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Google vs. Medien: Axel-Springer-Chef sieht Hoffnung durch Künstliche Intelligenz

In einem humorvollen, aber dennoch ernsten Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung äußert sich Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer AG, zu Googles Macht und der Zukunft der Medien. Döpfner bemerkt, dass Google in den letzten 20 Jahren trotz vieler Widerstände triumphiert hat. Dennoch sieht er Anzeichen dafür, dass sich das Blatt möglicherweise wenden könnte.

Der Siegeszug von Google sei beeindruckend, aber die öffentliche Meinung gegenüber dem Tech-Giganten habe sich geändert. Unternehmen und Regulierungsbehörden würden kritischer gegenüber Googles monopolistischer Stellung agieren. Trotz Milliardenstrafen der EU-Kommission habe sich jedoch wenig geändert. Döpfner betont, dass digitale Medienlandschaften unattraktiv geworden sind und soziale Medien oft die Rolle der Informationsquelle übernommen haben.

Trotz dieser düsteren Aussichten sieht Döpfner jedoch Hoffnung durch die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz. Er glaubt, dass Politiker und Regulierungsbehörden entschlossener handeln werden, um die Zukunft der Demokratie zu sichern. Döpfner appelliert an die Selbstregulierung der KI-Plattformen oder eine rasche und entschlossene politische Intervention, um geistiges Eigentum zu schützen und die Zukunft von digitalen Medien, Journalisten und Urhebern zu sichern.

Alarmstufe Rot: Hinweise auf ähnliche Angriffsversuche bei drei JavaScript-Projekten

Ein weiterer Schlag gegen die Open-Source-Welt wurde nur knapp abgewendet, als Hinweise auf ähnliche Angriffsversuche bei drei JavaScript-Projekten auftauchten. Die Open Source Security Foundation und die OpenJS Foundation warnen vor verdächtigen E-Mails und Accounts auf GitHub, die auf ähnliche Weise wie bei der xz-Attacke vorgehen. Die genauen Projekte werden nicht genannt, aber die Organisationen fordern alle Verantwortlichen für Open-Source-Projekte auf, wachsam zu sein und Maßnahmen zur Sicherung ihrer Projekte zu ergreifen. Trotz der ernsten Lage geben sie auch humorvoll Tipps, wie man verdächtige Angriffe erkennen kann, und betonen die Wichtigkeit von Sicherheitsmaßnahmen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung und Passwortmanagern.

Zwischen Kirche und Politik: Katholische Bischöfe und der Umgang mit Ehrenamtlichen

Die katholischen Bischöfe stehen vor der Frage, wie sie mit Ehrenamtlichen umgehen sollen, die politische Positionen vertreten, die nicht mit den Werten der Kirche vereinbar sind. Im Saarland hat eine Gemeinde heute einen AfD-Politiker vom Kirchenamt ausgeschlossen. Christoph Schaufert, AfD-Politiker im saarländischen Landtag, wurde vom Verwaltungsrat der Kirchengemeinde St. Marien Neunkirchen entlassen. Das Bistum Trier begründet den Ausschluss damit, dass die Mitgliedschaft in einem kirchlichen Gremium nicht mit einer Funktion in der AfD vereinbar sei. Ähnliche Entscheidungen wurden auch in anderen Diözesen getroffen, etwa im Fall einer ehrenamtlichen Helferin in Baden-Württemberg, die auf der Wahlliste der AfD kandidiert. Die Kirche orientiert sich dabei an der Erklärung der deutschen Bischöfe, die völkisch-nationalistisches Gedankengut als unvereinbar mit dem Christentum einstufen. Der Umgang mit Ehrenamtlichen aus dem Umfeld der AfD ist jedoch ein komplexes Thema, das auch Fragen nach rechtlichen Grundlagen und Rechtswegen für Betroffene aufwirft. Trotzdem ist die Kirche bemüht, klare Positionen zu beziehen und ihre Werte zu verteidigen, auch wenn dies zu Kontroversen führen kann.

Durchsuchung bei AfD Niedersachsen: Verdacht auf schwarze Kasse

Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen den stellvertretenden AfD-Landeschef. Er soll Zahlungen nicht als Parteispenden abgerechnet haben. Eingezahlt haben wohl auch Bundestagsabgeordnete. Polizei und Staatsanwaltschaft haben am Morgen die Büros der AfD-Parteizentrale in Hannover durchsucht. Kurz zuvor hatte das Parlament in Niedersachsen die Immunität des AfD-Abgeordneten Ansgar Schledde aufgehoben. Hannovers erste Staatsanwältin Kathrin Söfker bestätigte dem NDR die Ermittlungen. Es gehe um den Verstoß gegen das Parteiengesetz. „Es sollen Spenden auf einem privaten Konto vereinnahmt nicht unverzüglich an die Partei weitergeleitet worden sein.“ Diese Gelder sollen teilweise für Parteizwecke verwendet worden sein. Der Fall ist nicht unbekannt: Bereits vor zwei Jahren wurde dem inzwischen stellvertretenden Landesvorsitzenden der AfD, Ansgar Schledde, vorgeworfen, eine „schwarze Kasse“ zu führen. Christopher Emden, ehemaliger Landtagsabgeordneter und einstiges AfD-Mitglied, unterstellte ihm damals, Geld für aussichtsreiche Listenplätze verlangt zu haben. Schledde bestritt das vehement. Die Ermittlungen wegen Untreue wurden von der Staatsanwaltschaft Osnabrück eingestellt. Nun gibt es offenbar neue Hinweise – diese rufen die Staatsanwaltschaft Hannover auf den Plan. Nach Informationen des NDR und der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung sollen auf Schleddes Privatkonto Spenden mit klarem AfD-Bezug eingegangen sein. Überwiesen wurde das Geld offenbar von namhaften AfD-Mitgliedern aus Niedersachsen, die inzwischen Bundes- und Landtagsabgeordnete sind. Sie sollen das Konto inoffiziell „Kriegskasse“ genannt und diesen Begriff auch in den Verwendungszwecken benutzt haben. Eine Anfrage bei den betreffenden Politikerinnen und Politikern läuft. Insgesamt sollen auf Schleddes Konto rund 48.000 Euro mit AfD-Bezug geparkt worden sein. Das Problem: Schledde könnte diese Gelder nach NDR-Informationen möglicherweise weder weitergeleitet, noch abgerechnet haben. Anfragen bei dem stellvertretenden Landesvorsitzenden Ansgar Schledde und weiteren AfD-Abgeordneten zum konkreten Vorwurf laufen. Ein- und Ausgaben müssen zwingend weitergeleitet und offiziell gemeldet werden. Spätestens im Rechenschaftsbericht der Bundes-AfD hätten diese Gelder verzeichnet werden müssen. Staatsanwältin Söfker sagt: „Der Rechenschaftsbericht könnte deshalb falsch sein.“ Der Bundestag, der den Rechenschaftsbericht prüft, bestätigte auf NDR-Anfrage, den Sachverhalt zur Niedersachsen-AfD zu kennen. Zu einem laufenden Verfahren wolle man sich aber nicht äußern, sagte ein Sprecher. Das frühere AfD-Mitglied Christopher Emden sprach kürzlich erneut mit dem NDR über das in Parteikreisen als „Kriegskasse“ bezeichnete Konto von Schledde: „Mir wurde damals angeboten, einen Betrag von 4.000 Euro zu zahlen, um die Unterstützung für die Aufstellung zur nächsten Landtagswahl zu bekommen.“ Die Kontoverbindung für die „Kriegskasse“ sei die von Schledde gewesen. „Ich hätte es aber auch in bar zahlen können.“ Emden entschied sich dagegen und machte die „schwarze Kasse“” öffentlich. Es folgte eine Unterlassungsklage gegen ihn. Im März stellte das Landgericht Verden fest, Emdens Vorwürfe seien glaubhaft. Das bestätigte eine Sprecherin dem NDR. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Schledde hat Rechtsmittel eingelegt. Die Razzia heute findet vier Tage vor dem AfD-Landesparteitag in Unterlüß statt. Dort will Ansgar Schledde sich zum neuen Landesvorsitzenden wählen lassen und den bisherigen Parteichef Frank Rinck ablösen. Schledde gilt als Netzwerker in der Partei, der die Zügel in der Hand hält und Ambitionen hat, Karriere in der AfD zu machen. Rinck erfuhr nach eigenen Angaben erst aus der Presse, dass Schledde für seinen Posten kandidiert. Ob angesichts der Durchsuchungen diese Personalie nun auf der Kippe steht, zieht Politikwissenschaftler an der Leuphana Universität Lüneburg, Michael Koß, in Zweifel: „Die Wählerschaft der AfD hat weniger Erwartung, dass das politische Personal den Regeln des politischen Betriebes folgt. Das Personal ist im Gegenteil sogar angetreten, um Regeln zu brechen.“ Trotz der Durchsuchungen heute gilt für Ansgar Schledde weiter die Unschuldsvermutung. Die niedersächsische Grünen-Fraktionsvorsitzende Anne Kura nennt die Vorwürfe schwerwiegend: „Wenn sich die Vorwürfe bewahrheiten, hat Schledde gezielt und systematisch gegen die Regeln unserer Demokratie verstoßen.“ Der Fall Schledde müsse umgehend aufgeklärt und umfassend aufgeräumt werden. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, ob und welche AfD-Abgeordnete Teil eines Systems möglicherweise illegaler Parteienfinanzierung sind“, so Kura. Gegen keine Fraktion in der Geschichte des niedersächsischen Landtags seien in so kurzer Zeit so viele Ermittlungen geführt worden wie gegen die derzeitige AfD-Fraktion.

Neue russische Schadsoftware entdeckt: Gefährliche Hintertür für Windows-Systeme

Russland ist wieder einmal in den Schlagzeilen – diesmal jedoch nicht wegen politischer Unruhen oder internationaler Konflikte, sondern wegen einer neuen Schadsoftware. Finnische Experten haben eine gefährliche Hintertür für Windows-Systeme entdeckt, die angeblich vom russischen Geheimdienst gesteuert wird.

Das finnische Sicherheitsunternehmen WithSecure hat eine neuartige Schadsoftware namens „Kapeka“ identifiziert, die als Hintertür für Angriffe auf bestimmte Windows-Systeme dienen kann. Die Malware ermöglicht es den Angreifern, langfristigen Zugang zum System des Opfers zu erhalten. WithSecure führt die Schadsoftware auf die russische Cyberangriffsgruppe „Sandworm“ zurück, die vom russischen Militärnachrichtendienst (GRU) betrieben wird.

Microsoft hat die Existenz dieser Schadsoftware bestätigt und bezeichnet sie als „KnuckleTouch“. Die Entdeckung wird als Schlag gegen Russland gewertet, da die Hintertür vor allem in der Ukraine und in Osteuropa eingesetzt wurde. Mit der Aufdeckung verliert Russland an Schlagkraft im begleitenden Cyberkrieg zum konventionellen Konflikt in der Region.

Die Schadsoftware tarnt sich als Erweiterung für die Microsoft-Textverarbeitung Word und wird gezielt eingesetzt, anstatt massenhaft verbreitet zu werden. Es handelt sich um ein maßgeschneidertes Tool, das bei Angriffen mit begrenztem Umfang zum Einsatz kommt. Seit Mitte 2022 wurde dieses Angriffswerkzeug vor allem in Osteuropa verwendet.

Es bleibt abzuwarten, wie die Situation weiterentwickelt und welche Maßnahmen ergriffen werden, um solche Bedrohungen zu bekämpfen. In der Zwischenzeit sollten Windows-Nutzer wachsam sein und sicherstellen, dass ihre Systeme auf dem neuesten Stand sind, um sich vor potenziellen Angriffen zu schützen.

Beeinträchtigungen bei medisign: Einblick in aktuelle Probleme der digitalen Gesundheitsversorgung

Die digitale Transformation des Gesundheitswesens ist zweifellos eine spannende Entwicklung, aber wie jeder Fortschritt birgt sie auch Herausforderungen. Aktuell erleben wir solche Herausforderungen bei medisign, einem wichtigen Vertrauensdiensteanbieter. Hier ist eine kurze Zusammenfassung der jüngsten Ereignisse:

Am 15. April 2024 wurden Beeinträchtigungen beim Vertrauensdiensteanbieter medisign festgestellt. Dies führte zu Problemen beim Erstellen und Einlösen von E-Rezepten sowie beim Einlesen von Daten der elektronischen Gesundheitskarte und dem Versenden von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Zum Glück arbeitete medisign mit Hochdruck an einer Lösung.

Später am selben Tag wurden auch Einschränkungen beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) gemeldet, was zu Problemen beim Einlesen von elektronischen Gesundheitskarten und dem Einlösen von E-Rezepten führte. Diese Störungen waren jedoch von kurzer Dauer, und die Systeme wurden schnell wieder stabilisiert.

Am 16. April 2024 traten erneut Probleme auf, insbesondere beim Einlösen von E-Rezepten über die elektronische Gesundheitskarte. Dies betraf Apotheken, die den VPN-Zugangsdienst von CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM) nutzen. Die Ursache wird derzeit analysiert, und weitere Informationen werden folgen.

Trotz dieser Herausforderungen ist es wichtig zu betonen, dass medisign und andere beteiligte Unternehmen engagiert daran arbeiten, die Probleme schnell zu lösen und die digitale Gesundheitsversorgung zu verbessern.

Es ist eine ständige Aufgabe, die Technologie weiterzuentwickeln und sicherzustellen, dass sie zuverlässig funktioniert. Wir sollten also geduldig bleiben und darauf vertrauen, dass die Verantwortlichen die Situation in den Griff bekommen.

Für weitere Informationen könnt ihr den Blog-Beitrag zum Thema „Digitalisierung in der Medizin: E-Rezept sorgt weiterhin für Dramen (März 2024)“ auf wasserpuncher.wordpress.com besuchen.

Meistern des „Richtigen Promptens“ mit ChatGPT

Heute möchte ich mit euch über das „Richtige Prompten“ von ChatGPT sprechen. Als einer der fortschrittlichsten KI-gestützten Textgeneratoren kann ChatGPT eine Fülle von Informationen liefern und verschiedenste Aufgaben unterstützen. Doch wie können wir sicherstellen, dass wir die bestmöglichen Antworten erhalten? Die Kunst des „Richtigen Promptens“ ist entscheidend. Ich werde euch zeigen, wie ihr ChatGPT effektiv und zielgerichtet einsetzen könnt.

Zunächst einmal ist es wichtig, klare und präzise Anweisungen zu geben. Vermeidet komplexe oder mehrdeutige Formulierungen, um Missverständnisse zu vermeiden. Je klarer eure Fragestellung, desto besser kann ChatGPT darauf reagieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Kontext. Gebt ChatGPT genügend Informationen, damit es den Zusammenhang eurer Anfrage besser versteht. Stellt euch vor, ihr möchtet ein Rezept für ein Abendessen erhalten. Anstatt nur nach „Rezepten“ zu fragen, könntet ihr Kontext liefern, indem ihr sagt: „Ich suche nach einem vegetarischen Rezept für ein schnelles Abendessen mit Zutaten, die ich normalerweise im Haus habe.“

Ein neutraler und vorurteilsfreier Ansatz ist ebenfalls von Bedeutung. Formuliert eure Anfragen so, dass keine Vorurteile oder Verzerrungen entstehen können. Dies gewährleistet eine objektive und ausgewogene Antwort von ChatGPT.

Variation ist ein weiterer Schlüssel zum erfolgreichen Prompting. Probiert verschiedene Formulierungen aus, um zu sehen, welche die besten Ergebnisse liefern. Manchmal kann schon eine kleine Änderung der Formulierung einen großen Unterschied machen.

Nun, wie sieht das „Richtige Prompten“ in der Praxis aus? Hier sind einige Beispiele, um dies zu veranschaulichen:

Ein Student sucht nach Ratschlägen für das Schreiben einer wissenschaftlichen Arbeit über künstliche Intelligenz. Indem er klare Anweisungen gibt, erhält er von ChatGPT hilfreiche Tipps zur Literaturrecherche und Strukturierung seiner Arbeit.

Ein Unternehmer möchte eine Marketingstrategie für sein Start-up entwickeln. Durch präzise Angaben erhält er von ChatGPT einen detaillierten Plan mit verschiedenen Marketingkanälen und Zielgruppenansprachen.

Ein Hobbykoch benötigt Inspiration für ein neues Gericht mit exotischen Zutaten. Indem er Kontext liefert, erhält er von ChatGPT kreative Rezeptideen, die seine kulinarischen Horizonte erweitern.

Ein Sprachschüler möchte seine Deutschkenntnisse verbessern und sucht nach Übungen zur Grammatik. Durch klare Anweisungen erhält er von ChatGPT maßgeschneiderte Übungen, die seinen Lernbedürfnissen entsprechen.

Ein Technik-Enthusiast interessiert sich für die Entwicklung von KI in der Robotik. Mit genügend Kontext liefert ChatGPT einen Überblick über die neuesten Entwicklungen und zukünftige Trends in diesem Bereich.

Ein Buchliebhaber möchte Empfehlungen für spannende Science-Fiction-Romane erhalten. Durch Variation in den Anfragen erhält er von ChatGPT eine vielfältige Liste von Büchern, die seinen Geschmack treffen könnten.

Ein Umweltschützer sucht nach Möglichkeiten, seinen ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Durch neutrale Formulierungen erhält er von ChatGPT praktische Tipps für einen nachhaltigen Lebensstil.

Indem wir klare, kontextreiche und neutrale Anweisungen geben und dabei verschiedene Formulierungen ausprobieren, können wir das volle Potenzial von ChatGPT ausschöpfen. Das „Richtige Prompten“ ist eine wichtige Fähigkeit, die es zu beherrschen gilt, um effektiv mit diesem intelligenten Assistenten zu interagieren.

Bundesverfassungsgericht entscheidet zugunsten von Julian Reichelt

Im Streit um eine polemische Kritik an der Bundesregierung hat das Bundesverfassungsgericht dem Journalisten Julian Reichelt recht gegeben und die Meinungsfreiheit betont.

Im August 2023 hatte Reichelt die Bundesregierung in einem Tweet scharf attackiert, wobei er die Höhe der Entwicklungshilfe an die Taliban kritisierte. Das Kammergericht Berlin untersagte daraufhin den Tweet mit der Begründung, er sei eine unwahre Tatsachenbehauptung und keine Meinungsäußerung.

Reichelt legte Verfassungsbeschwerde ein und erhielt nun vor dem Bundesverfassungsgericht recht. Das Gericht entschied, dass der Tweet als Meinungsäußerung zu werten sei und nicht als Tatsachenbehauptung. Es sei wichtig, auch scharfe Kritik als Ausdruck der Meinungsfreiheit zu schützen.

Die Entscheidung des Gerichts betont, dass der Staat auch polemische Kritik aushalten müsse. Während staatliche Einrichtungen vor verbalen Angriffen geschützt werden dürften, dürfe dieser Schutz nicht dazu führen, sie gegen öffentliche Kritik abzuschirmen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt somit einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Meinungsfreiheit in Deutschland dar und unterstreicht die Bedeutung eines lebendigen demokratischen Diskurses.

Urteil: Schwachstellen-Hinweis auf Produkt-Webseite reicht nicht

Das Landgericht Bochum hat entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn Hersteller lediglich auf ihrer Webseite vor Schwachstellen in ihren Produkten warnen. Dieses Urteil erging im Zusammenhang mit einer Schwachstelle im Funk-Türschlossantrieb HomeTec Pro CFA3000 von Abus, vor der das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gewarnt hatte.

Das Gericht stellte fest, dass die Information über die Schwachstelle nicht so zugänglich gemacht wurde, dass Verbraucher sie bei ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen konnten. Zudem sei der Hinweis lediglich auf einer Produktbeschreibungsseite der Webseite zu finden gewesen, wo ihn Interessenten nicht ohne Weiteres entdecken konnten.

Die Entscheidung des Gerichts ist Teil einer Auseinandersetzung zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Abus. Der vzbv hatte das Unternehmen aufgefordert, besser über Sicherheitsmängel zu informieren und schließlich auf Unterlassung geklagt.

Abus argumentierte vor Gericht, dass eine ausführliche Information über die Schwachstelle kriminelle Kreise anlocken könnte und dass es fraglich sei, ob es sich überhaupt um eine echte Schwachstelle handelt. Trotzdem sah das Gericht die Informationspolitik von Abus als unzureichend an.

Das Urteil des Landgerichts Bochum ist rechtskräftig, ebenso wie ein ähnliches Urteil des Landgerichts Mannheim im November 2023 gegen ein anderes Unternehmen, das mit einem zurückgezogenen Testurteil nach Bekanntwerden der Sicherheitslücke geworben hatte.

Es bleibt abzuwarten, wie Hersteller in Zukunft mit derartigen Schwachstellen umgehen werden und ob sie ihre Informationspolitik anpassen, um den Anforderungen von Verbraucherschützern und Gerichten gerecht zu werden.

Youtube: Drittanbieter-Apps dürfen Werbung nicht mehr blocken

Google-Tochter Youtube hat klargestellt, dass Drittanbieter-Apps keine Werbung auf der Videoplattform mehr blockieren dürfen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Nutzer weiterhin Werbeinhalte sehen und somit die Ersteller der Videos unterstützen.

Bisher konnten Nutzer von mobilen Drittanbieter-Apps, wie beispielsweise AdGuard und NewPipe, Werbung auf Youtube komplett umgehen. Doch diese Praxis wird nun von Youtube unterbunden. Die Verwendung solcher Apps verstößt gegen die Nutzungsbedingungen der Plattform, und Google ist bereit, dagegen vorzugehen.

Diese Entscheidung ist Teil von Youtubes Bestrebungen, Werbeblockern entgegenzuwirken. Bereits im vergangenen Jahr begann das Unternehmen, Nutzern mit Adblockern Warnhinweise anzuzeigen und schließlich die Wiedergabe von Videos zu blockieren, wenn Adblocker aktiviert waren. Ziel ist es, mehr Nutzer für das werbefreie Premium-Abo zu gewinnen.

Youtube betont, dass Werbeeinblendungen die Ersteller der Inhalte unterstützen und es ermöglichen, dass Millionen von Menschen weltweit den Streaming-Dienst nutzen können. Indem Werbeblocker unterbunden werden, sollen die Ersteller für ihre Arbeit fair entlohnt werden.

Die Preise für Youtube Premium wurden im vergangenen Jahr erhöht, um die Kosten für die Plattform zu decken. Trotzdem bleibt die werbefreie Nutzung von Youtube durch das Premium-Abo eine attraktive Option für viele Nutzer.