Ermittlungen im „NSU 2.0“-Komplex gegen Polizisten eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte im Zusammenhang mit der sogenannten NSU 2.0-Drohserie eingestellt. Die Entscheidung wurde bereits am 7. Dezember getroffen, wie die Behörde auf Anfrage mitteilte. Trotz der Einstellung des Verfahrens wurde gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, wie Antonia von der Behrens, Anwältin von Seda Başay-Yıldız, bestätigte.

Die NSU 2.0-Drohserie begann im August 2018 mit einem Drohfax, das bei der Frankfurter Rechtsanwältin Başay-Yıldız eingegangen war. Das Fax enthielt persönliche Daten, die unrechtmäßig von einem Dienstcomputer im 1. Frankfurter Polizeirevier abgefragt wurden. Zu diesem Zeitpunkt war die betroffene Polizistin, gegen die ermittelt wurde, an dem Computer eingeloggt, während ihr Kollege im Dienst war. Trotz dieser Verbindung konnte laut Staatsanwaltschaft kein hinreichender Tatverdacht gegen die beiden Polizeibeamten begründet werden.

Die NSU 2.0-Drohschreiben, unterzeichnet mit „NSU 2.0,“ wurden an verschiedene Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, hauptsächlich Frauen, versandt. Im Jahr 2022 wurde ein 54-jähriger Mann aus Berlin als Verfasser der Drohschreiben zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Seda Başay-Yıldız, die als Nebenklägerin in diesem Verfahren auftrat, zweifelte jedoch die Alleintäterschaft des Verurteilten an.

Ihre Anwältin hatte während des Prozesses wiederholt Anträge zur weiteren Aufklärung der Vorgänge im 1. Polizeirevier gestellt, insbesondere in Bezug auf die illegale Datenabfrage. Im Zuge der Ermittlungen zu dieser Datenabfrage wurde zudem eine Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten innerhalb des Reviers aufgedeckt.

Die Einstellung der Ermittlungen gegen die Polizeibeamten wirft erneut Fragen zur Aufklärung der NSU 2.0-Drohserie auf und verstärkt Zweifel an der bisherigen Alleintäter-Theorie. Der Fall bleibt weiterhin Gegenstand intensiver Diskussionen über die Sicherheit und Integrität von persönlichen Daten sowie mögliche Verbindungen zwischen Polizei und rechtsextremen Netzwerken.

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