Heute steht im Bundestag die Abstimmung über eine Änderung des Bundeswahlgesetzes an, bei der es unter anderem um die Neugestaltung von Wahlkreisen in Sachsen-Anhalt und Bayern geht.
Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) erhebt den Vorwurf, dass die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP Wahlrechtsmanipulation betreiben, um Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) zu bevorzugen.
Behauptung: Mit der geplanten Änderung solle der bayerische Wahlkreis Augsburg-Stadt so gestaltet werden, dass Claudia Roth bei der nächsten Bundestagswahl ihren Wahlkreis behalten könne, indem der Einfluss von CSU-Wählern verringert wird, so Merz.
Bewertung: Irreführend.
Fakten: Die Debatte entzündet sich an der geplanten Umverteilung eines Wahlkreises von Sachsen-Anhalt nach Bayern. Die Ampel-Fraktionen schlagen vor, in Bayern aus Teilen der Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu einen zusätzlichen Wahlkreis zu bilden. Nach dem Bundeswahlgesetz müssen Wahlkreise umstrukturiert werden, wenn sich der Bevölkerungsanteil signifikant verändert.
Die Union argumentiert, dass die Verkleinerung des Wahlkreises Augsburg-Land (durch die Herausnahme der Stadt Königsbrunn) einen Vorteil für Grünen-Politikerin Roth bedeuten und sie „ihren Wahlkreis behalten“ könne. Jedoch hat Roth bei der letzten Bundestagswahl 2021 das Direktmandat in diesem Wahlkreis nicht gewonnen; es ging an den CSU-Abgeordneten Volker Ullrich. Roth kam über die Landesliste ihrer Partei ins Parlament.
Die geplante Änderung könnte auch der CSU zugutekommen, indem ein neuer Wahlkreis Memmingen entsteht. Merz kritisiert zudem, dass die Ampel-Koalition keine Abstimmung mit der bayerischen Staatsregierung vorgenommen hat.
Insgesamt ist die Behauptung von Wahlrechtsmanipulation irreführend, da die geplante Änderung mehrere politische Akteure und Parteien betrifft, nicht nur Claudia Roth.
