Onlinezugangsgesetz 2.0: Bundestag beschließt Update für die Verwaltungsdigitalisierung

Der Bundestag hat heute umfassende Änderungen am Onlinezugangsgesetz (OZG) beschlossen, um grundlegende Probleme bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung anzugehen. Trotz dieser Fortschritte gibt es jedoch keinen Grund zur Euphorie, da die gesetzlichen Verbesserungen mit einigen Einschränkungen einhergehen.

Das OZG 2.0, das nach monatelangen Debatten beschlossen wurde, zielt darauf ab, die öffentliche Verwaltung digitaler zu gestalten. Bürger:innen, Unternehmen und Organisationen sollen dadurch Zeit und Papier sparen, indem sie Amtsbesuche vermeiden können.

Ursprünglich sollte die Digitalisierung zahlreicher Verwaltungsdienstleistungen bereits Ende 2022 abgeschlossen sein, wie im OZG von 2017 festgelegt. Jedoch hat die Umsetzung aufgrund verschiedener Hindernisse seit Jahren Probleme bereitet. Mit dem OZG-Update versucht die Bundesregierung nun, die Versäumnisse der vergangenen Jahre aufzuholen.

Das Gesetz sieht tatsächlich viele Verbesserungen vor. Behörden werden beispielsweise verpflichtet, einheitliche Standards zu befolgen und vorrangig Open-Source-Software zu nutzen. Trotz dieser Verbesserungen gibt es jedoch deutliche Beschränkungen, und auch die Probleme der IT-Sicherheit werden nur unzureichend angegangen.

In der Plenardebatte bezeichnete Anke Domscheit-Berg (Die Linke) das Gesetz als „zu unverbindlich“ und „nicht ehrgeizig genug“. Dennoch stimmte sie für das Gesetz und betonte, dass es zwar nur „kleine Trippelschritte“ seien, aber dennoch einen Fortschritt darstellten.

Endlich verbindliche Standards

Das OZG 2.0 hat viele Vorschläge von Sachverständigen im Gesetzestext berücksichtigt. Eine wissenschaftliche Evaluierung der Digitalisierung in regelmäßigen Abständen sowie ein Rechtsanspruch auf digitale Leistungen werden eingeführt. Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit werden verbindlich, auch bei der Festlegung einheitlicher IT-Standards.

Die Vorgabe zu einheitlichen Standards und offenen Schnittstellen ist das Herzstück des OZG 2.0. Bislang fehlten solche verbindlichen Vorgaben, was dazu führte, dass eine zentrale Regelung des OZG 1.0, das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA), scheiterte. Die neue Regelung ist jedoch eingeschränkt, da der Bund die Standards nur für Bundesleistungen entwickelt und dies erst in zwei Jahren umsetzen muss.

Die Zuständigkeit für die Bereitstellung der offenen Standards und Schnittstellen liegt allein beim Bundesinnenministerium (BMI), was von einigen als potenzielles Problem gesehen wird. Die Umsetzung hängt somit stark von den Ressourcen des Ministeriums ab.

Mehr Open Source für die Zukunft

Die Forderung nach mehr Open-Source-Software (OSS) hat es ebenfalls in den finalen Gesetzestext geschafft. Behörden sollen OSS vorrangig nutzen, und der Quellcode neuer OSS-Leistungen muss veröffentlicht werden. Allerdings gilt der Vorrang für OSS nur für Bundesleistungen, während Länder und Kommunen ausgenommen sind.

Die BundID soll mit dem OZG 2.0 gestärkt werden. Bürger:innen sollen darüber Verwaltungsleistungen beantragen, mit Behörden kommunizieren und Gebühren entrichten können. Die Registrierung für die BundID wird vereinfacht, und verschiedene Authentifizierungsmethoden, einschließlich biometrischer Merkmale wie FaceID, sind geplant.

Eine Schwäche des OZG 2.0 ist das Datenschutzcockpit, das Bürger:innen einen Überblick über den Zugriff auf ihre Daten gewähren soll. Kritiker bemängeln jedoch, dass das Cockpit eine zentrale Schwachstelle darstellen könnte. Die Daten sollen nicht im Cockpit vorgehalten werden, aber die Abfrage erfolgt häufig ohne Verweis auf die Identifikationsnummer.

Das Recht, digitale Leistungen einzuklagen

Eine weitere Forderung der Zivilgesellschaft, das Recht auf digitale Verwaltungsleistungen einzuklagen, findet im OZG 2.0 Eingang. Ab 2028 sollen Bürger:innen und Unternehmen dieses Recht vor dem Verwaltungsgericht geltend machen können. Der Rechtsanspruch gilt jedoch nur für Bundesleistungen und nicht für seltene oder technisch und rechtlich nicht digitalisierbare Verwaltungsleistungen.

Das OZG 2.0 ist zweifellos ein wichtiger Schritt, um die Verwaltungsdigitalisierung voranzutreiben. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass Bund, Länder und Kommunen zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Herausforderungen der Digitalisierung umfassend anzugehen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus und ist für den 7. März geplant, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.

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