Die Ampelregierung hat grünes Licht für eine umstrittene Reform des Bundespolizeigesetzes gegeben, die der Bundespolizei erweiterte Befugnisse für Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen einräumt. Der neue Gesetzentwurf wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet. Die Begründung der Bundesregierung bezieht sich auf „aktuelle Gefährdungslagen“, ohne jedoch näher darauf einzugehen. Die Reform sieht insbesondere eine Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung vor, sowie Befugnisse im Bereich Drohnenbetrieb, Drohnenabwehr, Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern und Erlass von Meldeauflagen sowie Aufenthaltsverboten.
Telekommunikationsüberwachung und Datenschutz: Die erweiterten Befugnisse beinhalten die Überwachung von Telekommunikation sowie die Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten. Zudem soll die Bundespolizei die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Telefonen vornehmen dürfen. Diese Maßnahmen werfen Fragen im Hinblick auf Datenschutz und Bürgerrechte auf.
Bodycams und Machtgefälle: Ein weiterer kontroverser Punkt ist, dass Polizist:innen nun nach eigenem Ermessen darüber entscheiden können, ob sie Bodycams einschalten. Diese Kontrolle über die Kamera und das Material könnte das Machtgefälle zwischen Polizei und Bürger:innen weiter verstärken.
Racial Profiling und Kritik von Antidiskriminierungsbeauftragter: Die Reform beinhaltet keinen klaren Bann von Racial Profiling, rassistischen Kontrollen. Laut dem Gesetz ist die Auswahl für eine Kontrolle anhand von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Sprache „ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund“ unzulässig. Kritiker, darunter die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, warnen vor möglicher verstärkter Diskriminierung durch das neue Gesetz.
Kontrollquittungen als begrenztes Gegengewicht: Als Gegenmaßnahme sollen Polizist:innen nun auf Nachfrage Kontrollquittungen ausstellen müssen, ohne jedoch Betroffene über dieses Recht zu informieren. Die Effektivität dieses Instruments bleibt abzuwarten, insbesondere angesichts der fehlenden Verpflichtung zur Mitteilung dieses Rechts.
Kennzeichnungspflicht als Lichtblick: Positiv ist hervorzuheben, dass der Gesetzesentwurf eine individuelle Kennzeichnungspflicht bei der Bundespolizei einführt. Dies ist eine Forderung von Bürgerrechtsorganisationen und soll die Identifizierung von Beamt:innen erleichtern, die sich unangemessen verhalten.
Mögliche Verfassungsbeschwerde und Kritik von Bürgerrechtsorganisationen: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kritisiert die Gesetzesreform. David Werdermann von der GFF warnt davor, dass die Bundesregierung polizeiliche Befugnisse weiter ausdehne, anstatt effektiv gegen rassistische Diskriminierung vorzugehen. Die GFF erwägt unter Umständen eine Verfassungsbeschwerde, da die Maßnahmen in den Grundrechten eingreifen könnten.
Innenministerin lobt Reform: Bundesinnenministerin Nancy Faeser zeigt sich zufrieden und bezeichnet die Reform als „eines der wichtigsten Sicherheitsgesetze unseres Landes“. Sie betont, dass es die Polizeien im Kampf gegen Kriminalität und für den Schutz der Demokratie unterstütze.
Der Gesetzesentwurf zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes wird voraussichtlich im März 2024 im Bundestag diskutiert und beschlossen. Es bleibt abzuwarten, wie die Debatte und mögliche Anpassungen verlaufen werden.
