Die AfD, bislang lediglich als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus geführt, könnte bald als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestuft werden. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) zufolge arbeitet der Verfassungsschutz bereits seit Monaten an einem neuen Gutachten für diese Einstufung.
Bisher datiert das aktuelle Gutachten des Verfassungsschutzes zur Radikalität der AfD aus dem Frühjahr 2021. Laut internen E-Mails des Bundesamts, auf die sich die SZ bezieht, wird bereits seit März 2023 an einem neuen Gutachten mit dem Titel „AfD-Folgegutachten 2023“ gearbeitet.
Bereits im April des letzten Jahres gab es einen ersten Entwurf einer Gliederung, der neben der bereits bekannten Kritik des Verfassungsschutzes an Rassismus und Autoritarismus in der AfD auch einen neuen Punkt enthielt: „Verhältnis zu Russland“.
Ursprünglich sollte das Gutachten im Dezember 2023 fertiggestellt sein. Allerdings wurde dieser Zeitplan offenbar durch die Verzögerungen im Zusammenhang mit der Klage der AfD gegen ihren „Verdachtsfall“-Status ausgebremst. Das Oberverwaltungsgericht Münster, welches über die Klage entscheiden muss, hat die Verhandlung mehrmals verschoben und schließlich für März terminiert.
Die interne Kommunikation deutet darauf hin, dass das neue AfD-Gutachten die „Erwägungen“ des Gerichts berücksichtigen soll. Der Verfassungsschutz möchte demnach flexibel auf etwaige neue Fragen reagieren können. Sollte das Gericht jedoch die bisherige Position des Verfassungsschutzes grundsätzlich unterstützen, wäre dem neuen Gutachten wohl nichts im Wege.
Eine Anfrage der SZ beim Bundesamt für Verfassungsschutz blieb bisher unbeantwortet.
Bereits als „gesichert rechtsextremistisch“ führt der Verfassungsschutz die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie die Jugendorganisation, Junge Alternative (JA). Ein Eilantrag der JA gegen diese Einstufung wurde Anfang Februar vor dem Verwaltungsgericht Köln abgelehnt, der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
