Cannabis-Legalisierung vom Bundestag verabschiedet

Nach einer langen politischen Debatte hat der Bundestag am 23. Februar 2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung für den „kontrollierten Umgang mit Cannabis“ (20/8704, 20/8763) gebilligt. Das Gesetz erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum und setzt die Höchstgrenze im öffentlichen Raum auf 25 Gramm fest. Die namentliche Abstimmung ergab 407 Zustimmungen, 226 Ablehnungen und vier Enthaltungen.

Vor der Abstimmung hatte der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/10426) und der Haushaltsausschuss einen Bericht (20/10427) vorgelegt. In einer turbulenten Sitzung am 21. Februar hatte der Gesundheitsausschuss noch einige Änderungen am Ursprungsentwurf beschlossen.

Die Anträge der CDU/CSU (20/8735) und der AfD (20/8869), die beide eine Blockade der geplanten Legalisierung forderten, fanden keine Mehrheit. Der Gesundheitsausschuss hatte auch zu diesen Anträgen Empfehlungen abgegeben (20/10426).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Gesetz erlaubt den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene. Es ermöglicht den privaten Eigenanbau, den gemeinschaftlichen nichtgewerblichen Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Die Bundesregierung betont, dass das Gesetz einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis fördert und auf eine verbesserte Gesundheitsvorsorge, Aufklärung, Prävention, Eindämmung des illegalen Marktes und besseren Kinder- und Jugendschutz abzielt.

Der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen wird erlaubt, unter der Bedingung, dass sie vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt sind. Anbauvereinigungen dürfen Cannabis an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben, jedoch unter strengen Vorschriften, einschließlich einer maximalen Mitgliederzahl von 500 und einer Begrenzung der Weitergabe auf 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat.

Es gibt auch Regelungen für Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren, Schulen, Kindereinrichtungen und öffentliche Plätze im Umkreis von 100 Metern von Anbauvereinigungen. Werbung und Sponsoring für Konsumcannabis sind generell verboten, und eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über die Wirkung und Risiken von Cannabis ist geplant. Die Reform soll nach vier Jahren auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen hin evaluiert werden.

Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung

Der Bundesrat äußerte Bedenken hinsichtlich des finanziellen Aufwands der Länder für Kontroll- und Vollzugsmaßnahmen sowie Präventions- und Interventionsaufgaben. Die Bundesregierung widersprach diesen Bedenken und erwartet Einsparungen der Länder durch die Entkriminalisierung. Sie betont auch, dass die Jugendschutzmaßnahmen und THC-Grenzwerte im Straßenverkehr angemessen sind.

Antrag der Union und der AfD

Die Union forderte einen Stopp der Cannabislegalisierung und eine verstärkte Aufklärung über die Risiken. Sie argumentierten, dass die geplante Legalisierung zu einem erhöhten Cannabiskonsum führen werde, insbesondere bei jungen Menschen. Die AfD schlug vor, die Legalisierung aufzugeben und eine wissenschaftliche Nutzenbewertung für Medizinalcannabis einzuleiten, da sie die Risiken für Jugendliche betonten.

Die Debatte um die Cannabis-Legalisierung wird also weitergehen, während das Gesetz einem gestuften Inkrafttreten entgegensieht, das insgesamt am 1. April 2024 geplant ist. Die Vorschriften für den gemeinschaftlichen Eigenanbau sollen jedoch erst am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-de-cannabis-990684: Cannabis-Legalisierung vom Bundestag verabschiedet

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