Im Bundesverfassungsgericht steht ein Wechsel an der Spitze bevor, da die Amtszeit von Verfassungsrichterin Sibylle Kessal-Wulf zum Jahresende endet. Auf Vorschlag der CDU-geführten Bundesländer soll Holger Wöckel, bisheriger Richter am Bundesverwaltungsgericht, ihr Nachfolger werden. Die Information wurde dem ARD-Hauptstadtstudio zugespielt, und die Wahl des neuen Verfassungsrichters durch den Bundesrat soll noch heute erfolgen.
Die scheidende Verfassungsrichterin Kessal-Wulf gehörte dem Zweiten Senat an und hatte maßgeblich das vielbeachtete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 und zur Schuldenbremse vorbereitet. Ihr potenzieller Nachfolger, Holger Wöckel, wird von den CDU-geführten Bundesländern bevorzugt. Der Bundesrat, als Vertretung der Bundesländer, ist für die Wahl des Verfassungsrichters zuständig.
Die CDU legt Wert darauf, dass der neue Richter aus den neuen Bundesländern stammt, um die unterrepräsentierte ostdeutsche Biografie am Bundesverfassungsgericht zu berücksichtigen. Holger Wöckel, 47 Jahre alt und in Chemnitz geboren, erfüllt dieses Kriterium. Derzeit ist er als Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig tätig. Seine Vertrautheit mit der Arbeit am Bundesverfassungsgericht resultiert aus seiner früheren Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Karlsruhe von 2019 bis 2021, wo er dem Dezernat von Gerichtspräsident Stephan Harbarth zugeordnet war.
Vor drei Wochen hatte der Bundesrat bereits auf Vorschlag der CSU Generalbundesanwalt Peter Frank zum neuen Bundesverfassungsrichter gewählt. Frank wird Nachfolger von Peter Müller und wird ebenfalls dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts angehören.
Nach der heutigen Wahl von Holger Wöckel und Peter Frank müssen beide noch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier als Verfassungsrichter vereidigt werden. Die Vereidigung ist bereits für die kommende Woche am 21. Dezember geplant.
