Urteil im Steuerprozess der Maskenaffäre: Andrea Tandler zu Haftstrafe verurteilt

Die politisch brisante Maskenaffäre findet ihr gerichtliches Nachspiel: Im Steuerprozess rund um die Vermittlung von Corona-Schutzmasken wurde Andrea Tandler, Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, zu einer Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt. Ihr Geschäftspartner Darius N. muss für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Das Landgericht München I setzte das Strafmaß im Rahmen einer Verständigung fest, die von allen Prozessbeteiligten am vorletzten Verhandlungstag akzeptiert wurde. Beide Angeklagte legten im Zuge dieser Verständigung ein umfassendes Geständnis ab und glichen den entstandenen Steuerschaden aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und bis zum Haftantritt bleiben beide vorerst auf freiem Fuß.

Andrea Tandler hatte zu Beginn der Corona-Pandemie 2020 ihre politischen Kontakte genutzt, um für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Bundes- und Landesbehörden zu vermitteln. Dies führte zu legalen Provisionszahlungen von fast 50 Millionen Euro. Die Verurteilung erfolgte jedoch aufgrund der nicht korrekten Versteuerung dieser Provisionen, wodurch Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nachgewiesen wurde.

Das Gericht stellte fest, dass Tandler und ihr Geschäftspartner die Provisionszahlungen falsch versteuert hatten, indem sie diese als Gewerbeeinnahmen statt als Einkommen deklarierten. Dafür hatten sie eine GmbH in Grünwald gegründet, wo nur die Hälfte an Gewerbesteuern anfiel. Dennoch war München der „Ort der Geschäftsleitung“.

Die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner betonte in der Urteilsbegründung die engen Kontakte von Tandler zur Familie des ehemaligen CSU-Chefs Franz Josef Strauß. Die Maskengeschäfte kamen über private Kontakte zu Monika Hohlmeier, einer CSU-Europaabgeordneten und Tochter von Strauß, zustande. Tandler habe ihre Millionenprovisionen gegenüber Hohlmeier verschwiegen und suggeriert, nur Gutes tun zu wollen.

Das unterschiedliche Strafmaß für die Angeklagten wurde damit begründet, dass Andrea Tandler die treibende Kraft bei den Masken-Geschäften war, während Darius N. eine untergeordnete Rolle einnahm.

Beide Verurteilten wurden unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt, da die Haftbefehle außer Vollzug gesetzt wurden. Die Haftstrafen treten erst nach Rechtskraft des Urteils in Kraft. Tandler, die unter gesundheitlichen Problemen leidet, wird sich voraussichtlich erneut operieren lassen müssen, bevor sie ihre Haftstrafe antreten muss.

Die Opposition begrüßte das Urteil, während die Regierung kritisiert wurde, sich zu weigern, den Maskendeal anzufechten und potenziell unrechtmäßig ausgegebene Steuergelder zurückzufordern.

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