Offener Brief fordert Stärkung der Grundrechte im Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS)

Die Europäische Union plant die Zusammenführung von medizinischen Daten von Millionen Bürgern im sogenannten Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). In den finalen Verhandlungen hierzu warnen Bürgerrechtsorganisationen davor, dass Patienten mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten und ein umfassendes Widerspruchsrecht benötigen.

Die Debatte über den EHDS läuft seit knapp zwei Jahren, mit dem Ziel, den Austausch von Gesundheitsdaten innerhalb der EU für medizinische Behandlungen und Forschung zu erleichtern.

Aktuell befinden sich EU-Parlament, Ministerrat und Kommission im Trilog, um eine gemeinsame Position zum EHDS zu erarbeiten. Eine zentrale Frage dabei ist, inwieweit Bürger der Weitergabe und Verwendung ihrer persönlichen Gesundheitsdaten widersprechen können. Vor den Europawahlen im Juni soll die Verordnung verabschiedet werden.

In einem offenen Brief, unterzeichnet von 13 europäischen Organisationen und Gewerkschaften, wird der Rat aufgefordert, die Grundrechte der europäischen Patienten zu stärken. Die Forderung lautet, dass alle Menschen in der EU das Recht haben sollten, der primären und insbesondere sekundären Nutzung ihrer medizinischen Daten widersprechen zu können („Opt-out“).

Die Organisationen, darunter European Digital Rights (EDRi), Epicenter.works, die Freie Ärzteschaft und der Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit, unterstützen die im Dezember beschlossene Position des EU-Parlaments. Diese gewährt „natürlichen Personen ein Widerspruchsrecht gegen die Registrierung ihrer personenbezogenen Daten“ in einer elektronischen Gesundheitsakte.

Der Verordnungsentwurf der Kommission aus dem Mai 2022, der kein Widerspruchsrecht für die Betroffenen vorsieht, wird kritisiert. Die Organisationen argumentieren, dass solange keine Opt-out-Möglichkeit in allen Mitgliedstaaten bestehe, die versprochene Kontrolle über private Gesundheitsdaten nicht existiere.

Das Fehlen eines Widerspruchsrechts beeinträchtige den Grundsatz der Vertraulichkeit zwischen Behandelnden und Patienten und widerspreche zentralen Grundsätzen des Datenschutzes gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Zudem müssten Patienten proaktiv und neutral über ihre Rechte informiert werden, damit sie ihr Widerspruchsrecht effektiv wahrnehmen könnten, so die Forderung des offenen Briefes.

Die Organisationen betonen abschließend, dass der EHDS erst dann das Vertrauen der Patienten verdienen könne, wenn diesen eine umfassende Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten gewährt wird.

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