Die Zombie-Idee der Vorratsdatenspeicherung ist zurück! Kaum ist die angebliche Einigung der Ampel-Koalition zu „Quick Freeze statt Vorratsdatenspeicherung“ verkündet worden, taucht die umstrittene Massenüberwachung erneut auf. Diesmal fordern die Innenminister der Bundesländer einstimmig die anlasslose Datenspeicherung.
Es scheint, als sei die Vorratsdatenspeicherung unsterblich. Trotz zahlreicher Gerichtsurteile und anhaltender Proteste überlebt sie, immer wieder aus der politischen Versenkung auferstehend. Dabei stellt sich die Frage, warum Grüne und FDP, wo sie an Regierungen beteiligt sind, nicht vehement gegen solche Forderungen der Landesinnenminister vorgehen.
Die Argumentation für die Vorratsdatenspeicherung hat sich gewandelt. Früher wurde sie im Namen des Kampfes gegen islamistischen Terrorismus gefordert. Heute dient der schreckliche Missbrauch von Kindern als rechtlicher Vorwand, um eine anlasslose Massenüberwachung zu rechtfertigen. Diejenigen, die sich gegen die Vorratsdatenspeicherung aussprechen, sehen sich damit konfrontiert, dass ihre Position scheinbar gegen den Schutz von Kindern steht.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird hierbei als Argumentationsstütze genutzt. Seit Jahren steigen die Fallzahlen von Kindesmissbrauch und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte kontinuierlich an. Doch diese Zahlen allein erzählen nicht die ganze Geschichte.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist vor allem ein Bericht über die Tätigkeiten der Polizei. Eine Zunahme der Fallzahlen bedeutet nicht zwangsläufig, dass immer mehr Kinder in Gefahr sind oder dass immer mehr Menschen kinderpornografisches Material konsumieren. Es bedeutet lediglich, dass die Polizei immer effektiver dabei wird, Täter:innen aufzuspüren und zu verurteilen.
Das Bundesinnenministerium hat bereits 2022 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage erklärt, dass die steigenden Fallzahlen auf eine verbesserte Aufklärung von Straftaten zurückzuführen sind. Durch bessere technische Möglichkeiten und die verstärkte Zusammenarbeit mit Internetanbietern wird mehr inkriminiertes Material entdeckt und den Strafverfolgungsbehörden gemeldet.
Die Kriminalstatistik wird also nicht nur für Überwachungsbefugnisse missbraucht, sondern auch für die Stimmungsmache gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen. Sie ist ein ideales Instrument für schäbige Verkürzungen auf Kosten unserer Grundrechte. Ein trauriges Beispiel dafür lieferte kürzlich der Brandenburgische Innenminister Michael Stübgen erneut.
