Digital Markets Act: EU gewährt Apple und Microsoft Ausnahmen

Ab Anfang März treten in der EU verschärfte Regeln für große Digitalkonzerne in Kraft, um deren Marktmacht einzuschränken. Dennoch hat die EU-Kommission Ausnahmen für bestimmte Dienste von Apple und Microsoft gewährt. Apple’s Messaging-Dienst iMessage sowie Microsoft’s Suchmaschine Bing, der Browser Edge und der Werbedienst Microsoft Advertising sind vorerst nicht von den strengen Regeln für Online-Konzerne betroffen. Die Kommission argumentiert, dass diese Dienste nicht ausreichend relevant seien, um als „Torwächter“ den Markt zu beeinflussen und fairen Wettbewerb zu behindern.

Obwohl Apple und Microsoft in diesem Fall einen Teilerfolg erzielt haben, unterliegen sie dennoch strengeren Auflagen gemäß dem Digital Markets Act (DMA). Andere Dienste der beiden US-Konzerne stehen weiterhin auf der Liste der sogenannten Gatekeeper, darunter beispielsweise Apples App Store. Auch verschiedene Dienste von Google, der Online-Händler Amazon sowie die Plattformen Facebook, Instagram und TikTok sind betroffen.

Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Vorschriften verlieren Unternehmen teilweise die Kontrolle darüber, welche Apps vorinstalliert werden. Zudem wird angestrebt, dass Messenger-Dienste interoperabel werden, was bedeutet, dass Nutzer Nachrichten oder Bilder zwischen verschiedenen Apps versenden können. Größere Messenger-Dienste wie WhatsApp und iMessage müssen sich öffnen, um auch Nachrichten von kleineren Anbietern zu empfangen. Bei Verstößen gegen die neuen Regeln drohen Geldstrafen, und in Ausnahmefällen sogar die Aufspaltung der Unternehmen.

Unternehmen fallen unter den Digital Markets Act, wenn sie einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben. Zusätzlich müssen sie einen zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU und 10.000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben.

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