Die Europäische Union hat einen Meilenstein in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz erreicht. Das kürzlich beschlossene Gesetz positioniert die EU als weltweiten Vorreiter in der KI-Regulierung und markiert einen historischen Schritt, wie EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton betont. In den zweieinhalb Jahren intensiver Arbeit am Gesetz haben Europaparlamentarierinnen und -parlamentarier während einer abschließenden Verhandlungsrunde von 38 Stunden über drei Tage die Herausforderungen unserer Zeit adressiert und drängende Fragen beantwortet.
Die Diskussionen konzentrierten sich dabei auf die Balance zwischen Sicherheit, Innovation und Grundrechten. Der Grünen-Europaabgeordnete Sergey Lagodinsky bewertet das Ergebnis positiv und betont, dass das Gesetz auf die aktuellen Herausforderungen reagiert und wichtige Fragen angeht. Trotz erheblichen Drucks von KI-Lobbys und Unternehmen konnte eine Regulierung für besonders leistungsfähige KI-Modelle, insbesondere generative Modelle, durchgesetzt werden.
Die deutsche Bundesregierung, zunächst gegen gesetzliche Vorschriften für große KI-Modelle, hat sich nun darauf geeinigt, Grundlagenmodelle in zwei Risikoklassen zu regulieren. Diese Regelungen umfassen spezielle Pflichten beim Weitergeben von Informationen, bei der Risikoanalyse und beim Dokumentieren der trainierenden Daten.
FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn hebt die Bedeutung der Entscheidung für europäische Unternehmen hervor. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen können nun sicherere Systeme aufbauen und sind nicht allein für Compliance-Kosten verantwortlich. Trotz gewünschter weniger regulatorischer Auflagen betrachtet Hahn das Gesetz als einen Erfolg für die Innovation in Europa.
Allerdings äußert der rechtspolitische Sprecher der CDU, Axel Voss, Skepsis und zweifelt daran, dass diese Regulierung Europa im Bereich der KI wettbewerbsfähiger macht. Er plädiert für die intensive Arbeit an den technischen Details, um das Gesetz final zu genehmigen.
Die größte Kontroverse dreht sich um die Nutzung von Künstlicher Intelligenz im öffentlichen Raum, insbesondere bei der Strafverfolgung. Die FDP-Abgeordnete Hahn betont den Erfolg für Bürgerrechte, indem die biometrische Massenüberwachung eingeschränkt wurde. Die biometrische Identifizierung darf nur in engen Grenzen erfolgen und ausschließlich zur gezielten Identifizierung von Personen, die schwerer Verbrechen verdächtigt werden.
Der Europaabgeordnete der Piratenpartei, Patrick Breyer, sieht dennoch eine gefährliche Einschränkung durch die gesetzliche Anleitung zur biometrischen Massenüberwachung. Grünen-Europaabgeordneter Lagodinsky hingegen bewertet die Grundrechtsfolgen-Abschätzung im Gesetz als Erfolg, auch wenn das Ergebnis nicht hundertprozentig allen Wünschen entspricht.
Um die Umsetzung des Gesetzes zu überwachen, wird eine neue EU-Behörde eingerichtet. Diese soll analysieren, wie das KI-Gesetz mit den ständigen Herausforderungen der Technologie korrespondiert und ob es gesellschaftlich ausgewogen zwischen Optimisten und Pessimisten agiert. Ein wichtiger Schritt, um die Brücke zwischen den Chancen und Risiken der Künstlichen Intelligenz zu wahren und das Gesetz bei Bedarf zu aktualisieren.
