Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gesprochen und damit die Rechte von Oldtimer-Käufern gestärkt. In einem aktuellen Fall ging es um einen Mercedes 380 SL, der vor drei Jahren für 25.000 Euro den Besitzer wechselte. Doch kurz nach dem Kauf bemerkte der Käufer ein Problem: Die Klimaanlage des rund 40 Jahre alten Fahrzeugs war defekt.
In der Verkaufsanzeige hatte der Verkäufer jedoch ausdrücklich versichert, die Klimaanlage funktioniere „einwandfrei“. Trotz dieses Zusicherungsvermerks weigerte sich der Verkäufer später, sich an den Reparaturkosten zu beteiligen. Er berief sich darauf, dass er jegliche Haftung für Mängel ausgeschlossen habe und ein Oldtimer zwangsläufig gewisse Alterserscheinungen aufweise.
Das Landgericht Limburg gab dem Verkäufer zunächst recht und argumentierte, dass bei einem Fahrzeug dieses Alters gewisse Mängel zu erwarten seien. Doch der BGH entschied anders: Eine klare Zusage wie „die Klimaanlage funktioniert einwandfrei“ sei bindend, unabhängig vom Alter des Fahrzeugs. Auch bei einem Oldtimer dürften Käufer darauf vertrauen, dass zugesicherte Bauteile in Ordnung sind.
Die Entscheidung des BGH ist nicht nur ein Sieg für den Käufer dieses Mercedes, sondern stärkt generell die Rechte von Oldtimer-Enthusiasten. Es zeigt, dass auch in der Welt der klassischen Fahrzeuge klare Zusagen gelten und Verkäufer für ihre Versprechen geradestehen müssen. In Zukunft sollten also nicht nur die Motoren der Oldtimer rund laufen, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen.
