zentrale Rolle spielt.

Die deutsche Maschinenbauindustrie steht also vor großen Herausforderungen, sowohl im Kampf gegen Produktpiraterie als auch im Schutz vor Cyberangriffen. Es bleibt zu hoffen, dass die Unternehmen weiterhin erfolgreich gegen diese Bedrohungen vorgehen können, um ihre Spitzenposition in der Weltwirtschaft zu behaupten.

Die AfD und die Spionagevorwürfe: Ein Stück aus dem Tollhaus der Politik

Die jüngsten Spionagevorwürfe gegen einen Mitarbeiter der AfD sorgen für heftige Diskussionen. Vertreter verschiedener Parteien fordern den Rücktritt des AfD-Spitzenkandidaten Maximilian Krah, während die Parteispitze sich zunächst bedeckt hält.

Die Nachrichten über Spionagevorwürfe gegen AfD-Mitarbeiter sind wie ein Schlag ins Gesicht für die Partei, die ohnehin schon mit zahlreichen Skandalen zu kämpfen hat. Jian G., ein langjähriger Mitarbeiter von AfD-Spitzenkandidat Maximilian Krah, wurde festgenommen, nachdem er verdächtigt wurde, für China spioniert zu haben. Dieser Vorfall hat zu Rücktrittsforderungen gegen Krah geführt und wirft ein weiteres Schlaglicht auf die problematische Verbindung der Partei mit fragwürdigen Personen und Organisationen.

Politikerinnen und Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien haben den Rücktritt von Maximilian Krah gefordert, nachdem sein Mitarbeiter Jian G. unter Spionageverdacht festgenommen wurde. CDU-Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei nannte es „absolut indiskutabel“, dass ein Spitzenkandidat mit solchen Vorwürfen konfrontiert wird.

Auch andere Parteien äußerten sich besorgt über die Verbindungen der AfD zu fragwürdigen Organisationen. Die FDP-Abgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann kritisierte nicht nur Krah, sondern auch den AfD-Europakandidaten Petr Bystron wegen Vorwürfen, er habe möglicherweise Geld für prorussische Propaganda erhalten. Grünen-Chef Omid Nouripour bezeichnete die AfD als Gefahr für die nationale Sicherheit und forderte Aufklärung über die Beziehungen von Maximilian Krah zu Vertretern Russlands und Chinas.

Die Bundesregierung reagierte ebenfalls besorgt auf die Spionagevorwürfe. Bundesinnenministerin Nancy Faeser bezeichnete die Anschuldigungen als „äußerst schwerwiegend“ und betonte, dass Spionageaktivitäten gegen das Europäische Parlament einen Angriff auf die europäische Demokratie darstellen. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann forderte harte Konsequenzen, sollte sich der Verdacht bestätigen.

Die AfD-Spitze selbst hat sich bisher nicht ausführlich zu den Vorwürfen geäußert. Maximilian Krah zeigte sich überrascht über die Festnahme seines Mitarbeiters und erklärte, dass er im Falle einer Bestätigung der Vorwürfe das Dienstverhältnis sofort beenden würde.

Die aktuellen Spionagevorwürfe gegen einen Mitarbeiter der AfD werfen erneut ein schlechtes Licht auf die Partei und ihre Verbindungen zu fragwürdigen Organisationen. Es bleibt abzuwarten, wie die AfD-Spitze auf die Forderungen nach einem Rücktritt von Maximilian Krah reagieren wird und welche Konsequenzen aus diesem Vorfall gezogen werden. Eines steht jedoch fest: Das politische Tollhaus Deutschland hat mal wieder Zuwachs bekommen.

Falschbehauptungen nach Wissing-Drohung: Kein Wochenend-Fahrverbot ab Juli 2024 beschlossen

Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) drohte kürzlich mit Fahrverboten am Wochenende, um eine Einigung zu einer Gesetzesänderung zu beschleunigen. Doch nach dieser Einigung war das Fahrverbot vom Tisch. Dennoch kursieren online Falschbehauptungen.

BEHAUPTUNG:
Ab 1. Juli 2024 gebe es samstags und sonntags ein absolutes Fahrverbot in ganz Deutschland.
Aufgestellt von: Beiträgen auf Tiktok

Falsch. Die Bundesregierung hat keine Fahrverbote beschlossen und plant aktuell auch keine. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte am 11. April zwar mit Fahrverboten gedroht – allerdings nur, falls sich die Bundestagsfraktionen der Bundesregierung nicht auf eine Reform des Klimaschutzgesetzes einigen würden. Diese Einigung gab es am 15. April.

Die jüngste Debatte rund um ein drohendes Fahrverbot in Deutschland erreichte auch Tiktok – in Form von Falschbehauptungen. Dort heißt es etwa in einem Beitrag, der laut einem Recherchetool von Bellingcat am Abend des 15. April veröffentlicht wurde: Ab 1. Juli 2024 werde in Deutschland ein absolutes Fahrverbot an Samstagen und Sonntagen kommen. Über 460.000 Nutzerinnen und Nutzer sahen den Beitrag.

Auch ein Video vom 13. April wurde mehrfach auf Tiktok geteilt und mehr als eine Million mal angesehen. Darin wird die Behauptung ebenfalls aufgestellt – allerdings wird sie im Text des Beitrags etwas abgeschwächt, dort ist von „Spekulationen“ über ein Fahrverbot die Rede. Zu diesem Zeitpunkt stimmte das, die Spekulationen sind jedoch seit dem Nachmittag des 15. April vom Tisch. Dennoch verbreiten Nutzer das Video auch danach noch auf Tiktok weiter – auch wenn selbst der Ersteller darunter kommentierte, das sei „erstmal vom Tisch“.

Worum genau geht es in der Debatte, und was geschah wann?

Wie die Debatte um ein mögliches Fahrverbot zustande kam – und seit wann sie beendet ist:
Laut dem Klimaschutzgesetz müssen die Bundesministerien in Deutschland, deren Sektoren die zulässige Menge an CO2-Emissionen pro Jahr überschreiten, dagegen Sofortmaßnahmen vorschlagen und ergreifen. Das Gesetz soll geändert werden: Das Bundeskabinett beschloss schon im Juni 2023, diese Sektorziele abzuschaffen. Ein Gesetzentwurf dazu ist aber noch nicht in Kraft, er wird seit Herbst im Bundestag beraten – „eine außergewöhnlich lange Zeit“, wie die Zeit im April 2024 schreibt.

Der Verkehrssektor, für den das Verkehrsministerium zuständig ist, erreichte seine Sektorziele im Jahr 2023 nicht, wie aus dem Prüfbericht (PDF) des Expertenrats für Klimafragen hervorgeht.

Am 11. April 2024 drohte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) in einem Brief an die Bundestagsfraktionen der Bundesregierung (SPD, Grüne und FDP): Werde die Änderung des Klimaschutzgesetzes nicht bis Mitte Juli umgesetzt, müsse der Verkehrssektor ein Sofortprogramm nach den alten gesetzlichen Vorgaben vorlegen. Dieses müsse dann Fahrverbote am Wochenende enthalten – ansonsten könne man die Ziele nicht erreichen.

Den 1. Juli – von dem auf Tiktok die Rede ist – nennt Wissing darin nicht. Er schreibt, das Gesetz müsse vor dem 15. Juli 2024 in Kraft treten, um Fahrverbote abzuwenden.

Fahrverbot „endgültig vom Tisch“, Falschbehauptungen auf Tiktok bleiben
Vier Tage nach Wissings Brief, am 15. April, kam die geforderte Einigung zustande. In einer Pressemeldung der Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Regierungsfraktionen im Bundestag wird FDP-Bundestagsabgeordenter Lukas Köhler zitiert: „Durch die Abschaffung der jährlichen Sektorziele im Klimaschutzgesetz ist sichergestellt, dass es keine Fahrverbote geben wird.“

Das besänftigte auch Verkehrsminister Wissing: In einer Pressemeldung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 15. April nennt er die Einigung einen „vernünftigen Schritt“. Fahrverbote seien damit „endgültig vom Tisch“.

Auf Tiktok jedoch werden die Falschbehauptungen rund um ein angebliches Fahrverbot ab 1. Juli 2024 weiter geteilt – obwohl diese nie konkret in Planung waren und die Debatte darüber mittlerweile beendet ist. Mehrere Tiktok-Accounts, die CORRECTIV.Faktencheck dazu anfragte, antworteten nicht.

WhatsApp-Betrug: Polizei schnappt bundesweite Betrügerbande

„Hallo Mama, mein Handy ist kaputt, das ist meine neue Nummer“ – solche Nachrichten sind Teil einer beliebten Betrugsmasche, von der viele Menschen bereits betroffen waren. Nun konnte die Nürnberger Polizei zahlreiche Taten einer bundesweit agierenden Bande aufklären.

WhatsApp-Nachrichten, in denen vermeintlich das eigene Kind um Geld bittet, haben schon viele Menschen erhalten. Die Nürnberger Kriminalpolizei hat nun zahlreiche Taten einer bundesweit agierenden Betrügerbande aufklären können. Sie soll ihre Opfer um mehr als 370.000 Euro gebracht haben. Der Kopf der Bande, ein 21-jähriger Nürnberger, sitzt in Untersuchungshaft, teilten die Ermittler mit. Die Ermittlungen gegen weitere Mitglieder der mindestens sechsköpfigen Bande laufen weiter.

Die Betrüger nutzten zwei Maschen, um an Geld zu gelangen. Sie kontaktierten die Geschädigten per WhatsApp oder SMS und gaben sich als deren Kind aus. Im Chatverlauf baten sie dann darum, Rechnungen per Überweisung zu begleichen. Dafür unterhielt die Bande laut Polizei ein Netzwerk von mindestens 50 Finanzagenten, die ihre Bankkonten gegen Bezahlung zur Verfügung stellten. Bei der zweiten Masche gaben sich die Täter am Telefon als Bankmitarbeiter aus und überredeten ihre Opfer, Zahlungen im TAN-Verfahren freizugeben. Zu diesem Zeitpunkt hatten sie bereits Zugriff auf das Online-Banking der Geschädigten.

Den per Haftbefehl gesuchten Kopf der Bande schnappten die Ermittler eigenen Angaben nach im vergangenen Herbst, nachdem er bei einer Fahrscheinkontrolle in einem Zug bei Würzburg kein Ticket vorweisen konnte. Zu diesem Zeitpunkt nutzte er eine falsche Identität, die die Ermittler über seine Fingerabdrücke aufklärten. Gegen die Finanzagenten laufen Strafverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche.

Die Polizei warnt eindringlich vor solchen oder ähnlichen Betrugsmaschen. Wer von vermeintlichen Familienmitgliedern oder nahestehenden Menschen derartige Nachrichten auf WhatsApp erhält, sollte nicht darauf antworten und keinesfalls Geld an ein Bankkonto überweisen. Zudem sollten die Betroffenen immer eine Strafanzeige erstatten. Nur so erlangt die Polizei Kenntnis von der Straftat und kann Täterinnen oder Täter verfolgen.

Leicester im Dunkeln: Straßenbeleuchtung nach Cyberangriff außer Kontrolle

Seit Wochen brennen einige Straßenlaternen in Leicester ununterbrochen, und die Stadtverwaltung kann sie nicht abschalten. Der Grund dafür liegt in einem Cyberangriff, der Anfang März die IT-Systeme der Stadtverwaltung lahmgelegt hat.

Eine Ransomwaregruppe hatte die IT-Systeme der Verwaltung infiltriert und dabei eine Menge Daten abgegriffen. Als Nebeneffekt hat die betroffene Stadtverwaltung seitdem offensichtlich Probleme mit der Straßenbeleuchtung. Lokalen Medienberichten zufolge leuchten die Straßenlaternen in einigen Teilen der Stadt seit dem Sicherheitsvorfall permanent.

„Die Lichter in meiner Gegend brennen den ganzen Tag und die ganze Nacht, das muss sehr teuer sein“, beschwert sich ein Einwohner des Stadtbezirks Beaumont Leys gegenüber dem Nachrichtenmagazin Leicestershire Live. „Das geht jetzt schon eine ganze Weile so, aber die Stadtverwaltung ist nicht in der Lage, sie abzuschalten.“

Eine Sprecherin der Stadtverwaltung von Leicester führt dies auf „ein technisches Problem im Zusammenhang mit dem jüngsten Cyberangriff“ zurück. Die IT-Systeme der Verwaltung seien aufgrund dieses Vorfalls abgeschaltet worden, so dass es derzeit nicht möglich sei, „Fehler im Straßenbeleuchtungssystem aus der Ferne zu erkennen“.

Im Falle einer Störung bleibe die Beleuchtung aus Sicherheitsgründen permanent eingeschaltet, um zu verhindern, dass die Straßen völlig unbeleuchtet blieben. „Es gibt eine Reihe von Schritten, die zur Lösung des Problems erforderlich sind, und wir arbeiten so schnell wie möglich daran“, versichert die Sprecherin.

Der Cyberangriff auf Leicester fand bereits am 7. März statt. Die Stadtverwaltung erklärt auf einer Informationsseite zu dem Vorfall, sie habe ihre Systeme unmittelbar nach Erkennung des Angriffs abgeschaltet. Zwar sei die Verwaltung inzwischen wieder arbeitsfähig, jedoch habe die verantwortliche Ransomwaregruppe etwa 1,3 Terabytes an Daten veröffentlicht.

Zu den offengelegten Daten zählen demnach Dokumente wie Mietabrechnungen und Anträge auf den Erwerb von Sozialwohnungen sowie damit zusammenhängende Ausweisdaten. Die Daten würden derzeit noch überprüft – aufgrund der großen Menge sei es der Stadtverwaltung aber nicht möglich, alle Betroffenen zu kontaktieren, heißt es auf der Seite. Den am stärksten gefährdeten Personen werde man diesbezüglich Vorrang einräumen.

Laut Cybernews bekannte sich eine Ransomwaregruppe namens INC Ransom zu dem Angriff. Die Angreifer behaupten sogar, insgesamt etwa 3 Terabytes an Daten abgegriffen zu haben.

AfD-Mitarbeiter unter Spionageverdacht: Faeser sieht Krah in Verantwortung

Die jüngsten Spionagevorwürfe gegen einen Mitarbeiter des AfD-Spitzenkandidaten Maximilian Krah haben die politische Landschaft in Aufruhr versetzt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser drängt auf umfassende Aufklärung und betont die Verantwortung, die auch Krah in diesem Fall trage.

Die Vorwürfe wiegen schwer: Ein Mitarbeiter von Maximilian Krah soll im Dienst des chinesischen Geheimdienstes spioniert haben. Die AfD wartet nun auf die Ergebnisse der Ermittlungen, während Krah beteuert, von der Festnahme seines Mitarbeiters aus den Medien erfahren zu haben. „Weitere Informationen liegen mir nicht vor“, erklärt er. „Sollten sich die Vorwürfe als wahr erweisen, würde dies die sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses nach sich ziehen.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser äußerte sich äußerst besorgt über die Anschuldigungen. „Wenn sich bestätigt, dass aus dem Europäischen Parlament heraus für chinesische Nachrichtendienste spioniert wurde, dann ist das ein Angriff von innen auf die europäische Demokratie“, betonte sie.

Faeser drängt auf eine gründliche Aufklärung des Falls und stellt klar, dass auch derjenige, der einen solchen Mitarbeiter beschäftigt, einen Teil der Verantwortung trage. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann äußerte sich zu den Vorwürfen: „Abgeordnete und ihre Mitarbeiter stehen in besonderer Weise im Dienst unserer Demokratie – hier stehen Vorwürfe im Raum, die dem diametral entgegenlaufen. Das können wir nicht dulden, hier müssen harte Konsequenzen folgen, wenn sich der Verdacht bestätigt.“

Der beschuldigte Mitarbeiter soll Informationen aus dem EU-Parlament an den chinesischen Geheimdienst weitergegeben haben. David McAllister, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses im EU-Parlament, bezeichnete den Vorfall als „ungeheuerlich“ und forderte die AfD auf, bereits jetzt Konsequenzen aus dem Spionageverdacht zu ziehen.

Die AfD betont, dass es sich um eine äußerst beunruhigende Meldung handle und sie die Ermittlungen des Generalbundesanwalts abwarten werde.

Währenddessen hat China die Spionagevorwürfe zurückgewiesen. Sprecher des Außenministeriums in Peking, Wang Wenbin, bezeichnete die Anschuldigungen als Versuch, China zu diffamieren und die Zusammenarbeit zwischen China und Europa zu stören. Er forderte die deutschen Behörden auf, „ihre Mentalität des Kalten Krieges aufzugeben“ und die „sogenannte Spionagebedrohung“ nicht für politische Manipulationen zu nutzen.

Polizeiliche Datenanalyse: Innenausschuss diskutiert Palantir-Alternativen

Eigentlich wollte die Union im Innenausschuss des Bundestags darauf hinwirken, dass die Palantir-Polizei-Software dem bayerischen Vorbild folgend auch im Bund eingesetzt wird. Doch außer den Polizeivertretern sprach sich niemand dafür aus. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage. Stattdessen wurde darüber diskutiert, welche Alternativen zur Verfügung stünden.

Der Innenausschuss des Bundestags behandelte heute in einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen das Thema polizeiliche Analysesoftware. Grund war ein Antrag der oppositionellen Fraktion CDU/CSU (pdf), in dem gefordert wird, dass dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei „schnellstmöglich die Nutzung der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform ‚Bundes-VeRA‘ zu genehmigen“ sei. Die Entscheidung des Bundesinnenministeriums vom Juli 2023 solle revidiert werden. Sie untersagt dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei die Nutzung von „Bundes-VeRA“.

Es geht dabei um eine Software des umstrittenen US-amerikanischen Überwachungskonzerns Palantir, dessen deutsche Tochter ihre Dienste den hiesigen Polizeibehörden für ein „Verfahrensübergreifendes Recherche- und Analysesystem“ (VeRA) anbietet. Die Software verbindet die verschiedenen Datenbanken der Polizei miteinander. Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag, dass auch die Voraussetzungen geschaffen werden sollen, damit die Bundesländer und ihre Landespolizeien diese polizeiliche Analysesoftware „VeRA“ abrufen können. Eine entsprechende Gesetzesänderung solle auf den Weg gebracht werden.

Palantir steht nicht nur in der Kritik, weil der Konzern eng mit ausländischen Geheimdiensten und Militärs zusammenarbeitet, sondern auch, weil die Software technische und erhebliche rechtliche Probleme aufwirft. Letztes Jahr wurde die Polizei-Palantir-Kooperation daher durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts deutlich beschränkt.

Noch mehr Verfassungsbeschwerden Seither gelten detailreiche verfassungsrechtliche Anforderungen mit quantitativen und qualitativen Grenzen in Bezug auf die Art der Daten, mit der die Software gefüttert werden darf. Daran müssen sich sowohl die Gesetzgeber als auch die Polizeien halten. Zudem dürfte sich das Gericht in naher Zukunft erneut mit Fragen der automatisierten Datenanalyse bei der Polizei beschäftigen, denn weitere Verfassungsbeschwerden mit Palantir-Bezug liegen in Karlsruhe schon vor, so etwa seit Oktober 2023 eine Beschwerde gegen das NRW-Polizeigesetz.

Die geladene Sachverständige Simone Ruf von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), deren erfolgreiche Verfassungsbeschwerde bereits zu dem letztjährigen Karlsruher Urteil geführt hatte, erläuterte in der Anhörung, dass auch die Neuregelung in Hessen kritikwürdig sei. Der hessische Gesetzgeber hatte bereits auf das höchstrichterliche Urteil reagiert und eine neue Rechtsgrundlage geschaffen. Ruf erklärte dazu, diese sehe „nicht verfassungskonform aus“. Sie kritisiert an der neuen hessischen Regelung, dass wiederum riesige Datentöpfe in die Analysesoftware integriert seien und zudem die Polizei selbst Fragen der Verhältnismäßigkeit austariert. Auch die Kontrolle sei nicht hinreichend.

Ruf erklärte, dass eine Rechtsgrundlage für den Einsatz der Palantir-Software im Bund fehle, die aber zwingend geschaffen werden müsse. Auch der geladene Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber betonte, dass eine „spezielle rechtliche Grundlage nötig“ sei. Aktuell könne die Palantir-Software im Bund nicht zum Einsatz kommen, da diese Rechtsgrundlage erst geschaffen werden müsse.

Generell rate die GFF von einem Einsatz von „Bundes-VeRA“ ab, so Ruf. Grund sei die „enorme Streubreite“ dieser Software und das „hohe Risiko falscher Verdächtigungen“. Auch seien bloße „Anekdoten“ über die angebliche Effizienz der Palantir-Software nicht hinreichend, denn der Einsatz sei durch große Intransparenz geprägt.

Die Juristin von der GFF kritisierte auch, dass „VeRA“ zwar getestet wurde, die Berichte aber nicht öffentlich seien. Im Jahr 2023 hatte das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie eine Quellcode-Überprüfung des in Bayern eingesetzten Systems durchgeführt, die Ergebnisse blieben aber geheim. Zudem müssten solche Tests fortlaufend wiederholt werden, so Ruf. Es genüge nicht, die Software einmalig zu prüfen.

Polizei braucht Datenanalyse-Werkzeuge Einig waren sich alle geladenen Sachverständigen und Verbandsvertreter darin, dass die Polizeien Datenanalyse-Werkzeuge benötigen, um ihre verschiedenen Datenbanken in angemessener Zeit durchforsten zu können. Für die rechtliche und technische Ausgestaltung gab es hingegen verschiedene Vorschläge. Der Sachverständige Markus Löffelmann schlug beispielsweise vor, ein Stufensystem gesetzlich festzuschreiben, das die Polizeidaten kategorisiere, um sie qualitativ zu bewerten und damit Zugriffsschwellen ausgestalten zu können.

Das bayerische Landeskriminalamt beschreibt in seiner kurzen Stellungnahme kursorisch die Notwendigkeit von polizeilichen Datenanalysen. In der Anhörung verweist der bayerische Polizeivertreter auf das Vertragskonstrukt und den Mantelrahmenvertrag mit der Palantir Technologies GmbH, der nach einer europaweiten Ausschreibung für das Analyseprogramm im Jahr 2022 geschlossen wurde.

Die Verträge seien mit dem Bundesinnenministerium „extra so gewählt und abgestimmt“ worden, um den Einsatz sowohl in Bayern als auch als „Bundes-VeRA“ zu ermöglichen. Der Rahmenvertrag, den Bayern mit Palantir geschlossen hat, erlaubt es theoretisch allen anderen Polizeibehörden der Länder und des Bundes, die Software zu nutzen.

Die meisten Bundesländer haben aber noch keine Entscheidung gefällt, ob sie ebenfalls die Palantir-Software nutzen wollen. Der Idee konkret zugeneigt sind bisher nur wenige Länder. Das mag laut dem innenpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Hartmann, auch daran liegen, dass man in Bayern schon jahrelang Lizenzgebühren zahle, aber noch immer keine funktionierende Lösung zur Verfügung stünde.

Keine Erwähnung findet in der Stellungnahme des bayerischen Landeskriminalamts der Streit um den rechtswidrigen Testbetrieb im Freistaat.

Wann kann die Konkurrenz liefern? Der Vertreter des Bundes Deutscher Kriminalbeamter betonte, dass die polizeilichen Praktiker bereits seit 2016 auf eine technische Lösung warten würden. Eine gemeinsame Verwendung der Palantir-Software würde die polizeiliche Zusammenarbeit erheblich erleichtern, argumentiert auch das bayerische Landeskriminalamt. Es „wäre schlicht auch finanziell deutlich günstiger“, wird in der Stellungnahme behauptet. Offen bleibt allerdings, auf welchen Kostenvergleich sich das bayerische Landeskriminalamt hier bezieht.

So sehr sich die zwei geladenen Polizeivertreter bemühten, die Palantir-Software in gutem Lichte darzustellen und auf ihren baldigen bundesweiten Einsatz zu dringen, so sehr hielten die Verbands- und Unternehmensvertreter dagegen. Sie vertraten auch Unternehmen, die in direktem Wettbewerb zu Palantir stehen. Der US-Konzern selbst war aber nicht vertreten. So drehte sich ein Großteil der Anhörung um die Frage, welche alternativen, am liebsten deutschen Anbieter denn in welchem Zeitrahmen Lösungen für die in angeblich lauter Daten ertrinkenden Polizisten liefern könnten.

Christine Skropke, die Leiterin Public Affairs beim deutschen Palantir-Konkurrenten Secunet, antwortete nach mehrmaligem Drängen dann auf die Frage, wann denn eine Alternative fertig sei, mit der Angabe, dass ein deutsches Konsortium von Unternehmen in sechs bis zwölf Monaten eine vergleichbare Software liefern könne. Sie ließ aber auch gleich wissen, dass es dazu eine ordentliche „Anschubfinanzierung“ geben müsse.

QUARTALSBERICHT VON SAP: SAP macht Verlust wegen Sparmaßnahmen

Umsatzwachstum in der Cloud, mehr Profit und trotzdem ein operativer Verlust von 787 Millionen Euro: SAP hat seine Geschäftszahlen für das erste Quartal des Jahres 2024 veröffentlicht.

Für die Kosten der laufenden Restrukturierung stellt SAP 2,2 Milliarden Euro zurück – eine Zahl, die das Geschäftsergebnis unterm Strich ins Minus zieht. Mit dem Geld wird auch die „anteilsbasierte Vergütung der ausscheidenden Mitarbeitenden“ bezahlt.

Der Konzern hatte Anfang des Jahres eine umfassende Umstrukturierung angekündigt. Davon sind Medienberichten zufolge 2.600 Arbeitsplätze in Deutschland betroffen.

Die genaue Höhe der Kosten für die Restrukturierung konnte SAP noch nicht mitteilen. Der anhaltend hohe Aktienkurs von SAP verteuerte auch Bonuszahlungen an Mitarbeiter.

SAP setzt auf KI

Das Transformationsprogramm verläuft CEO Christian Klein zufolge planmäßig „und wird uns helfen, dieses Wachstum zu erzielen.“ SAP wolle „organisatorische Synergieeffekte“ nutzen und „Effizienzsteigerungen durch KI“ erzielen, heißt es im Statement zu den Quartalszahlen.

Für die weitere Zukunft setzte man auf Investitionen in künstliche Intelligenz und den Ausbau des Cloudportfolios.

Dieses Cloudportfolio ist auch weiter das am stärksten wachsende Segment von SAP. Die Erlöse stiegen um 24 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf 3,93 Milliarden Euro. SAP rechnet damit, diese Wachstumsrate halten zu können.

„Wir hatten einen großartigen Start in das Jahr 2024 und sind zuversichtlich, unsere Ziele für das Jahr zu erreichen“, sagte Klein. Auf das gesamte Jahr prognostiziert das Unternehmen ein Betriebsergebnis zwischen 7,6 und 7,9 Milliarden Euro.

RUSSISCHE STÖRSENDER: Zahlreiche GPS-Störungen in Europas Flugverkehr gemeldet

Tausende Flüge von und nach Europa sind durch mutmaßliche russische Störungen der GPS-Systeme beeinträchtigt worden.

Etwa 46.000 Flugzeuge haben seit August 2023 laut einem Bericht des Guardians GPS-Probleme beim Überfliegen der Ostsee gemeldet. Von den Störungen seien mehrere große Fluggesellschaften betroffen gewesen, allein Ryanair habe mehr als 2.300 Vorfälle von GPS-Störungen registriert, heißt es in dem Bericht. Wizz Air habe fast 1.400 Fälle gemeldet, British Airways 82 und Easyjet vier. Die meisten GPS-Probleme seien in Osteuropa nahe der russischen Grenze verzeichnet worden.

Luftverkehrsbehörden sind besorgt

Die International Air Transport Association und die EU-Agentur für Flugsicherheit (Easa) beriefen im Januar ein Gipfeltreffen ein, um das Problem der GPS-Störungen und des sogenannten Spoofing zu erörtern, bei dem falsche Signale gesendet werden, um Empfänger über den echten Aufenthaltsort zu täuschen. Die Easa meldete eine erhebliche Zunahme solcher Angriffe und wies darauf hin, dass dringender Handlungsbedarf bestehe, um die Sicherheit des Luftverkehrs zu gewährleisten.

Während die britische Zivilluftfahrtbehörde (CAA) die unmittelbare Gefahr für kommerzielle Flugzeuge herunterspielte und betonte, dass Störsender häufig mit militärischen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden, lösten die Vorfälle in der Luftfahrtindustrie Besorgnis aus. Glenn Bradley, Leiter des Flugbetriebs bei der CAA, erklärte, dass GPS-Störungen zwar ein bekanntes Problem seien, aber nicht unbedingt darauf hindeuteten, dass Flugzeuge absichtlich angegriffen würden.

Flugzeuge sind mit mehreren Navigationssystemen ausgestattet, um die Sicherheit zu gewährleisten. Ryanair, eine der am stärksten betroffenen Fluggesellschaften, wies darauf hin, dass die Besatzungen geschult sind, im Rahmen der Standardbetriebsverfahren auf alternative Systeme umzuschalten, wenn das GPS nicht ordnungsgemäß funktioniert. In ähnlicher Weise betonte Easyjet das Vorhandensein von Back-up-Navigationssystemen.

Die mutmaßlichen russischen Störungen von GPS-Systemen machen deutlich, wie anfällig die moderne Luftfahrt für derartige Störungen ist.