European Media Freedom Act: EU einigt sich beim Hacken von Journalist:innen

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFA) steht kurz vor der finalen Umsetzung, nachdem sich das Parlament und der Rat der EU im Trilog einigten. Ein zentraler Streitpunkt war die Frage des staatlichen Hackens und Überwachens von Journalist:innen. Während eine generelle Ausnahme für nationale Sicherheit nicht eingeführt wird, gab es dennoch Kompromisse, die den Schutz in den Verhandlungen beeinflussten.

Macron musste auf seine Forderungen verzichten, und am Freitag diskutierten Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten über den EMFA. Der Fokus liegt darauf, Journalist:innen vor staatlicher Überwachung, insbesondere durch den Einsatz von Staatstrojanern wie Pegasus und Predator, zu schützen. Vorfälle in Griechenland und Ungarn unterstreichen die Dringlichkeit dieser Regelungen, da staatliche Stellen bereits solche Mittel gegen Journalist:innen eingesetzt haben.

Die Diskussion über den Einsatz von Spyware war intensiv. Das Parlament strebte strenge Regeln an, die den Einsatz nur unter bestimmten Bedingungen erlauben sollten. Über 80 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter der Chaos Computer Club, forderten ein vollständiges Verbot. Dennoch wurde eine solche Position nicht durchgesetzt. Schließlich einigte man sich darauf, dass staatliche Behörden den Einsatz von Staatstrojanern unter richterlicher Bestätigung und unter dem überwiegenden öffentlichen Interesse durchführen dürfen.

Ein besonders umstrittener Punkt war die Ausnahme für nationale Sicherheit. Die Regierungen, insbesondere die französische, wollten eine breitere Ausnahme, während das Parlament auf strikten Schutz bestand. Der Kompromiss sieht vor, dass die umstrittene Formulierung verschwindet, aber stattdessen ein allgemeiner Hinweis auf die EU-Verträge eingeführt wird. Dieser Verweis besagt, dass der EMFA Artikel 4(2) des EU-Vertrags respektiert, der die „grundlegenden Funktionen des Staates, insbesondere […] die nationale Sicherheit“ einschließt.

Die Einigung legt auch fest, dass staatliche Behörden, egal ob es um Durchsuchungen oder den Einsatz von Staatstrojanern geht, eine richterliche Bestätigung benötigen und ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ vorhanden sein muss. Journalist:innen müssen informiert werden, wenn sie gehackt wurden.

Die Einigung zum Artikel 4 des EMFA markiert das Ende des Trilogs. Andere umstrittene Punkte, wie die Regelung für große Online-Plattformen und die Einrichtung des europäischen Medienboards, wurden bereits zuvor geklärt. Trotz unterschiedlicher Meinungen über den finalen Text betrachten einige die Verordnung als Erfolg für die Informationsfreiheit der europäischen Bürger:innen. Die formale Zustimmung des Ministerrats und des EU-Parlaments steht noch aus, wird jedoch als Formsache betrachtet. Die Abstimmung im Parlament ist für März 2024 geplant.

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