Wirecard-Skandal: Wie EY sein Geld in Sicherheit bringt

Im Zuge des Wirecard-Skandals, der die deutsche Wirtschaft erschütterte, sind die Augen vieler Investoren und Aktionäre auf Ernst & Young (EY) gerichtet, das jahrelang die Bilanzen des Unternehmens geprüft hat. Doch während die Forderungen nach Schadensersatz steigen, scheint EY bereits Vorkehrungen zu treffen, um sein Vermögen zu schützen.

Als im Sommer 2020 bekannt wurde, dass 1,9 Milliarden Euro in den Bilanzen von Wirecard fehlen, brach der Aktienwert um 98 Prozent ein, was zu erheblichen Verlusten für Tausende von Anlegern führte. Infolgedessen fordern sie nun Schadensersatz von EY, dessen Wirtschaftsprüfer die fragwürdigen Bilanzen von Wirecard über Jahre hinweg abgesegnet hatten.

Der Wirecard-Skandal gilt als einer der größten Wirtschaftsskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte. Die Schadensersatzforderungen der Aktionäre belaufen sich auf mehrere Milliarden Euro und werden derzeit in einem Musterverfahren verhandelt.

Hintergrund zum Wirecard-Skandal

Der Skandal kam ans Licht, als eine Untersuchung der Financial Times im Februar 2019 ergab, dass Mitarbeiter von Wirecard in Singapur Kunden und Umsätze erfunden hatten, um eine Geschäftslizenz in Hongkong zu erhalten und die Ertragsziele des Unternehmens zu erreichen. Später im Oktober erhob die Financial Times erneut Vorwürfe der Manipulation gegen Wirecard. Interne Dokumente legten nahe, dass das Unternehmen zu hohe Umsätze und Gewinne bei Tochtergesellschaften angegeben hatte.

Im Zuge dieser Enthüllungen wurde KPMG von Wirecard mit einer Sonderprüfung beauftragt. Das Ergebnis, veröffentlicht Ende April 2020, konnte nicht alle Daten vollständig auswerten und konnte somit die Vorwürfe nicht vollständig entkräften. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstattete Anzeige wegen Verdachts auf Marktmanipulation, dieses Mal gegen den Vorstandsvorsitzenden Braun und drei weitere Vorstandsmitglieder, und die Staatsanwaltschaft durchsuchte die Geschäftsräume von Wirecard. EY hatte die mutmaßlich gefälschten Bilanzen des Unternehmens über Jahre hinweg testiert. Die Abschlussprüferaufsicht Apas stellte nach einer dreijährigen Untersuchung fest, dass EY bei der Prüfung der Wirecard-Bilanzen berufliche Sorgfaltspflichten verletzt hatte.

Das Beratungsgeschäft wird ausgegliedert

Währenddessen strukturiert EY Deutschland sein Unternehmen um. Bisher bestand EY aus vier Geschäftsbereichen: Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung sowie Strategie- und Transaktionsberatung. Durch die Umwandlung in eine GmbH & Co.KG kann EY nun die verschiedenen Geschäftsbereiche in vier rechtlich eigenständige GmbHs umwandeln. Durch ein Sonderkündigungsrecht werden drei Unternehmen ausgegliedert: Steuerberatung, Consulting und Strategieberatung – zusammen mit Personal, Umsätzen und Gewinnen.

Experten sehen in dieser Umstrukturierung eine deutliche Verringerung der Haftungsmasse. Hansrudi Lenz, emeritierter Professor für Wirtschaftsprüfungs- und Beratungswesen an der Universität Würzburg, kommentiert, dass die geschädigten Anleger ihre Schadensersatzansprüche nun nur noch gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geltend machen können. In der alten Struktur hätten die Umsätze und Erträge aus dem Beratungsgeschäft dazu verwendet werden können, die Ansprüche der Kläger zu bedienen, was nun nicht mehr möglich ist.

Rechtsanwalt Peter Mattil, der zahlreiche Geschädigte von Wirecard vertritt, betrachtet diese Umstrukturierung als bewusstes Vorgehen von EY, um sein Vermögen zu schützen. Er sieht darin eine rechtsmissbräuchliche und sittenwidrige Handlung und plant, die neuen GmbHs ebenfalls in die Haftung zu nehmen und zu verklagen.

EY weist die Vorwürfe zurück

EY gehört neben KPMG, Deloitte und PwC zu den „Big Four“ der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Auf Anfrage des ZDF teilte EY schriftlich mit, dass die gesellschaftsrechtlichen Veränderungen keinerlei Auswirkungen auf die Haftungsrisiken bei bestehenden und abgeschlossenen Mandaten oder auf laufende Zivilverfahren haben.

Die Anwälte der Anleger fordern vom Bayerischen Oberlandesgericht, dass alle EY-Einheiten für die Schäden haftbar bleiben. Die ersten mündlichen Verhandlungen sollen im Herbst stattfinden.

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